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   BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R   

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https://dejure.org/2000,1715
BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R (https://dejure.org/2000,1715)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R (https://dejure.org/2000,1715)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - B 1 KR 2/99 R (https://dejure.org/2000,1715)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsansprüche - Krebsbehandlung - Urachuskarzinom - ATC - Target-Zytokine - Bewertung - Herstellungserlaubnis - Inverkehrbringen

  • Judicialis

    SGB V § 13 Abs 3; ; SGB V § 135 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei behördlich untersagten Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R
    Er kann deshalb nur bestehen, soweit die selbstbeschaffte Leistung ihrer Art nach zu den Leistungen gehört, welche die gesetzlichen Krankenkassen als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung, zuletzt: BSGE 82, 233, 234 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 S 15 mwN).

    Denn der Versicherte kann nicht berechtigt sein, von seiner Krankenkasse eine Leistung zu verlangen, die ein von der Rechtsordnung mißbilligtes Verhalten beinhaltet (in diesem Sinne bereits: BSGE 82, 233, 236 = SozR 3 -2500 § 31 Nr. 5 S 18).

    Diese Erwägung stützt nicht nur den Leistungsausschluß für Fertigarzneimittel, denen die arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt und deren Inverkehrbringen daher vom Gesetz verboten ist (vgl nochmals BSGE 82, 233, 236 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 S 17).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein Arzt, der seinem Patienten ein von ihm gewerbsmäßig hergestelltes Arzneimittel veräußert und zur Verwendung außerhalb seiner eigenen unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeit überläßt, nicht mehr selbst Anwender des Arzneimittels ist, sondern dieses entsprechend der Legaldefinition in § 13 Abs. 1 Satz 3 AMG "an andere abgegeben" hat (Urteil vom 23. Juli 1998 - BSGE 82, 233, 235 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 S 16).

  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung -

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R
    Mit bestimmten Anforderungen an die Qualifikation der für die Herstellung Verantwortlichen und an die Betriebsstätte (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AMG, § 54 Abs. 1 AMG) soll gewährleistet werden, daß die Qualität der von ihnen hergestellten Arzneimittel einen Mindeststandard nicht unterschreitet; der damit beabsichtigte Gesundheitsschutz enthält unter dem Gesichtspunkt überragender Belange des Gemeinwohls gleichzeitig die Rechtfertigung für die in den genannten Vorschriften liegende Beschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit (vgl für die Zugangsvoraussetzungen zu rechtsberatenden Berufen: BVerfGE 93, 213, 235; 63, 266, 286; 55, 185, 196 jeweils mwN).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R
    Mit bestimmten Anforderungen an die Qualifikation der für die Herstellung Verantwortlichen und an die Betriebsstätte (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AMG, § 54 Abs. 1 AMG) soll gewährleistet werden, daß die Qualität der von ihnen hergestellten Arzneimittel einen Mindeststandard nicht unterschreitet; der damit beabsichtigte Gesundheitsschutz enthält unter dem Gesichtspunkt überragender Belange des Gemeinwohls gleichzeitig die Rechtfertigung für die in den genannten Vorschriften liegende Beschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit (vgl für die Zugangsvoraussetzungen zu rechtsberatenden Berufen: BVerfGE 93, 213, 235; 63, 266, 286; 55, 185, 196 jeweils mwN).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R
    Der Senat hat sich mit diesem Argument in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 11/98 R - befaßt und dargelegt, daß das geltende Recht die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für einen sogenannten "individuellen Heilversuch" mit nicht ausreichend erprobten und in ihrer Wirksamkeit nicht gesicherten Behandlungsmethoden selbst bei schweren und tödlich verlaufenden Krankheiten grundsätzlich nicht zuläßt.
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R
    Wegen der Überschneidung mit dem ärztlichen Berufsrecht fehlt dem Bundesgesetzgeber insoweit die Gesetzgebungskompetenz zu einer arzneimittelrechtlichen Regelung (vgl Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 420/97 = NJW 2000, 857).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R
    Mit bestimmten Anforderungen an die Qualifikation der für die Herstellung Verantwortlichen und an die Betriebsstätte (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AMG, § 54 Abs. 1 AMG) soll gewährleistet werden, daß die Qualität der von ihnen hergestellten Arzneimittel einen Mindeststandard nicht unterschreitet; der damit beabsichtigte Gesundheitsschutz enthält unter dem Gesichtspunkt überragender Belange des Gemeinwohls gleichzeitig die Rechtfertigung für die in den genannten Vorschriften liegende Beschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit (vgl für die Zugangsvoraussetzungen zu rechtsberatenden Berufen: BVerfGE 93, 213, 235; 63, 266, 286; 55, 185, 196 jeweils mwN).
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