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   BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94   

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https://dejure.org/1996,984
BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94 (https://dejure.org/1996,984)
BSG, Entscheidung vom 17.01.1996 - 3 RK 38/94 (https://dejure.org/1996,984)
BSG, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 3 RK 38/94 (https://dejure.org/1996,984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Farberkennungsgerät - Ermessensspielraum der Krankenkasse - leihweise Überlassung oder Übereignung - Auswahl des Fabrikats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1511
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Gleiches gilt für ein elektronisches Lese-Sprechgerät (BSG Urteil vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine solche Verweisung ist indes unter dem Gesichtspunkt der Solidarität nur gerechtfertigt, soweit für die Angehörigen eine kostenfreie Familienversicherung besteht (Schulin, aaO. RdNr. 64) und diesen deswegen eine solche Mithilfe zuzumuten ist (BSG, Urteil vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Höfler, KassKomm. § 37 RdNr. 19 und § 38 RdNr. 20).

    Das Farberkennungsgerät ist auch wirtschaftlich i.S. einer begründbaren Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN - Bildschirmlesegerät - BSG Urteil vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 - Lese-Sprechgerät, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Darunter fallen grundsätzlich nur solche Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendet, d.h. üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig genutzt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy - mwN).

    Das Farberkennungsgerät ist jedenfalls ein sonstiges Hilfsmittel, da der allgemeine Hilfsmittelbegriff i.S. der 2. Alternative als Ausgleich der Behinderung auch den ersetzenden Ausgleich umfaßt (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nr. 17 - Blattwendegerät -, Nr. 25 - Kopfschreiber - und Nr. 26 - Schreibtelefon; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy).

  • BSG, 25.06.1975 - 5 RKn 3/75

    Krankengeld - Berechnung - Wöchentliche Arbeitszeit - Zeitfaktor - Arbeiter -

    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Soweit jedoch Grundbedürfnisse betroffen sind, fällt auch der Ausgleich der Folgen der Behinderung auf den genannten Gebieten in die Leistungspflicht der KV, wie zum Clos-o-mat entschieden (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 10, ständige Rechtsprechung).

    Zu den Grundbedürfnissen gehört ganz allgemein die Schaffung eines körperlichen und geistigen Freiraums (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 30; BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1; ständige Rechtsprechung).

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89

    Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Das Farberkennungsgerät ist auch wirtschaftlich i.S. einer begründbaren Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN - Bildschirmlesegerät - BSG Urteil vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 - Lese-Sprechgerät, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Zu den Grundbedürfnissen gehört ganz allgemein die Schaffung eines körperlichen und geistigen Freiraums (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 30; BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 60/75
    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Die Rechtsprechung hat diese Ausnahme auf den Heil- und Hilfsmittelbereich ausgeweitet; auch hier gehöre es zu den Pflichten jedes Versicherten und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen, alles Zumutbare zu tun, um neben den vorgesehenen Leistungen der KKn zur Behebung des Krankheitszustandes beizutragen (Keine Entschädigung der nicht erwerbstätigen Ehefrau für deren Mithilfe bei der Heimdialyse: BSGE 44, 139, 141 = SozR 2200 § 185 Nr. 1 und BSGE 45, 130 = SozR 2200 § 185 Nr. 2; ähnlich zur kostenlosen häuslichen Krankenpflege eines Kindes durch seine Mutter: BSGE 28, 253, 254 = SozR Nr. 33 zu § 182 RVO ; ähnlich zum Bad-Helfer: BSG SozR 2200 § 187 Nr. 3, eine Entscheidung, die den Rechtszustand vor dem Rehabilitationsangleichungsgesetz betrifft).
  • BSG, 15.10.1968 - 3 RK 25/66

    Anspruch auf Kostenerstattung gegen die Krankenversicherung für eine

    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Die Rechtsprechung hat diese Ausnahme auf den Heil- und Hilfsmittelbereich ausgeweitet; auch hier gehöre es zu den Pflichten jedes Versicherten und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen, alles Zumutbare zu tun, um neben den vorgesehenen Leistungen der KKn zur Behebung des Krankheitszustandes beizutragen (Keine Entschädigung der nicht erwerbstätigen Ehefrau für deren Mithilfe bei der Heimdialyse: BSGE 44, 139, 141 = SozR 2200 § 185 Nr. 1 und BSGE 45, 130 = SozR 2200 § 185 Nr. 2; ähnlich zur kostenlosen häuslichen Krankenpflege eines Kindes durch seine Mutter: BSGE 28, 253, 254 = SozR Nr. 33 zu § 182 RVO ; ähnlich zum Bad-Helfer: BSG SozR 2200 § 187 Nr. 3, eine Entscheidung, die den Rechtszustand vor dem Rehabilitationsangleichungsgesetz betrifft).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Das Farberkennungsgerät ist jedenfalls ein sonstiges Hilfsmittel, da der allgemeine Hilfsmittelbegriff i.S. der 2. Alternative als Ausgleich der Behinderung auch den ersetzenden Ausgleich umfaßt (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nr. 17 - Blattwendegerät -, Nr. 25 - Kopfschreiber - und Nr. 26 - Schreibtelefon; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy).
  • BSG, 20.05.1987 - 8 RK 45/85

    Optacon-Lesegerät Hilfsmittel iS des § 182b RVO

    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Auch das Optacon-Lesegerät, das die Rechtsprechung als geeignetes Hilfsmittel anerkannt hat (BSG, 8. Senat, SozR 2200 § 182b Nr. 34 - 1. Optacon-Entscheidung - BSG, 11a Senat, SozR 5420 §. 16 Nr. 1 - 2. Optacon-Entscheidung -), dient dem ersetzenden Ausgleich.
  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76

    Blindenschrift-Schreibmaschine als Hilfsmittel iS der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
    Die Rechtsprechung hat zwar Hilfsmittel, die nicht unmittelbar an der Behinderung ansetzen, sondern bei deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem Gebiet nicht als Hilfsmittel der KV anerkannt und insoweit zwischen Hilfsmitteln der KV und solchen der Eingliederungshilfe unterschieden (vgl. zu einer elektrischen Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen: BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 und zu einer Blindenschrift-Schreibmaschine: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 68/76

    Heimdialyse - Mithilfe der Ehefrau - Geldentschädigung

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSGE 37, 138, 141 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 88 und Nr. 20 S 106).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSGE 37, 138, 141 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 und Nr. 20).
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Diesem Versorgungsziel genügen nach den in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Maßstäben nicht nur diejenigen Hilfen, die dem unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen selbst dienen (dazu BSGE 37, 138, 141 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 und 20).
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