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   BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R   

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BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R (https://dejure.org/1998,106)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R (https://dejure.org/1998,106)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 65/97 R (https://dejure.org/1998,106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung - Ausweitung der Praxistätigkeit wegen kurzfristigem Ausscheiden eines Fachkollegen - Bescheidungsurteil - Ausführungsbescheid - Streitgegenstand - effektiver Rechtsschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Konservierend-chirurgische Behandlung - Parodontosebehandlung - Kieferbruchbehandlung - Beschwer bei einem Bescheidungsurteil - Gegenstand des Revisionsverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Honorarverteilung

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorarverteilungsmaßstab für einen Vertragszahnarzt, Ausweitung der Praxistätigkeit wegen kurzfristigem Ausscheiden eines Fachkollegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3440 (Ls.)
  • NZS 1999, 520 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (191)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 67/97 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Das hat der Senat in mehreren Urteilen vom heutigen Tage ua zu dem hier maßgeblichen HVM der Beklagten entschieden (B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R sowie B 6 KA 71/97 R und B 6 KA 35/98 R).

    Seiner Rechtsauffassung, wonach generell das System der Begrenzung vertragszahnärztlicher Vergütungsansprüche durch Einführung individueller Bemessungs- bzw Kontingentgrenzen mit § 85 Abs. 4 SGB V in Widerspruch stehe, weil ein in der Vergangenheit erwirtschaftetes Umsatzniveau zur Grundlage der Vergütung gemacht werde, folgt der Senat im Ausgangspunkt nicht, was insbesondere in den Urteilen vom heutigen Tag in den Verfahren B 6 KA 67/97 R und B 6 KA 68/98 R im einzelnen dargelegt worden ist.

    Das läßt es gerechtfertigt erscheinen, ihn zumindest für eine gewisse Zeit an diesem Umsatzniveau festzuhalten (vgl eingehend Senatsurteile vom heutigen Tag B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, B 6 KA 35/98 R).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 68/97 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Das hat der Senat in mehreren Urteilen vom heutigen Tage ua zu dem hier maßgeblichen HVM der Beklagten entschieden (B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R sowie B 6 KA 71/97 R und B 6 KA 35/98 R).

    Das läßt es gerechtfertigt erscheinen, ihn zumindest für eine gewisse Zeit an diesem Umsatzniveau festzuhalten (vgl eingehend Senatsurteile vom heutigen Tag B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, B 6 KA 35/98 R).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 35/98 R

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Das hat der Senat in mehreren Urteilen vom heutigen Tage ua zu dem hier maßgeblichen HVM der Beklagten entschieden (B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R sowie B 6 KA 71/97 R und B 6 KA 35/98 R).

    Das läßt es gerechtfertigt erscheinen, ihn zumindest für eine gewisse Zeit an diesem Umsatzniveau festzuhalten (vgl eingehend Senatsurteile vom heutigen Tag B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, B 6 KA 35/98 R).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R
    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Das hat der Senat in mehreren Urteilen vom heutigen Tage ua zu dem hier maßgeblichen HVM der Beklagten entschieden (B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R sowie B 6 KA 71/97 R und B 6 KA 35/98 R).

    Das läßt es gerechtfertigt erscheinen, ihn zumindest für eine gewisse Zeit an diesem Umsatzniveau festzuhalten (vgl eingehend Senatsurteile vom heutigen Tag B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, B 6 KA 35/98 R).

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Nach § 96 Abs. 1 SGG werden Verwaltungsakte, die nach Klageerhebung ergehen, nur dann Gegenstand des Verfahrens, wenn sie einen angefochtenen Verwaltungsakt abändern oder ersetzen (vgl zur Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Honorarverteilung zuletzt BSGE 81, 213, 214 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S 149).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats kommt die entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG in vertrags(zahn)ärztlichen Honorarstreitigkeiten jedenfalls dann generell nicht in Betracht, wenn zwar die späteren Entscheidungen auf derselben Rechtsgrundlage ergangen sind und es auch (teilweise) um dieselben Rechtsfragen geht, die rechtlichen und tatsächlichen Sachverhaltsumstände und Tatsachengrundlagen aber, wie das bei Abrechnungsstreitigkeiten häufig der Fall ist, in den verschiedenen Abrechnungszeiträumen nicht oder nur teilweise deckungsgleich sind (vgl zuletzt BSGE 77, 279, 281 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 55 sowie BSGE 78, 98, 101 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 36).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Mit einem solchen Ausführungsbescheid trifft die Behörde ausdrücklich keine verbindliche Regelung, und dieser steht deshalb unter dem selbstverständlichen Vorbehalt, daß er nur gelten solle, wenn die der Behörde auferlegte Verpflichtung zur Neubescheidung in Rechtskraft erwächst (vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18 S 49; BSG SozR 1200 § 34 Nr. 6 S 30).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Zwei Gruppen, die sich in verschiedener Lage befinden, dürfen nur bei Vorliegen zureichender Gründe gleich behandelt werden (BVerfGE 17, 337, 354), und es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, Ungleiches gegen ein zwingendes Gebot gleich zu behandeln (BVerfGE 13, 46, 53; BVerfGE 84, 133, 158).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anhörung eines Beteiligten - Verfahrensgegenstand - Verwaltungsakt - Vorsorgliche

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats kommt die entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG in vertrags(zahn)ärztlichen Honorarstreitigkeiten jedenfalls dann generell nicht in Betracht, wenn zwar die späteren Entscheidungen auf derselben Rechtsgrundlage ergangen sind und es auch (teilweise) um dieselben Rechtsfragen geht, die rechtlichen und tatsächlichen Sachverhaltsumstände und Tatsachengrundlagen aber, wie das bei Abrechnungsstreitigkeiten häufig der Fall ist, in den verschiedenen Abrechnungszeiträumen nicht oder nur teilweise deckungsgleich sind (vgl zuletzt BSGE 77, 279, 281 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 S 55 sowie BSGE 78, 98, 101 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 36).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
    Zwei Gruppen, die sich in verschiedener Lage befinden, dürfen nur bei Vorliegen zureichender Gründe gleich behandelt werden (BVerfGE 17, 337, 354), und es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, Ungleiches gegen ein zwingendes Gebot gleich zu behandeln (BVerfGE 13, 46, 53; BVerfGE 84, 133, 158).
  • BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 6/78
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
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