Rechtsprechung
   BSG, 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3376
BSG, 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R (https://dejure.org/2000,3376)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R (https://dejure.org/2000,3376)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 36/99 R (https://dejure.org/2000,3376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletztengeld - Anspruchshöhe - Verletztengeldanspruch - Pflichtversicherung

  • Judicialis

    RVO § 574; ; SGB VII § 48; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Verletztengeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiedererkrankung und Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.09.1977 - 2 RU 35/77

    Versicherter Unternehmer - Übergangsgeld - Berechnung - Jahresarbeitsverdienst

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. September 1977 (BSG SozR 2200 § 574 Nr. 2) den § 574 RVO dahingehend ausgelegt, daß bei der Wiedererkrankung eines kraft Satzung versicherten Unternehmers auf den in diesem Zeitpunkt durch die Satzung festgelegten JAV abgestellt werden muß.

    In dem genannten Urteil vom 8. September 1977 (BSG SozR 2200 § 574 Nr. 2) hat der Senat für die Berechnung des Übergangsgeldes eines kraft Satzung versicherten Unternehmers entschieden, daß im Fall der Wiedererkrankung an Unfallfolgen der JAV, der im Zeitpunkt der Wiedererkrankung aufgrund der Satzung - auch unter Berücksichtigung einer nach dem Versicherungsfall abgeschlossenen Zusatzversicherung - gilt, jedenfalls dann maßgebend ist, wenn die Satzung nichts Abweichendes bestimmt.

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R
    Zu dieser Einschränkung des Streitgegenstandes (§ 141 Abs. 1 SGG) war er befugt (vgl BSGE 60, 11, 13, 14 = SozR 3870 § 3 Nr. 21 mwN).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist dieser dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 68, 287, 301; 75, 348, 357).
  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist dieser dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 68, 287, 301; 75, 348, 357).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist dieser dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 68, 287, 301; 75, 348, 357).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08

    Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den

    Diese Regelung soll die bei Selbständigen regelmäßig schwierige Ermittlung des tatsächlichen jährlichen Arbeitsverdienstes erübrigen, indem durch Satzungsregelung, bei deren Abfassung dem Unfallversicherungsträger wie auch sonst in diesem Bereich ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, ein bestimmter Betrag als Bemessungsgrundlage für die Zahlung von Verletztengeld festgesetzt wird - im Streitfall gemäß § 42 Abs. 1 der Satzung der Klägerin ein Jahreseinkommen von 20.000 EUR (vgl. BSG, Urteile vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 36/99 R - SozR 3-2700 § 83 Nr. 1 S. 3; vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 47 Nr. 2 Rn. 16).
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 33/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Wiedererkrankung - Regelentgelt

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (siehe bereits SozR 2200 § 574 Nr. 2 und SozR 2200 § 561 Nr. 6; zuletzt: SozR 3-2700 § 83 Nr. 1) sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Wiedererkrankung vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in der Satzung auch dann maßgebend, wenn der JAV nach Eintritt des Versicherungsfalls heraufgesetzt wurde und der aktuellen Einkommenssituation des Versicherten nicht (mehr) entspricht.

    Ob die Satzung hiervon abweichen und bestimmen kann, dass für die Berechnung des Verletztengeldes bei freiwillig Versicherten auch in Fällen der Wiedererkrankung der zur Zeit des Versicherungsfalls vereinbarte JAV maßgebend bleibt, wie dies der Senat im Fall der Höherversicherung eines pflichtversicherten Selbstständigen nach § 83 Satz 2 SGB VII für zulässig gehalten hat (Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 36/99 R - SozR 3-2700 § 83 Nr. 1), bedarf keiner Entscheidung, da die Satzung der Beklagten eine solche Bestimmung nicht getroffen hat.

  • LSG Bayern, 26.09.2006 - L 18 U 2/05

    Zugrundelegung der Verhältnisse des Jahres vor Beginn einer erneuten Erkrankung

    § 48 SGB VII ist zu entnehmen, dass im Fall der Wiedererkrankung an Unfallfolgen der in diesem Zeitpunkt durch die Satzung festgelegte JAV oder - insoweit umstritten - die Verhältnisse des Jahres vor Beginn der erneuten Erkrankung zu Grunde zu legen sind (BSG Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R = SozR 3-2700 § 83 Nr. 1; Lauterbach-Fröhlke, SGB VII, § 48 Rz 5; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 48 Rz 8; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 48 SGB VII, Rz 4.1).
  • LSG Bayern, 21.08.2002 - L 17 U 100/02

    Berechnung der Höhe der Versicherungssumme einer freiwilligen Versicherung ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 6 U 31/04
    Diese höhere Versicherungssumme hätte grundsätzlich bei der Berechnung des Verletztengeldes bei einer Wiedererkrankung zugrunde gelegt werden müssen, weil die Satzung der Beklagten keine abweichende Regelung enthält (vgl BSG, Urteil vom 8. September 1977, SozR 2200 § 574 Nr. 2; BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000, SozR 3-2700 § 83 Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht