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   BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95   

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BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95 (https://dejure.org/1996,2493)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1996 - 8 RKn 30/95 (https://dejure.org/1996,2493)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1996 - 8 RKn 30/95 (https://dejure.org/1996,2493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung duch einen Auslandsaufenthalt - Berücksichtigung der Zeit einer Arbeitslosigkeit als rentensteigernde Anrechnungszeit - Auslegung eines Überbrückungstatbestandes im Einklang mit dem Sinn und Zweck der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    Liegen zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Anrechnungszeit längere zeitliche Lücken (ein voller Kalendermonat und mehr), kann der erforderliche zeitliche Zusammenhang durch sog Überbrückungstatbestände (Überbrückungszeiten, Brückenzeiten) gewahrt werden (eingehend dazu BSG 6. August 1986, SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S. 252 mwN), Es handelt sich dabei begriffsnotwendig um solche Tatbestände, in denen nicht schon selbst eine Anrechnungszeit erfüllt ist; sie wahren den Anschluß gerade dann, wenn ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal daran fehlt (vgl. etwa Urteile vom 16. April 1964 und 30. Januar 1969, BSGE 21, 21, 23; 29, 120, 123: Arbeitslosigkeit ohne Meldung beim Arbeitsamt), um dem sozialen Schutzzweck der Anrechnungszeit in jenen Fällen Rechnung zu tragen, in denen der Versicherte durch von ihm nicht zu vertretende Umstände an der Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert war (vgl. Beschluß des Großen Senats, 11. Dezember 1973, BSGE 37, 10, 17).

    In diesem Sinne einer Reduktion der für die Überbrückung erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen hat es das BSG genügen lassen, wenn ein Versicherter vor der Meldung beim Arbeitsamt in dem Sinne arbeitslos gewesen ist, daß er unfreiwillig ohne Arbeit sowie arbeitsfähig und arbeitswillig gewesen ist (BSGE 29, 120, 123).

    Die Beklagte übersieht möglicherweise auch, daß hier jeweils die Lage des Einzelfalles zu beurteilen ist (vgl. BSGE 29, 120, 123).

  • BSG, 16.12.1980 - 11 RA 108/79

    Arbeitslosigkeit - Ausfallzeit - Auslandsaufenthalt - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    Eine Zeit der Arbeitslosigkeit ist auch dann eine Anrechnungszeit, wenn ihr ein bis zu siebzehnwöchiger Auslandsaufenthalt vorausgeht, in dem der Versicherte der Arbeitsvermittlung zwar nicht zur Verfügung stand, der bei einem iS von § 105 c AFG beschränkt verfügbaren Leistungsbezieher aber weder leistungs- noch anrechnungshemmend ist (Fortentwicklung und Abgrenzung von BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 48).

    Mit der Revision rügt die Beklagte eine Verletzung von § 58 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 SGB VI. Die vorliegende Rechtsfrage habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 16. Dezember 1980, SozR 2200 § 1259 Nr. 48, entschieden und einen Überbrückungstatbestand in einem vergleichbaren Fall verneint.

    Das Vorliegen dieser Merkmale hat das LSG hier bejaht, ohne dabei von den im Urteil des 11. Senats vom 16. Dezember 1980 (SozR 2200 § 1259 Nr. 48) aufgestellten Rechtssätzen abzuweichen.

  • BSG, 08.03.1972 - 11 RA 190/71

    Arbeitslosigkeitszeiten - Selbsthilfeversuch - Scheitern selbständiger Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    Unter dem Gesichtspunkt der Sozialadäquanz (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1982, BSGE 54, 125, 127 = SozR 1255 Nr. 16 S. 31; Urteil des SG Duisburg vom 6. Januar 1994, SGb 1994, S. 673 mit Anm. Buschmann, SGb 1994, S. 632 f; Paulus, DAngVers 1995, S. 400, 402; sa BSGE 34, 93) ist der vorliegende Auslandsaufenthalt allerdings nicht mit den Selbsthilfefällen vergleichbar.

    Als Folge seines mithin angemessenen Verhaltens die anschließende Zeit nachgewiesener Arbeitslosigkeit nicht (mehr) anzurechnen, erschiene demnach auch als offensichtlich unbilliges Ergebnis (vgl. Urteil vom 8. März 1972, BSGE 34, 93, 95).

  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    Liegen zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Anrechnungszeit längere zeitliche Lücken (ein voller Kalendermonat und mehr), kann der erforderliche zeitliche Zusammenhang durch sog Überbrückungstatbestände (Überbrückungszeiten, Brückenzeiten) gewahrt werden (eingehend dazu BSG 6. August 1986, SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S. 252 mwN), Es handelt sich dabei begriffsnotwendig um solche Tatbestände, in denen nicht schon selbst eine Anrechnungszeit erfüllt ist; sie wahren den Anschluß gerade dann, wenn ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal daran fehlt (vgl. etwa Urteile vom 16. April 1964 und 30. Januar 1969, BSGE 21, 21, 23; 29, 120, 123: Arbeitslosigkeit ohne Meldung beim Arbeitsamt), um dem sozialen Schutzzweck der Anrechnungszeit in jenen Fällen Rechnung zu tragen, in denen der Versicherte durch von ihm nicht zu vertretende Umstände an der Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert war (vgl. Beschluß des Großen Senats, 11. Dezember 1973, BSGE 37, 10, 17).

    Sowohl das BSG im vorgenannten Urteil als auch das LSG im hier angegriffenen Urteil haben die vorgefundene Rechtsprechung des BSG, ausdrücklich auch BSGE 37, 10, 17, ihrer Rechtsanwendung zugrunde gelegt.

  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 23/81

    Arbeitslosigkeit; Unterbrechung der Beschäftigung; Anpassungsgeld; Bergbau;

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    Hieraus folgt zugleich, daß die KAL unter den Vorgängervorschriften des SGB VI nicht als Anrechnungszeit (Ausfallzeit) galt, aber bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit diesem Tatbestand unterfallen konnte (vgl. BSG 13. Mai 1982 - 5 a/5 RKn 17/80 - BSG 24. November 1982, SozR 2200 § 1259 Nr. 72 S. 197; Handbuch der Rentenversicherung, aaO, § 252 Rz 9).
  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 46/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rechtsanwendung - Gesetzesreform - Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    In diesem Fall genügt es für die Anerkennung von Anrechnungszeiten der in § 58 Abs. 1 Nrn 1 - 3 SGB VI genannten Art, daß unmittelbar vor der ersten dieser Anrechnungstatbestände ein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat (BSG 14. Oktober 1992, SozR 3-2600 § 252 Nr. 2 S. 11 mwN), wie dies nach den bindenden Feststellungen des LSG hier für die Arbeitslosigkeit vor dem USA-Aufenthalt zutrifft.
  • BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90

    Untersuchungshaft in der DDR - Häftlingshilfegesetz - Überbrückungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    Die angegriffene Entscheidung des LSG läßt Rechtsfehler nicht erkennen; das Gericht hat den Überbrückungstatbestand im Einklang mit dem Sinn und Zweck der Anrechnungszeitenregelung ausgelegt (vgl. wiederum die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Februar 1992, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 10 S. 39).
  • BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 7/91

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit während des Bezugs einer Rente wegen

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    Insoweit legt das BSG in ständiger Rechtsprechung zu § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI und dessen Vorgängerbestimmungen keine iS des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung eigene Definition zugrunde, sondern hat diesen Begriff seit jeher in Anlehnung an das Recht der Arbeitslosenversicherung ausgelegt, ohne allerdings die dortigen Begriffsmerkmale direkt und uneingeschränkt zu übertragen (vgl. nur das Urteil des Senats vom 12. Februar 1992, BSGE 70, 111, 112 ff mwN = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 11; neuerdings Urteil des 13. Senats vom 8. Februar 1996 - 1 3 RJ 19/95 -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 272/62
    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    Liegen zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Anrechnungszeit längere zeitliche Lücken (ein voller Kalendermonat und mehr), kann der erforderliche zeitliche Zusammenhang durch sog Überbrückungstatbestände (Überbrückungszeiten, Brückenzeiten) gewahrt werden (eingehend dazu BSG 6. August 1986, SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S. 252 mwN), Es handelt sich dabei begriffsnotwendig um solche Tatbestände, in denen nicht schon selbst eine Anrechnungszeit erfüllt ist; sie wahren den Anschluß gerade dann, wenn ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal daran fehlt (vgl. etwa Urteile vom 16. April 1964 und 30. Januar 1969, BSGE 21, 21, 23; 29, 120, 123: Arbeitslosigkeit ohne Meldung beim Arbeitsamt), um dem sozialen Schutzzweck der Anrechnungszeit in jenen Fällen Rechnung zu tragen, in denen der Versicherte durch von ihm nicht zu vertretende Umstände an der Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert war (vgl. Beschluß des Großen Senats, 11. Dezember 1973, BSGE 37, 10, 17).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 21/85

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitslosigkeit - Überbrückung der

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
    Liegen zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Anrechnungszeit längere zeitliche Lücken (ein voller Kalendermonat und mehr), kann der erforderliche zeitliche Zusammenhang durch sog Überbrückungstatbestände (Überbrückungszeiten, Brückenzeiten) gewahrt werden (eingehend dazu BSG 6. August 1986, SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S. 252 mwN), Es handelt sich dabei begriffsnotwendig um solche Tatbestände, in denen nicht schon selbst eine Anrechnungszeit erfüllt ist; sie wahren den Anschluß gerade dann, wenn ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal daran fehlt (vgl. etwa Urteile vom 16. April 1964 und 30. Januar 1969, BSGE 21, 21, 23; 29, 120, 123: Arbeitslosigkeit ohne Meldung beim Arbeitsamt), um dem sozialen Schutzzweck der Anrechnungszeit in jenen Fällen Rechnung zu tragen, in denen der Versicherte durch von ihm nicht zu vertretende Umstände an der Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert war (vgl. Beschluß des Großen Senats, 11. Dezember 1973, BSGE 37, 10, 17).
  • BSG, 07.10.1982 - 4 RJ 85/81

    Arbeitslosenversicherung; Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung; Ermittlung der

  • BSG, 13.05.1982 - 5a/5 RKn 17/80
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Bei dieser von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsfigur (vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94 mwN; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7, 18, 20; vgl auch Niesel in Kasseler Komm, SGB VI, § 58 RdNr 29, 93, 103 ff; Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, § 58 RdNr 156; Zweng/Scherer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, § 58 RdNr 158 ff; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, § 58 Anm 12b; Löns in Kreikebohm, SGB VI, § 58 RdNr 31) handelt es sich um eine Zeit, die den Anschluss gewährleistet, dh vorhandene Lücken zwischen dem Ende der versicherten Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit (bzw einer Anrechnungszeit) und dem Beginn einer (weiteren) Anrechnungszeit ausfüllt.
  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

    Hierbei spricht es zugunsten des Versicherten, wenn die Lücke unverschuldet, durch von ihm nicht zu vertretende Umstände (vgl BSGE 37, 10, 17 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 72) oder durch ein sozialadäquates, von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (vgl BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).

    Diese knüpfen zB an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis (vgl BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO; BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94), ein individuelles Bemühen um Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (vgl BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO; BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8), versicherungsrechtlich relevante Zeiten, insbesondere des Leistungsbezuges (vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 72), oder an Ausfalltatbestände an, die nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden können (vgl BSGE 21, 21 = SozR Nr. 12 zu § 1259 RVO; BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO; BSGE 52, 108 = SozR 2200 § 1259 Nr. 54; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).

    Bei der Frage des Vertretenmüssens der entstandenen Lücke kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (vgl BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und der Sozialadäquanz (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) Berücksichtigung finden.

    Ein derartiger Inlandsbezug gehört jedoch nicht zum Wesen des Überbrückungstatbestandes (vgl zB BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7; zur Frage einer sog Anschlußersatzzeit wegen Arbeitslosigkeit vgl auch BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 133; BSG, Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 37/91 -).

  • BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 78/95

    Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit nach Vollendung des

    Einer gegenüber dem Arbeitsamt abgegebenen Erklärung des Arbeitslosen zu § 105c AFG kommt demgegenüber keine rechtliche Bedeutung zu (Abgrenzung zu BSG vom 8.2.1996 - 13 RJ 19/95 = BSGE 78, 1 [BSG 08.02.1996 - 13 RJ 19/95] = SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 und BSG vom 13.8.1996 - 8 RKn 30/95 = BSGE ... = SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).

    Da das Recht der gesetzlichen RV keine eigene Definition des Begriffes der Arbeitslosigkeit enthält, hat das BSG dieses Tatbestandsmerkmal seit jeher in Anlehnung an das Recht der Arbeitslosenversicherung verstanden (vgl BSG, Urteile vom 13. August 1996 - 8 RKn 30/95, SozR 3-2600 § 58 Nr. 7; vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 19/95, SozR 3-2600 § 58 Nr. 5; vom 24. April 1958 - 4 RJ 218/56, BSGE 7, 138; vom 15. Januar 1959 - 4 RJ 227/57, BSGE 9, 74; vgl auch Urteil des BSG vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 199/74, SozR 2200 § 1248 Nr. 15 mwN).

    Wird ARG nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufgrund vorangegangener Arbeitslosigkeit beansprucht, ist zusätzlich auch § 105c Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu berücksichtigen, der das allgemein für den Anspruch auf Alg vorgeschriebene Merkmal der subjektiven Verfügbarkeit (§ 103 Abs. 1 S 1 Nr. 2 AFG) für die tatbestandlich umgrenzte Personengruppe entfallen läßt (vgl BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 8 RKn 30/95, SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).

    Auch die Entscheidung des 8. Senats des BSG vom 13. August 1996 - 8 RKn 30/95 - (SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) steht der Rechtsauffassung des erkennenden Senats nicht entgegen.

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Die Regelung soll dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl Senatsurteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16; vgl auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7, SozR 3-2600 § 252 Nr. 2 und SozR 2200 § 1259 Nr. 94).

    Zwar kommt es bei der Frage des Vertreten-Müssens einer entstandenen Lücke auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und der Sozialadäquanz (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) zu berücksichtigen sind.

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Die Anrechnungszeiten (früher: Ausfallzeiten) sollen dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9; BSGE 87, 269, 271 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16 S 88; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7 S 39; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S 252f).
  • LSG Berlin, 03.05.2001 - L 8 RJ 21/00

    Aufhebung eines Rentenbescheides wegen fehlerhafter Berücksichtigung einer Zeit

    Die zu Gunsten des Klägers anzuführende Entscheidung des 5. Senats vom 19. März 1997 - 5 RJ 78/95 (= SozR 30-2200 § 1259 Nr. 18 = BSGE 80, 124) habe keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung (ebenso die Entscheidung des 8. Senats vom 13. August 1996 - 8 RKn 30/95 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).

    Dabei ist das im Arbeitslosenversicherungsrecht gesondert geregelte Erfordernis einer objektiven und subjektiven Verfügbarkeit der Versicherten - mit gewissen Modifikationen - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen worden (vgl. BSG Urteil vom 13. August 1996 - 8 RKn 30/95 in SozR 3-2600 § 58 Nr. 7 und Urteil vom 19. März 1997 - 5 RJ 78/95 in SozR 3-2200 § 1259 Nr. 18, jeweils m.w.N.).

    Seien keine Leistungen bezogen worden, komme eine Anrechnungszeit nach § 58 nur dann in Betracht, wenn sich der Versicherte (z.B. nach der Ablehnung von Anschluss-Alhi) regelmäßig, d.h. in Abständen von höchstens drei Monaten beim Arbeitsamt gemeldet habe, weil der Versicherte anderenfalls wegen der Erklärung nach § 105 c AFG subjektiv nicht verfügbar gewesen sei (BSG, Urteil vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 19/95 in SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 = BSGE 78, 1; Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 69/95 in SozR 3-2600 § 58 Nr. 6; Urteil vom 13. August 1996 - 8 RKn 30/95 in SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).

  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 31/01 R

    Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Erklärung nach §

    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) habe diese Auffassung in seinem Urteil vom 13. August 1996 (8 RKn 30/95 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) ausdrücklich übernommen.

    Er lässt auch dahinstehen, ob die Regelung nach ihrer gesetzlichen Konstruktion nur für Zeiträume gilt, in denen nach dem AFG Verfügbarkeit vorausgesetzt wird, insbesondere also für Zeiten des Leistungsbezuges (vgl Senatsurteile vom 8. Februar 1996, aaO; wie dort: Urteil des 8. Senats des BSG vom 13. August 1996 - 8 RKn 30/95 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 7 und Urteil des 4. Senats vom 18. Juli 1996 - 4 RA 69/95 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 6; ohne Unterscheidung zwischen Zeiten des Leistungsbezuges und Zeiten des Nichtleistungsbezuges: Urteil des 5. Senats des BSG vom 19. März 1997 - 5 RJ 78/95 - BSGE 80, 124 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 14 RA 32/99

    Rentenversicherung

    Die Klägerin könne sich nicht auf das Urteil des BSG vom 13.08.1996 - 8 RKn 30/95 - stützen, in dem bei einem Bezieher von Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) ein Auslandsaufenthalt als unschädlich angesehen worden sei.

    Als derartige Überbrückungstatbestände hat das Bundessozialgericht nicht nur Zeiten gewertet, in denen der Versicherte durch diese Tatbestände wegen eines von ihm nicht zu vertretenden Arbeitsschicksals an der Leistung weiterer Pflichtbeiträge gehindert war, wie beispielsweise bei einem gescheiterten Selbsthilfeversuch eines Arbeitslosen, ohne Meldung beim Arbeitsamt Arbeit zu finden (vgl. BSG a.a.O.), sondern auch darüberhinausgehende Zeiten beschränkter Verfügbarkeit zwischen dem Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und einer Anrechnungszeit (Auslandsaufenthalt eines Beziehers von Knappschaftsausgleichsleistung nach Vollendung des 58. Lebensjahres, dessen Lage mit der eines Nichtleistungsbeziehers im Anschluß an eine Zeit des § 105 AFG vergleichbar sei (so BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2000 - L 14 RA 32/99

    Rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit; Unterbrechung

    Die Klägerin könne sich nicht auf das Urteil des BSG vom 13.08.1996 - 8 RKn 30/95 - stützen, in dem bei einem Bezieher von Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) ein Auslandsaufenthalt als unschädlich angesehen worden sei.

    Als derartige Überbrückungstatbestände hat das Bundessozialgericht nicht nur Zeiten gewertet, in denen der Versicherte durch diese Tatbestände wegen eines von ihm nicht zu vertretenden Arbeitsschicksals an der Leistung weiterer Pflichtbeiträge gehindert war, wie beispielsweise bei einem gescheiterten Selbsthilfeversuch eines Arbeitslosen, ohne Meldung beim Arbeitsamt Arbeit zu finden (vgl. BSG a.a.O.), sondern auch darüberhinausgehende Zeiten beschränkter Verfügbarkeit zwischen dem Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und einer Anrechnungszeit (Auslandsaufenthalt eines Beziehers von Knappschaftsausgleichsleistung nach Vollendung des 58. Lebensjahres, dessen Lage mit der eines Nichtleistungsbeziehers im Anschluß an eine Zeit des § 105 AFG vergleichbar sei (so BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 22 RA 364/04

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Zeiten der Arbeitslosigkeit gehören grundsätzlich zu den Überbrückungszeiten, (auch) wenn keine Meldung bei einer deutschen Agentur für Arbeit erfolgte (BSGE 21, 21; 29, 120) oder die subjektive Verfügbarkeit nach § 105 c Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - nunmehr § 428 SGB III - beschränkt war (BSG in SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).
  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 338/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 13 R 337/18 B v. 08.04.2020

  • LSG Niedersachsen, 22.03.2001 - L 1 RA 200/00

    Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit nach Auslaufen des

  • LSG Niedersachsen, 29.08.2000 - L 1 RA 200/00
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 9 R 3268/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 8 RA 18/01

    Anspruch auf Anerkennung von auf die Rentenversicherung anzurechnenden Zeiten

  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 1 R 4148/02

    Ersetzung eines Vormerkungsbescheides durch einen Rentenbescheid; Geltung des

  • LSG Bayern, 08.10.2003 - L 13 RA 159/01

    Höhe einer Altersrente für langjährig Versicherte; Berücksichtigung von in

  • BSG, 10.12.2019 - B 5 R 152/19 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2006 - L 2 R 296/05
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