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   BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R   

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https://dejure.org/2001,1686
BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R (https://dejure.org/2001,1686)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R (https://dejure.org/2001,1686)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2001 - B 6 KA 49/00 R (https://dejure.org/2001,1686)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Ermächtigung - Krankenhausarzt [hier: Anästhesist] - Durchführung - übende und suggestive psychosomatische Verfahren - Anwendung von Fortsetzungsfeststellungsklagen auf Verpflichtungsklagen - Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Zurückverweisung zur ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erweiterung einer Ermächtigung - Psychosomatische Leistungen - Schmerztherapeutisch tätiger Anästhesist - Chefarzt - Abrechnungsgenehmigung - Spezielle Schmerztherapie - Befugnis zur Weiterbildung - Eigenes Fachgebiet - Fortsetzungsfeststellungsklage - ...

  • Judicialis

    SGB V § 116; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 12 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung übender und suggestiver psychosomatischer Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R
    Dieses Rechtsinstitut ist auf Verpflichtungsklagen entsprechend anzuwenden (stRspr, vgl zB BSGE 73, 244, 246 = SozR 3-1500 § 88 Nr. 1 S 3; s auch BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14) und gilt auch für den Fall einer Erledigung erst im Revisionsverfahren (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 91).

    Bereits wiederholt hat der Senat das Fortsetzungsfeststellungsinteresse anerkannt, wenn sich - wie es vorliegend der Fall ist - eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage mit einiger Wahrscheinlichkeit künftig erneut stellen wird, ungeachtet dessen, daß sich die Bedarfslage ändern könnte (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 75 f mwN).

    Schon bei der Erteilung von Ermächtigungen sind somit alle persönlichen und apparativ-technischen Voraussetzungen sowie ggf Gesichtspunkte der Bedarfsplanung zu überprüfen (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76 betr Standortgenehmigung für Großgerät).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R
    Ihnen würden insoweit nicht nur "einfache" Kenntnisse vermittelt; insofern liege es anders als bei der Neurolyse, die Gegenstand des Urteils BSGE 84, 290 (= SozR 3-2500 § 95 Nr. 21) gewesen sei.

    Dies gilt auch für die vertragsärztliche Tätigkeit (stRspr, vgl zuletzt - betr niedergelassene Anästhesisten - BSGE 84, 290, 292 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 86).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R
    Dies gebietet, das Verfahren auf den für künftige Neubescheidungen maßgeblichen Gesichtspunkt zu konzentrieren und insoweit ohne Rücksicht auf andere offene Gesichtspunkte abschließend zu entscheiden (vgl ebenso - sich auf die Feststellung beschränkend - BVerwGE 72, 38, 41).

    Denn im Falle von Fortsetzungsfeststellungsklagen, die an Verpflichtungsklagen anknüpfen, sind ebenso wie bei dieser Klageart spätere Änderungen der Rechtslage zu berücksichtigen, und zwar bis zum Eintritt der Erledigung (so zB BVerwGE 72, 38, 43; Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt-Kommentar, Stand Januar 2000, § 113 RdNr 103).

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R
    Dabei wird nicht berücksichtigt, daß die WB-RL die Inhaltsfestlegung durch die WBO nicht beschränken, sondern nur konkretisieren können (zur Funktion der Konkretisierung s BSG, Urteil vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 24/00 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93

    Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R
    Dieses Rechtsinstitut ist auf Verpflichtungsklagen entsprechend anzuwenden (stRspr, vgl zB BSGE 73, 244, 246 = SozR 3-1500 § 88 Nr. 1 S 3; s auch BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14) und gilt auch für den Fall einer Erledigung erst im Revisionsverfahren (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 91).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 42/93

    Ermächtigung zur Überweisung, soweit und solange eine ausreichende ärztliche

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R
    Soweit sich aus dem Urteil vom 15. März 1995 (SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S 61) Abweichendes ergibt, wird daran nicht festgehalten.
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - leitender Krankenhausarzt -

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R
    Dieses Rechtsinstitut ist auf Verpflichtungsklagen entsprechend anzuwenden (stRspr, vgl zB BSGE 73, 244, 246 = SozR 3-1500 § 88 Nr. 1 S 3; s auch BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14) und gilt auch für den Fall einer Erledigung erst im Revisionsverfahren (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 91).
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung

    Ungeachtet der im dortigen Verfahren streitigen Frage, ob ein Bedarf für die Ermächtigung des Klägers besteht, kann eine Lücke im Bereich der ambulanten Versorgung, die durch die Ermächtigung weitergebildeter Krankenhausärzte auf der Grundlage des § 116 Satz 1 SGB V geschlossen werden soll, nicht durch Ermächtigungen für solche Leistungen geschlossen werden, die der Krankenhausarzt aus Rechtsgründen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht erbringen und abrechnen darf (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76; SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149) .
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Das vom Kläger zu Recht zunächst im Wege von Verpflichtungsklagen verfolgte Begehren hat sich dadurch im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG erledigt, dass der im angefochtenen Bescheid vom 20. Oktober 1999 bestimmte Befristungszeitraum ablief (zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG auf Verpflichtungsklagen s zB BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 148 mwN).

    Die 2001, 2003 und 2005 erteilten Ermächtigungen, in denen die Zulassungsgremien wiederum die Erweiterung auf MRT-Leistungen ablehnten, zeigen, dass die Klärung der im vorliegenden Rechtsstreit zu entscheidenden Rechtsfrage weiterhin für das Verhältnis der Beteiligten relevant ist (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 148; SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 110; SozR 4-1300 § 32 Nr. 1 RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 11).

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Zusätzlich ist zu beachten, dass Ermächtigungen einem Krankenhausarzt nicht für solche Leistungen erteilt werden dürfen, die er aus Rechtsgründen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht erbringen und abrechnen darf (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149; SozR 4-2500 § 135 Nr. 10 RdNr 12 mwN).
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