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   BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96   

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BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96 (https://dejure.org/1996,920)
BSG, Entscheidung vom 20.11.1996 - 3 RK 5/96 (https://dejure.org/1996,920)
BSG, Entscheidung vom 20. November 1996 - 3 RK 5/96 (https://dejure.org/1996,920)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 261
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Zum anderen kann einem Satz der Begründung eines Verwaltungsaktes nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht eine solche Bedeutung zukommen, daß er unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten als selbständige Feststellung im Sinne eines (weiteren) Verfügungssatzes zu werten ist (BSGE 66, 168, 173 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).

    Begehrt etwa der Bescheidempfänger eine höhere oder weitergehende Leistung, so wird die Frage, ob in der Festsetzung einer zu niedrigen Leistung auch hinsichtlich des streitigen Erhöhungsbetrages die verbindliche Feststellung liegt, daß der Anspruch dem Grunde nach besteht, nach dem Maßstab des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts beantwortet (BSGE 66, 168, 174 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).

    Daher ist bei der Klage auf höheres Alg wegen Berücksichtigung eines höheren Bemessungsentgelts hinsichtlich des Unterschiedsbetrages zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Alg-Anspruchs dem Grunde nach vorliegen, insbesondere ob die Anwartschaftszeit des § 104 AFG erfüllt ist (BSGE 66, 168, 175 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Vor allem hat die KK über Krankengeld bei Beginn einer neuen "Blockfrist" ohne Bindungen an frühere Bewilligungen und selbst Verurteilungen der Verwaltung neu zu entscheiden, und zwar auch dann, wenn sich der Krankheitszustand des Versicherten nicht geändert hat (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51).

    Ob die Einweisung in ein Krankenhaus (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51) und die Kostenzusage der KK (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 3) gegenüber dem Versicherten kein Verwaltungsakt ist und nur einen Vertrauenstatbestand schafft, der durch Erklärung gegenüber dem Versicherten jederzeit beseitigt werden kann (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 3), braucht der Senat deshalb hier nicht zu entscheiden.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch nach § 13 SGB V setzt ua voraus, daß zunächst ein Sachleistungsanspruch bestand, der sich in einen Kostenerstattungsanspruch umgewandelt haben kann (BSGE 73, 271, 276 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 15; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 2; BSGE 63, 102, 103 = SozR 2200 § 368e Nr. 11).

    Maßgebend für die Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt, in dem sich der Versicherte im Jahre 1993 die Leistung selbst verschafft hat (BSGE 73, 271, 276 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 17/90

    Umwandlung des Sachleistungsanspruchs eines Versicherten der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Auch zu den einschlägigen Vorschriften der zuvor geltenden Reichsversicherungsordnung (RVO) war von der Rechtsprechung anerkannt, daß sich der Sachleistungsanspruch, wenn sich der Versicherte die abgelehnte Leistung selbst beschafft, in einen Kostenerstattungsanspruch umwandeln kann (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 2 mwN).

    Der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch nach § 13 SGB V setzt ua voraus, daß zunächst ein Sachleistungsanspruch bestand, der sich in einen Kostenerstattungsanspruch umgewandelt haben kann (BSGE 73, 271, 276 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 15; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 2; BSGE 63, 102, 103 = SozR 2200 § 368e Nr. 11).

  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95

    Krankenhausbehandlung als Sachleistung in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Ob die Einweisung in ein Krankenhaus (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51) und die Kostenzusage der KK (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 3) gegenüber dem Versicherten kein Verwaltungsakt ist und nur einen Vertrauenstatbestand schafft, der durch Erklärung gegenüber dem Versicherten jederzeit beseitigt werden kann (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 3), braucht der Senat deshalb hier nicht zu entscheiden.
  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 18/90

    Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Es steht dem Gesetzgeber zwar insoweit frei, für die Ersatzbeschaffung an die Entscheidungsgrundlagen der früheren Erstbewilligung anzuknüpfen, ähnlich wie das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ab dem 7. Änderungsgesetz (7. AFG-ÄndG) für die Höhe des Unterhaltsgeldes (Uhg) hinsichtlich des Bemessungsentgelts an Entscheidungsgrundlagen einer früheren Alg-Bewilligung anknüpft, die damit unabhängig davon gelten, ob sie von der Bindungswirkung der Bewilligung umfaßt werden (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 7 unter Hinweis auf BSG SozR 4100 § 112 Nr. 23).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Die amtliche Begründung zu § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB V, zum Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln gehöre auch die individuelle Anpassung des Hilfsmittels und die Versorgung mit dem dazu individuell nötigen Zubehör (BT-Drucks 11/2237 S 174), bestätigt, daß die Voraussetzungen von Satz 1 auch für Satz 2 gelten.
  • BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87

    Krankenhauspflege - Bescheid - Widerruf - Stationäre Behandlung

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Nach der Rechtsprechung des BSG steht auch die Einweisung und Aufnahme in ein Krankenhaus, wenn sie als Verwaltungsakt im Verhältnis zum Versicherten ergeht, unter dem (stillschweigenden) gesetzlichen Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs aufgrund neuer Erkenntnisse der KK und schafft jedenfalls keine Bindungswirkung für zukünftige Zeiten (BSGE 63, 107 = BSG SozR 1300 § 47 Nr. 2).
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Es steht dem Gesetzgeber zwar insoweit frei, für die Ersatzbeschaffung an die Entscheidungsgrundlagen der früheren Erstbewilligung anzuknüpfen, ähnlich wie das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ab dem 7. Änderungsgesetz (7. AFG-ÄndG) für die Höhe des Unterhaltsgeldes (Uhg) hinsichtlich des Bemessungsentgelts an Entscheidungsgrundlagen einer früheren Alg-Bewilligung anknüpft, die damit unabhängig davon gelten, ob sie von der Bindungswirkung der Bewilligung umfaßt werden (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 7 unter Hinweis auf BSG SozR 4100 § 112 Nr. 23).
  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
    Ein Blindenführhund ist ein Hilfsmittel iS des Rechts der KV, was bereits zu § 182b RVO aF entschieden wurde (BSGE 51, 206, 207 = SozR 2200 § 182b Nr. 19) und zwischen den Beteiligten unstreitig ist.
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von

  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 62/89

    Bindungswirkung eines Zeitrentenbescheides für eine Ausfallzeit

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95

    Rücknahme von Folgebescheiden nach § 45 SGB X

  • BSG, 31.05.1978 - 5 RJ 76/76

    Rentenbescheid - Bindungswirkung - Umfang - Rentenhöhe - Veränderung - Absehen

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80

    Zeitlich unbeschränkte Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Prognose über

  • BSG, 19.02.1986 - 8 RK 43/84

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

  • BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74

    Gewährung von Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - Endrundgehalt der

  • BSG, 05.02.1976 - 11 RA 70/75

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Unterbrechung - Ende - Arbeitsunfähigkeit -

  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

  • BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 24/80

    Erwerbsunfähigkeitrente - Zeitlich unbegrenzte Rentenewährung - Rentenbeginn -

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Demgemäß ist, wie bei dem Ersatz anderer Hilfsmittel (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB V) auch, grundsätzlich stets erneut zu prüfen, ob das begehrte Hilfsmittel weiterhin notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist (§ 2 Abs. 4, § 12 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 SGB V; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 21 - Blindenführhund).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Denn auch bei der Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln müssen sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt sein (vgl BSGE 79, 261, 263 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21, S 114, sowie BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11).
  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 10/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abzugsfähigkeit

    Soweit - wie nach den Feststellungen des LSG hier nicht - mit einer Hundehaltung Einkommen erzielt werden soll, beurteilt sich die Berücksichtigungsfähigkeit etwaiger Versicherungsaufwendungen nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II (vgl nur Striebinger in Gagel, SGB II/SGB III, § 11b SGB II RdNr 10, Stand Dezember 2016; Schmidt in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 11b RdNr 16; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 11b RdNr 99, Stand Februar 2015; offener Neumann in BeckOK SozR, SGB II, § 11b RdNr 6: entweder als Pflichtversicherungen oder als notwendige Ausgaben iS des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II) sowie ggf § 3 Abs. 2 Alg II-V und nicht nach dem eine Einkommensverwendung im privaten Bereich privilegierenden Tatbestand des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Hat die Hundehaltung einen gesundheitlichen Bezug wie etwa bei einem Blindenführhund, ist die Leistungsverantwortung anderer Träger wie insbesondere der Krankenkassen vorrangig (zur GKV vgl etwa BSG Urteil vom 20.11.1996 - 3 RK 5/96 - BSGE 79, 261, 263 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21; zum Versorgungsrecht vgl § 13 Abs. 1 BVG) .
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