Rechtsprechung
   BSG, 25.10.1994 - 3/1 RK 57/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1857
BSG, 25.10.1994 - 3/1 RK 57/93 (https://dejure.org/1994,1857)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 3/1 RK 57/93 (https://dejure.org/1994,1857)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 3/1 RK 57/93 (https://dejure.org/1994,1857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Leistungsausschluß - Hörgerätebatterien - Prüfung - Geringfügigkeit - Verordnungsgeber - Krankenkasse - Feststellung - Rechtstatsache - Revisionsinstanz - Härtefallklausel -

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    Voraussetzung dafür ist aber, daß es sich um eine vermögenswerte Rechtsposition handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und zudem der Sicherung seiner Existenz dient (BVerfGE 69, 272, 300; 72, 9, 18 f; 72, 141, 153; 76, 220, 235).

    Die getroffene Maßnahme ist jedenfalls nicht ungeeignet, dem angestrebten Ziel einer Mitteleinsparung zu dienen; über die Zweckmäßigkeit im einzelnen haben die Gerichte nicht zu entscheiden, weil sie in die insoweit bestehende weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nicht eingreifen dürfen (vgl. BVerfGE 76, 220, 242 = SozR 4100 § 242b Nr. 3).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    Voraussetzung dafür ist aber, daß es sich um eine vermögenswerte Rechtsposition handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und zudem der Sicherung seiner Existenz dient (BVerfGE 69, 272, 300; 72, 9, 18 f; 72, 141, 153; 76, 220, 235).

    Der einzelne kann sich dann nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung vertraut habe, wenn dieses Vertrauen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände billigerweise eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber nicht beanspruchen kann (BVerfGE 69, 272, 310).

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 54/93

    Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    »Auch wenn die Beschaffung von Hörgerätebatterien im einzelfall mehr als nur geringe Kosten verursacht, ist sie aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen (Festhaltung an BSG vom 8.6.1994 - 3/1 RK 54/93).«.

    Das hat der Senat bereits mit Urteil vom 8. Juni 1994 (3/1 RK 54/93, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) entschieden, das den Beteiligten bekannt ist.

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    Art. 14 Abs. 1 GG , dessen Schutzbereich den der Art. 20 und 28 GG mitumfaßt (vgl. BVerfGE 31, 275, 293; 36, 281, 293; 58, 81, 200 f), ist jedenfalls deshalb nicht verletzt, weil der Ausschluß der Versorgung mit Hörgerätebatterien durch die gesetzliche Krankenversicherung als eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Bestimmung von Inhalt und Grenzen des Eigentums (hier der Anwartschaft auf Krankenversicherungsschutz) zu werten ist.
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    Aus Art. 14 GG kann auch im Zusammenhang mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Sozialstaatsprinzip nicht hergeleitet werden, daß der Gesetzgeber jede hart oder unbillig erscheinende Einzelauswirkung berücksichtigen müßte (vgl. BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136 = SozR Nr. 95 zu Art. 3 GG ; BVerfGE 36, 73, 84 = SozR Nr. 96 zu Art. 3 GG ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    Voraussetzung dafür ist aber, daß es sich um eine vermögenswerte Rechtsposition handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und zudem der Sicherung seiner Existenz dient (BVerfGE 69, 272, 300; 72, 9, 18 f; 72, 141, 153; 76, 220, 235).
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    Aus Art. 14 GG kann auch im Zusammenhang mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Sozialstaatsprinzip nicht hergeleitet werden, daß der Gesetzgeber jede hart oder unbillig erscheinende Einzelauswirkung berücksichtigen müßte (vgl. BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136 = SozR Nr. 95 zu Art. 3 GG ; BVerfGE 36, 73, 84 = SozR Nr. 96 zu Art. 3 GG ).
  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    In § 6 SGB V hat er allgemein Versicherte von Zuzahlungen von Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie Fahrkosten befreit, soweit innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen überschritten werden (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen vgl. BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    Es ist auch kein Systembruch des Gesetzgebers festzustellen, und nicht darauf einzugehen, unter welchen Umständen Widersprüche und Brüche im gesetzlichen Regelungssystem zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes führen können (vgl. dazu BVerfGE 34, 103, 115; 67, 70, 84).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93
    Voraussetzung dafür ist aber, daß es sich um eine vermögenswerte Rechtsposition handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und zudem der Sicherung seiner Existenz dient (BVerfGE 69, 272, 300; 72, 9, 18 f; 72, 141, 153; 76, 220, 235).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1582/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 SGB V

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91

    Arzneimittel - Zweckmäßigkeit - Krankheit - Unbekannte Ursache

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 37/92

    Ausschluß von Hilfsmitteln - geringer Abgabepreis - elektrische Milchpumpe -

  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Inwieweit in der Rechtsprechung anderer Senate des BSG (zur Überprüfung sog "genereller Tatsachen" in der sonstigen Rechtsprechung des BSG vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 163 RdNr 7 sowie speziell im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung BSG vom 16.6.1999 - B 1 KR 4/98 R - BSGE 84, 90, 94 = SozR 3-1500 § 163 Nr. 7, Juris RdNr 17 sowie BSG vom 12.8.2009 - B 3 KR 10/07 R - BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4, RdNr 27 und zuletzt BSG vom 12.9.2012 - B 3 KR 10/12 R - BSGE 112, 15 = SozR 4-2500 § 137 Nr. 1, RdNr 55; s zu "Rechtstatsachen" BSG vom 25.10.1994 - 3/1 RK 57/93 - SozR 3-1500 § 163 Nr. 5, Juris RdNr 27, zu "allgemeinkundigen Tatsachen historischer Natur" BSG vom 7.2.1985 - 9a RV 5/83 - BSGE 58, 38, 42 = SozR 3100 § 5 Nr. 7, Juris RdNr 17 sowie zu "gerichtskundigen Tatsachen" BSG vom 27.1.1977 - 7 RAr 16/75 - BSGE 43, 124, 127 = SozR 4100 § 41 Nr. 28, Juris RdNr 30) eine solche Überprüfung genereller Tatsachen erfolgt, kann hier dahinstehen.
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 8.13

    Gemeinde; Hundesteuer; Hundesteuersatzung; Kampfhund; erdrosselnde Wirkung;

    Der Senat kann die vorstehende Würdigung auch ohne entsprechende Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls deshalb selbst vornehmen, weil es sich bei den entsprechenden Tatsachen um generelle (Rechts-)Tatsachen handelt, die für die Entscheidung erheblich sind, ob die vom Revisionsgericht auszulegende und anzuwendende untergesetzliche Norm (hier: Hundesteuersatzung) sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält oder aber in ihren tatsächlichen Auswirkungen gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. Urteile vom 6. November 2002 - BVerwG 6 C 8.02 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 89 S. 24 f. und vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 25; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3/1 RK 57/93 - SozR 3-2500 § 34 Nr. 4 S. 19).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Inwieweit in der Rechtsprechung anderer Senate des BSG (zur Überprüfung sog "genereller Tatsachen" in der sonstigen Rechtsprechung des BSG vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 163 RdNr 7 sowie speziell im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung BSG vom 16.6.1999 - B 1 KR 4/98 R - BSGE 84, 90, 94 = SozR 3-1500 § 163 Nr. 7, RdNr 17 sowie BSG vom 12.8.2009 - B 3 KR 10/07 R - BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 4, RdNr 27 und zuletzt BSG vom 12.9.2012 - B 3 KR 10/12 R - BSGE 112, 15, 37 = SozR 4-2500 § 137 Nr. 1 RdNr 55; s zu "Rechtstatsachen" BSG vom 25.10.1994 - 3/1 RK 57/93 - SozR 3-1500 § 163 Nr. 5, juris RdNr 27, zu "allgemeinkundigen Tatsachen historischer Natur" BSG vom 7.2.1985 - 9a RV 5/83 - BSGE 58, 38, 42 = SozR 3100 § 5 Nr. 7, RdNr 17 sowie zu "gerichtskundigen Tatsachen" BSG vom 27.1.1977 - 7 RAr 16/75 - BSGE 43, 124, 127 = SozR 4100 § 41 Nr. 28 RdNr 30) eine solche Überprüfung genereller Tatsachen erfolgt, kann hier dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht