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   BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R   

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https://dejure.org/2000,791
BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R (https://dejure.org/2000,791)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R (https://dejure.org/2000,791)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - B 9 V 8/00 R (https://dejure.org/2000,791)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Folgen von Krigesdienstbeschädigungen - Chronisch rezidivierender Harnwegsinfekt - Hörminderung - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Geringgradige Innenschwerhörigkeit - Rentenberichtigung - Funktionsbeeinträchtigung - Soziales Entschädigungsrecht

  • Judicialis

    AHP Nr 19 Abs 1; ; AHP Nr 19 Abs 3; ; AHP Nr 19 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 1, § 31 Abs. 2
    Beschädigtenrente, Erhöhungsverbot bei Gesamt-MdE/GdB Erhöhung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R
    Das LSG hat bei Einschätzung der von ihm mit 25 vH angenommenen Gesamt-MdE die normähnlichen (BVerfG SozR 3-3870 § 3 Nr. 6; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19 mwN) AHP verletzt.

    Darüber hinaus erlauben sie die Berücksichtigung von Sonderfällen, die aufgrund ihrer individuellen Verhältnisse einer gesonderten Beurteilung bedürfen (vgl zum Prüfungsmaßstab BVerfG SozR 3-3870 § 3 Nr. 6).

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R
    Dadurch werde dem Grundgedanken Rechnung getragen, wonach maßgeblich für die Gesamt-MdE die Auswirkungen in den verschiedenen Lebensbereichen seien (vgl BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 9), im vorliegenden Fall bei der Kommunikation einerseits und der räumlichen Mobilität andererseits.

    Mit der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung (SozR 3-3870 § 4 Nr. 9) hat der Senat für die Festsetzung des (Gesamt-)Grades der Behinderung (GdB) nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Schwerbehindertengesetz zweierlei klargestellt: Es ist zusammenfassend zu beurteilen, ob und wie sich mehrere Funktionsbeeinträchtigungen, die von Gesundheitsstörungen auf verschiedenen medizinischen Gebieten ausgehen, in einem Lebensbereich auswirken; deshalb ist eine Addition mehrerer, aus den Gesundheitsstörungen auf verschiedenen medizinischen Gebieten folgender Einzel-GdB nicht zulässig.

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R
    Das LSG hat bei Einschätzung der von ihm mit 25 vH angenommenen Gesamt-MdE die normähnlichen (BVerfG SozR 3-3870 § 3 Nr. 6; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19 mwN) AHP verletzt.
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der GdB gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 SGB IX nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt (vgl dazu auch Nr. 19 AHP 1996; BSG, Urteil vom 16.3.1994 - 9 RVs 6/93, SozR 3-3870 § 4 Nr. 9 S 39 f; BSG, Urteil vom 10.9.1997 - 9 RVs 15/96, BSGE 81, 50, 53 f = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7 S 16 f; BSG, Urteil vom 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R, SozR 3-3870 § 4 Nr. 28 S 107; BSG, Urteil vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R, juris RdNr 13).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Art, Qualität und Ausprägung der in der Medizin seit langem bekannten und erforschten gesundheitlichen Leiden des Klägers führen mit GdB-Graden von 20, 20, 10, 10, 10 und nochmals 10 nach dem System der AHP jedes für sich genommen zu gerade noch messbaren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft; in ihrer Gesamtheit sind sie deswegen nach besonderen Regeln zu bewerten (vgl Nr. 19 Abs. 4 AHP 1996; zur Übereinstimmung des dort ausgesprochenen - relativen - Erhöhungsverbots mit dem gegenwärtigen Stand der medizinischen Wissenschaft vgl BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2011 - L 6 (7) SB 135/06

    Impotenz nach OP der Prostata: Streit um Behinderungsgrad

    Bei der Ermittlung des Gesamt-GdB erhöht ein Einzel-GdB von 10, der sich nicht besonders nachteilig auf eine schon vorliegende Behinderung auswirkt, grundsätzlich den Gesamt-GdB nicht; auch leichte Funktionsbeeinträchtigungen mit dem Einzel-GdB 20 rechtfertigen es vielfach nicht, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen (VMG aaO; BSG vom 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R-, juris).
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