Rechtsprechung
   BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R   

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https://dejure.org/1998,705
BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R (https://dejure.org/1998,705)
BSG, Entscheidung vom 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R (https://dejure.org/1998,705)
BSG, Entscheidung vom 16. April 1998 - B 3 KR 6/97 R (https://dejure.org/1998,705)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile zum Lese-Sprechgerät

  • JurPC

    §§ 33 Abs. 1 Satz 1, 33 Abs. 5, 34 SGB V
    Computer mit Braillezeile für Blinde

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Computer mit Braillezeile für Blinde

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile zum Lese-Sprechgerät

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lese-Sprechgerät - Lese-Sprechgerät mit Braillezeile - Braillezeile - Behindertengerechte Aufrüstung des privaten Personalcomputers - Sehhilfe - Hilfsmitteleigenschaft - Gebot der Wirtschaftlichkeit

  • Judicialis

    SGB V § 33 Abs 1 Satz 1

  • selbsthilfe-online.de

    Braillezeilen-Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33 Abs. 1, § 12 Abs. 1
    Hilfsmitteleigenschaft einer zusätzlichen Braillezeile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
    Der Verpflichtung des Versicherten zur Übernahme der anteiligen Kosten eines Gebrauchsgegenstandes ist dadurch Rechnung getragen, daß der Kläger bereits bei der Aufrüstung seines PC zum Lese-Sprechgerät nur die Zusatzkosten geltend gemacht hat (vgl zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ).

    Soweit ein diese Gebiete übergreifendes sog Grundbedürfnis betroffen ist, fällt auch der Ausgleich der Folgen der Behinderung auf den genannten Gebieten in die Leistungspflicht der KKn (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 ).

    Unter Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ) ist daran festzuhalten, daß das Grundbedürfnis auf Information in engem Zusammenhang mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben einschließlich der Schaffung eines eigenen geistigen Freiraums und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben steht.

    Insoweit hat die Rechtsprechung auf eine begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20 ), insbesondere den zeitlichen Umfang der beabsichtigten Nutzung und die Bedeutung der jeweils erschließbaren - hier: zusätzlich erschließbaren - Informationen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ), abgestellt.

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
    Soweit ein diese Gebiete übergreifendes sog Grundbedürfnis betroffen ist, fällt auch der Ausgleich der Folgen der Behinderung auf den genannten Gebieten in die Leistungspflicht der KKn (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 ).

    Auf die Hilfe seiner Ehefrau kann der Kläger nicht verwiesen werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18).

    Insoweit hat die Rechtsprechung auf eine begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20 ), insbesondere den zeitlichen Umfang der beabsichtigten Nutzung und die Bedeutung der jeweils erschließbaren - hier: zusätzlich erschließbaren - Informationen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ), abgestellt.

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 16/95

    Luftreinigungsgerät als Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung, allgemeiner

    Auszug aus BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
    Insoweit hat die Rechtsprechung auf eine begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20 ), insbesondere den zeitlichen Umfang der beabsichtigten Nutzung und die Bedeutung der jeweils erschließbaren - hier: zusätzlich erschließbaren - Informationen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ), abgestellt.
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
    Soweit ein diese Gebiete übergreifendes sog Grundbedürfnis betroffen ist, fällt auch der Ausgleich der Folgen der Behinderung auf den genannten Gebieten in die Leistungspflicht der KKn (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 ).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89

    Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

    Auszug aus BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
    Insoweit hat die Rechtsprechung auf eine begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20 ), insbesondere den zeitlichen Umfang der beabsichtigten Nutzung und die Bedeutung der jeweils erschließbaren - hier: zusätzlich erschließbaren - Informationen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ), abgestellt.
  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76

    Blindenschrift-Schreibmaschine als Hilfsmittel iS der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
    Unschädlich ist auch, daß die Braillezeile nicht unmittelbar am behinderten Körperteil (Augen) ausgleichend "ansetzt", sondern den Ausgleich auf anderem Wege - über den Tastsinn der Finger - bewirkt, weil dies nach der Rechtsprechung nur dann zum Ausschluß der Hilfsmitteleigenschaft führt, wenn der Ausgleich ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf beruflichem, gesellschaftlichem oder dem Gebiet der Freizeitbetätigung erfolgt (vgl zu einer elektrischen Schreibmaschine bei einer Phokomelie der oberen Gliedmaßen: BSG SozR 2200 § 187 Nr. 1 und zu einer Blindenschrift - Schreibmaschine: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 5).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Ausgeschlossen sind danach Ansprüche auf teure Hilfsmittel, wenn eine kostengünstigere Versorgung für den angestrebten Nachteilsausgleich funktionell ebenfalls geeignet ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 S 153; stRspr); Mehrkosten sind andernfalls selbst zu tragen (§ 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V).

    Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 S 153 und Nr. 44 S 250 - jeweils mwN).

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach §

    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (stRspr; vgl zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 - C-Leg; BSGE 116, 120 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 42, RdNr 16 ff - Rauchwarnmelder; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 44 RdNr 19 ff - Autoschwenksitz; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 48 RdNr 18 - Fingerendgliedprothese, jeweils mwN) .
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Unterschenkelprothese mit einem Prothesenfuß

    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (stRspr; vgl zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 - C-Leg; BSGE 116, 120 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 42, RdNr 16 ff - Rauchwarnmelder; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 44 RdNr 19 ff - Autoschwenksitz; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 48 RdNr 18 - Fingerendgliedprothese, jeweils mwN) .
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