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   BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95   

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BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95 (https://dejure.org/1996,71)
BSG, Entscheidung vom 13.11.1996 - 6 RKa 31/95 (https://dejure.org/1996,71)
BSG, Entscheidung vom 13. November 1996 - 6 RKa 31/95 (https://dejure.org/1996,71)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertungsausschuß - Gestaltungsfreiheit - Leistungsposition - Neuaufnahme - Vertragsarzt - Abrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen Leistungspositionen in den EBM-Ä

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 239
  • NZS 1997, 337
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Die Aufgabe des Ausschusses ist nicht darauf beschränkt, einzelne ärztliche Leistungen nach betriebswirtschaftlichen oder sonstigen kalkulatorischen Gesichtspunkten zu bewerten, sondern sie umfaßt die Befugnis, über die Definition und Bewertung ärztlicher Leistungen das Leistungsverhalten der Ärzte steuernd zu beeinflussen (vgl zuletzt Senatsurteil vom 20. März 1996 - BSGE 78, 98, 105 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12).

    Im Hinblick auf die Leistungsbewertung seitens des Bewertungsausschusses kann es nach stRspr des Senats nicht Aufgabe der Gerichte sein, mit punktuellen Entscheidungen zu einzelnen Gebührenpositionen in ein umfassendes, als ausgewogen zu unterstellendes Tarifgefüge einzugreifen und dadurch dessen Funktionsfähigkeit in Frage zu stellen (Senatsurteile vom 7. Februar 1996 - SozR 3-5533 Nr. 763 Nr. 1 und vom 20. März 1996 - BSGE 78, 98 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12).

  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 18/91

    Zuschlag - Ambulant - Anästhesie - Arzt

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Die Aufnahme von Leistungspositionen in den EBM-Ä stellt nicht anders als die erstmalige Festsetzung oder spätere Änderung der punktmäßigen Bewertung bestimmter ärztlicher (bzw zahnärztlicher) Leistungen einen Akt der Normsetzung dar (vgl BSGE 71, 41, 45 [BSG 25.06.1992 - 2 RU 14/92] = SozR 3-2500 § 87 Nr. 4 und Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - BSGE 78, 191 [BSG 08.05.1996 - 6 RKa 49/95] = SozR 3-2200 § 368i Nr. 1 für den zahnärztlichen Bereich - sowie BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 22für den ärztlichen Bereich).

    Der Charakter des EBM-Ä als vertragliche Regelung mit normativer Wirkung und Verbindlichkeit auch gegenüber am Vertragsschluß nicht unmittelbar beteiligten Dritten (vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 22) bestimmt den Umfang der gerichtlichen Kontrolle nicht nur hinsichtlich der punktmäßigen Bewertung bestimmter Leistungen, sondern auch hinsichtlich der Entscheidung für die Aufnahme bisher nicht abrechenbarer vertragsärztlicher Leistungen in den Bewertungsmaßstab und in bezug auf den dafür gewählten Zeitpunkt.

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Leistungen, die in diesem Verzeichnis nicht enthalten sind, dürfen nicht zu Lasten der KKn berechnet werden (vgl Kasseler Komm-Hess, § 87 SGB V RdNr 6; für den zahnärztlichen Bereich vgl auch BSGE 71, 42, 47 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 4 S 14).

    Die Aufnahme von Leistungspositionen in den EBM-Ä stellt nicht anders als die erstmalige Festsetzung oder spätere Änderung der punktmäßigen Bewertung bestimmter ärztlicher (bzw zahnärztlicher) Leistungen einen Akt der Normsetzung dar (vgl BSGE 71, 41, 45 [BSG 25.06.1992 - 2 RU 14/92] = SozR 3-2500 § 87 Nr. 4 und Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - BSGE 78, 191 [BSG 08.05.1996 - 6 RKa 49/95] = SozR 3-2200 § 368i Nr. 1 für den zahnärztlichen Bereich - sowie BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 22für den ärztlichen Bereich).

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 49/95

    Rechtmäßigkeit der Neubewertung kieferorthopädischer Leistungen im einheitlichen

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Im zahnärztlichen Bereich hat er den Bewertungsausschuß auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung für berechtigt gehalten, durch Punktzahlkorrekturen für die wichtigsten kieferorthopädischen Leistungen auf eine sachgerechte Bewertungsrelation zwischen zahnerhaltenden, konservierend-chirurgischen und kieferorthopädischen sowie prothetischen Leistungen hinzuwirken (Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - BSGE 78, 191 [BSG 08.05.1996 - 6 RKa 49/95] = SozR 3-2200 § 368i Nr. 1).

    Die Aufnahme von Leistungspositionen in den EBM-Ä stellt nicht anders als die erstmalige Festsetzung oder spätere Änderung der punktmäßigen Bewertung bestimmter ärztlicher (bzw zahnärztlicher) Leistungen einen Akt der Normsetzung dar (vgl BSGE 71, 41, 45 [BSG 25.06.1992 - 2 RU 14/92] = SozR 3-2500 § 87 Nr. 4 und Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - BSGE 78, 191 [BSG 08.05.1996 - 6 RKa 49/95] = SozR 3-2200 § 368i Nr. 1 für den zahnärztlichen Bereich - sowie BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 22für den ärztlichen Bereich).

  • BSG, 21.06.1989 - 6 RKa 18/88

    Beurteilungs- und Ermessensspielraum bei der Feststellung des Bedarfs der

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    In anderem Zusammenhang hat der Senat bereits dargelegt, daß allein durch die Behauptung, eine bestimmte Leistung gehöre unter wirtschaftlichen Aspekten in den ambulanten und nicht in den stationären Sektor, der für die Ermächtigung eines Krankenhausarztes erforderliche quantitative oder qualitative Bedarf hinsichtlich der von diesem angebotenen Leistungen nicht begründet werden kann (BSG SozR 2200 § 368a Nr. 23).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Mit Urteil vom 8. April 1992 (BSGE 70, 240, 241 f = SozR 3-5533 Allg Nr. 1) hat der Senat entschieden, daß bei einem Streit über die Gültigkeit einer die kassen- bzw vertragsärztliche Versorgung betreffenden kollektiv-vertraglichen Regelung mit normativer Wirkung die am Vertragsschluß beteiligten Körperschaften nicht notwendig iS des § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beizuladen sind.
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Dem steht entgegen, daß nach der stRspr des Senats im vertragsärztlichen System ein Vergütungsanspruch für gesetz- oder vertragswidrig erbrachte Leistungen nicht auf bereicherungsrechtliche Grundsätze mit dem Argument gestützt werden kann, die gesetz- oder vertragswidrig erbrachten Leistungen hätten ggf von anderen Ärzten oder Leistungserbringern erbracht und dann von den KKn ebenfalls honoriert werden müssen (BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Solange bestimmte ärztliche Leistungen im Bewertungsmaßstab nicht als abrechnungsfähig aufgeführt sind, können sie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht erbracht und abgerechnet werden, selbst wenn sie zu einer "neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode" gehören, für die der Bundesausschuß der Ärzte und KKn eine positive Anerkennung iS der Nr. 10.1 der Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Richtlinien) gegeben hat (zur Rechtsnatur und Verbindlichkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und KKn siehe das Senatsurteil vom 20. März 1996 - BSGE 78, 70 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Dem steht entgegen, daß nach der stRspr des Senats im vertragsärztlichen System ein Vergütungsanspruch für gesetz- oder vertragswidrig erbrachte Leistungen nicht auf bereicherungsrechtliche Grundsätze mit dem Argument gestützt werden kann, die gesetz- oder vertragswidrig erbrachten Leistungen hätten ggf von anderen Ärzten oder Leistungserbringern erbracht und dann von den KKn ebenfalls honoriert werden müssen (BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93

    Krankenversicherung - Eigenblutentnahme - Krankenhausbehandlung - Ambulante

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Entsprechende Erwägungen liegen auch der Entscheidung über die Zuordnung der präoperativen Eigenblutentnahme zur stationären Versorgung zugrunde (BSGE 74, 263 [BSG 22.06.1994 - 6 RKa 34/93] = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 14/92

    Rechtsunkenntnis - Meldepflicht

  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Gleiches gilt, wenn zwar der GBA rechtmäßig über eine Empfehlung entschied, der Bewertungsausschuss aber eine danach mögliche Aufnahme (mindestens) einer Abrechnungsposition in den EBM unterließ, obwohl ohne (mindestens) eine solche Leistungsposition im EBM die gebotene ambulante Versorgung der Versicherten nicht möglich ist (vgl in diesem Sinne auch BSGE 79, 239, 243 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 50; BSGE 84, 247, 253 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 11; Freudenberg in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 87 RdNr 81; Hauck, NZS 2007, 461, 464; vgl auch Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, Stand August 2014, K § 87 RdNr 53 mwN) .
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Als noch nicht zur vertragsärztlichen Versorgung gehörig und damit "neu" iS des § 135 Abs. 1 SGB V sieht der Bundesausschuß gemäß Ziff 5 der NUB-RL solche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an, die noch nicht als abrechnungsfähige ärztliche Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM-Ä) enthalten oder die dort zwar aufgeführt sind, deren Indikationen aber eine wesentliche Änderung oder Erweiterung erfahren haben (zu letzterem vgl Urteil des 6. Senats des BSG vom 20. März 1996 - BSG SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1 S 2 ff; zum Verhältnis von NUB-RL und EBM-Ä ferner BSGE 79, 239 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Dem Bewertungsausschuss als Normgeber steht bei der Erfüllung des ihm in § 87 Abs. 1 SGB V übertragenen Auftrags ein Gestaltungsspielraum zu (BVerfG , Beschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 528/04 ua - juris; BSGE 79, 239, 242 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 49; BSGE 83, 218, 219 f = SozR aaO Nr. 21 S 108 f; BSGE 88, 126, 133 f = SozR aaO Nr. 29 S 152 f; BSGE 89, 259, 264 = SozR aaO Nr. 34 S 192).
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