Rechtsprechung
   BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgesenkte Rente in den neuen Bundesländern

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 73, 41
  • MDR 1994, 284
  • BB 1993, 2166



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93  

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Der Senat hat deshalb die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 OEG in der erwähnten Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 9 RV 4/93 - bejaht, die den Fall eines sexuellen Mißbrauchs eines fünfjährigen Kindes ohne Gewaltanwendung betraf.
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92  

    AFG § 249c Abs. 9, § 111 Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; SGG §

    Überdies müssen selbst ungleiche Regelungen für eine Übergangszeit hingenommen werden, wenn ein außerordentliches Problem zu bewältigen ist (vgl. BVerfGE 43, 213, 226; 57, 335, 345; BSG Urteil vom 10. August 1993 - 9 RV 4/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 35/93  

    AFG § 111, § 112, § 249c Abs. 11 S. 2, § 249e Abs. 1, §

    Dabei ist zu beachten, daß die gesamte Regelung des EinigVtr vor dem Hintergrund der erforderlichen Angleichung von zwei völlig unterschiedlichen Rechts- und Wirtschaftssystemen entwickelt werden mußte und die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers insoweit groß sein mußte (vgl. BVerfGE 85, 360, 377; BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RAr 40/92 -, Urteil vom 10. August 1993 - 9 RV 4/93 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
mehr
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 103/93  
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  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92  
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  • LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11  

    Hinterbliebenenversorgung - Witwe - Berechnung des Schadensausgleichs -

    Zweifelhaft erscheint dies, weil das Bundessozialgericht, das Ansprüche des Beschädigten auf Rentenleistungen der Kriegsopferversorgung der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG im Hinblick darauf zuordnet, dass es sich dabei um gesetzlich normierte Aufopferungsansprüche handelt, die dem Ausgleich für das dem Staat an Gesundheit und Leben gebrachte besondere Opfer dienen und nicht auf Billigkeitserwägungen auf Grund einer ausschließlichen Fürsorgepflicht des Staates beruhen (BSG, Urteil vom 7. Mai 1986, 9a RV 20/85, SGb 1987, 76 f mit krit. Anm. Stober; bestätigt BSG, Urteil vom 10. August 1983, 9 RV 4/93, BSGE 73, 41, 42; a.A. Papier in: Maunz/Düring, GG, 59. Lfg., Art. 14 Rdnr. 133; offen gelassen BSG, Urteil vom 24. November 2005, Juris Rdnr. 112), für die Hinterbliebenenversorgung nach dem BVG bislang offen gelassen hat, ob die verliehene Rechtsposition eine einseitige Gewährung des Staates oder das Äquivalent einer vom Empfänger "erworbenen" Leistung ist und ob in diesem Zusammenhang die Rechtsstellung einer Hinterbliebenen ebenso wie die eines Beschädigten selbst zu bewerten wäre (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1978, 9 RV 78/77, Juris).
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