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   BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R   

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https://dejure.org/1998,2251
BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R (https://dejure.org/1998,2251)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R (https://dejure.org/1998,2251)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - B 3 P 1/97 R (https://dejure.org/1998,2251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Ermittlung - Hilfebedarf - zwei Kinder - Stoffwechselerkrankung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie - Pflegegeld - Hilfebedarf im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung - Pflegegeld gemäß Pflegestufe I - Pflegestufe I - Pflegebedürftigkeit - Hilfebedarf bei der Grundpflege - Mindestpflegebedarf - Pflegeversicherung

  • Judicialis

    SGB XI § 14; ; SGB XI § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegebedarf bei der gleichzeitigen Pflege mehrerer Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 189
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
    Die gesetzliche Pflegeversicherung war von vornherein nicht als Rundumabsicherung gedacht, von intensiven Diskussionen ihrer Finanzierbarkeit begleitet (vgl dazu Urteil des Senats vom 19. Februar 1998, B 3 P 5/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und wirft hinsichtlich einer derartigen "Eingangsschwelle" in Form eines Mindestpflegebedarfs auch keine verfassungsrechtlichen Probleme auf.

    In den Begutachtungsrichtlinien (Richtlinien der Spitzenverbände zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. März 1997 - BRi -, abgedruckt in Hauck/Wilde, SGB XI, Stand September 1997, C 410) und in der Literatur zum SGB XI gibt es auch unterschiedliche Vorstellungen, ab welchem Alter sowie in welcher Art und Weise ein Hilfebedarf in der hauswirtschaftlichen Versorgung bei Kindern überhaupt verlangt werden kann (vgl zum Ganzen die Darstellung im Urteil des Senats vom 19. Februar 1998, B 3 P 5/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94

    Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
    Zu den §§ 53 ff Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) hatte die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) allerdings bei Kleinkindern (Kinder unter drei Jahren) sowie Säuglingen (Kinder unter 12 Monaten) den zeitlichen Mehrbedarf gegenüber einem gesunden Kind insgesamt, also ohne Unterscheidung zwischen grund- und hauswirtschaftlicher Versorgung, berücksichtigt, soweit er überhaupt drei Stunden täglich überstieg (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7, 8).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
    Selbst eine verfassungskonforme Auslegung darf nicht mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten (BVerfGE 88, 145, 166; 71, 81, 105).
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
    Gesunde und normal entwickelte Kinder entfalten jedenfalls im Alter ab drei Jahren in den Bereichen von Körperpflege, Ernährung und Mobilität eine zunächst geringe, schon bald erhebliche und ständig weiter wachsende Selbständigkeit in vieler Hinsicht, so daß im Bereich der Grundpflege ein Hilfebedarf von kranken und behinderten Kindern "über den natürlichen, altersentsprechenden Pflegeaufwand" hinaus schon früh in hohem Maße auftreten kann (vgl dazu den Fall eines Kindes im Alter von drei Jahren bis vier Jahren und neun Monaten in der Entscheidung BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 8).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
    Es handelt sich um ein sachgerechtes Abgrenzungskriterium der Leistungsberechtigten iS der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Gleichheitsgrundsatz (BVerfGE 38, 187, 197; 28, 324, 348).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
    Soweit das LSG hilfsweise einen Hilfebedarf bei der Grundpflege für jedes Kind von höchstens 30 Minuten täglich angenommen hat (Aufsicht beim Essen) führt auch dies nicht zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Pflegestufe I. Das LSG hat schon keine Feststellungen dazu getroffen, ob diese Aufsicht die Mutter der Kläger örtlich und zeitlich so bindet, daß daneben andere Dinge zu tun keine Gelegenheit verbleibt (vgl Urteil des Senats vom 19. Februar 1998, B 3 P 7/97 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
    Es handelt sich um ein sachgerechtes Abgrenzungskriterium der Leistungsberechtigten iS der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Gleichheitsgrundsatz (BVerfGE 38, 187, 197; 28, 324, 348).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
    Selbst eine verfassungskonforme Auslegung darf nicht mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten (BVerfGE 88, 145, 166; 71, 81, 105).
  • BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R

    Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass die Ansprüche von zwei in gleicher Weise behinderten Kindern auf Pflegegeld getrennt zu beurteilen sind (vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 4 S 29).
  • BSG, 21.02.2002 - B 3 P 12/01 R

    Pflegeversicherung - Feststellung - Pflegebedarf - Transferzeit - Verlassen und

    Das Bundessozialgericht hat dies zunächst zu § 53 SGB V ausgesprochen (vgl BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7) und für § 15 SGB XI fortgeführt (vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 4 und BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 5 sowie BSGE 82, 276, 283 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; in der Literatur Wagner in Hauck/Wilde, SGB XI, Stand Dezember 2001, § 15 RdNr 9f; Udsching SGB XI 2. Aufl 2000, § 15 RdNr 4; ders, Rechtsfragen bei der Bemessung des Pflegebedarfs VSSR 1996, 271, 284f - aA Klie in LPK-SGB XI, 1998, § 15 RdNr 4).
  • BSG, 04.12.2014 - B 5 RE 4/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig tätige

    Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden aber nach § 15 SGB XI aufgrund ihrer Verschiedenheit unabhängig voneinander zur Typisierung der Pflegestufen herangezogen, denn der Gesetzgeber hat der Grundpflege gegenüber der hauswirtschaftlichen Versorgung eine größere Bedeutung zuerkannt, was sich aus den in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XI verlangten Häufigkeiten eines Hilfebedarfs ablesen lässt (vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 4) .
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R

    Pflegeversicherung - Bemessung - Pflegebedarf - geistig Behinderter -

    Der Senat hat bereits entschieden, daß damit nicht jedweder Mehrbedarf ausreicht, sondern daß auch bei Kindern im Bereich der Grundpflege nicht auf einen Mehrbedarf von "mehr als 45 Minuten" gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern verzichtet werden kann (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 sowie Urteile des Senats vom 19. Februar 1998, B 3 P 5/97 R, und vom 24. Juni 1998, B 3 P 1/97 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; zur Rechtslage nach den §§ 53 ff Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - vgl BSG SozR 3-2500 § 53 Nrn 7, 8).
  • SG Kassel, 21.05.2003 - S 12/P 31/01
    Auch bei Kindern setzt die Feststellung von Pflegebedürftigkeit danach einen Mindestumfang an Grundpflege voraus (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 1998, B 3 P 3/97 R, a.a.O. und ebenso BSG, Urteil vom 24. Juni 1998, B 3 P 1/97 R = SozR 3 - 3300 § 14 SGB XI Nr. 4 und vom 17. Juni 1999, B 3 P 10/98 R sowie erneut BSG, Urteil vom 5. August 1999, B 3 P 1/99 R); insoweit ist auch hier an der Unterscheidung zwischen Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung festzuhalten.

    Auch bei Kindern gilt dies altersunabhängig (vgl. BSG, Urteile vom 24. Juni 1998, B 3 P 1/97 R, a.a.O. und vom 17. Juni 1999, B 3 P 10/98 R).

  • BSG, 05.08.1999 - B 3 P 1/99 R

    Pflegeversicherung - pflegebedürftiges Kind - notwendige Begleitung zur Schule

    Es ist jedoch nicht der gesamte, sondern nur der zusätzliche Hilfebedarf (Mehrbedarf, Mehraufwand) gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend (§ 15 Abs. 2 SGB XI); die Vorschrift gibt auch keine Handhabe, den fehlenden oder nicht ausreichenden oder für eine höhere Pflegestufe nicht ausreichenden Hilfebedarf eines Kindes bei der Grundpflege mit Hilfe eines besonders hohen hauswirtschaftlichen Mehrbedarfs - im Vergleich zu gesunden Kindern - auszugleichen (vgl zum Ganzen BSGE 82, 27, 36 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 4, Urteil des Senats vom 26. November 1998, B 3 P 20/97 R sowie Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998, B 10 KR 4/97 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
    vgl. zum Ganzen auch BSG, Urteile vom 24. Juni 1998 - B 3 P 1/97 R -, juris Rn. 16, vom 19. Februar 1998 - B 3 P 5/97 R -, juris Rn. 26 ff.
  • BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 5/98 R

    Häusliche Pflegehilfe - Schwerpflegebedürftigkeit iS des § 53 SGB 5 aF - Kind

    Selbst wenn nach den getroffenen Feststellungen ein Hilfebedarf bei weiteren Verrichtungen angenommen werden könnte, weil die Einhaltung der Ernährungsvorschriften ständig kontrolliert werden mußte (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 4 zur Verrichtung Nahrungsaufnahme gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI) und die abendliche Hilfe bei dem Anschließen des Dialyseapparates und dem morgendlichen Entfernen des Anschlusses als Hilfe beim Zu-Bett-Gehen bzw Aufstehen eingestuft werden könnte, ist die Grenze von wenigstens sieben Verrichtungen, bei der die Frage eines Gleichstellungssachverhalts erst relevant wird, nicht erreicht.
  • LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 P 1569/98

    Soziale Pflegeversicherung - Kind - zusätzlicher Hilfebedarf - keine

    Allerdings kann dieser Bedarf an Kontrolle, der nach der Rechtsprechung des BSG nur insoweit berücksichtigt werden kann, als er die Pflegeperson örtlich und zeitlich so bindet, dass daneben andere Dinge zu tun keine Gelegenheit verbleibt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 -- B 3 P 7/97 R -- und Urteil vom 24. Juni 1998 -- B 3 P 1/97 R --) zwar nicht uneingeschränkt für alle Mahlzeiten des Kindes -- wie vom Sozialgericht errechnet -- mit insgesamt 70 Minuten täglich festgestellt werden, wohl aber bleibt es auch nach Abzug nicht berücksichtigungsfähiger Zeiten bei einem zusätzlichen Zeitaufwand von mehr als 45 Minuten im Vergleich zu einem gleichaltrigen, gesunden Kind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2002 - L 10 P 87/99

    Pflegeversicherung

    Bei Kindern hängt die Zuordnung zu den einzelnen Pflegestufen grundsätzlich von denselben Voraussetzungen ab wie bei Erwachsenen (BSG, Urteil vom 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R - in: SozR 3-3300 § 14 SGB XI Nr. 3; Urteil vom 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R- in: SozR 3-3300 § 14 SGB XI Nr. 4).
  • LSG Berlin, 12.02.2003 - L 17 P 43/02

    Gewährung von Pflegegeld der Stufe I und II; Pflegestufe I (erheblich

  • LSG Bayern, 19.10.1999 - L 7 P 29/99

    Maßgeblicher Hilfebedarf im Sinne des§ 14 SGB XI, § 15 SGB XI; Anspruch auf

  • LSG Berlin, 10.09.2003 - L 17 P 5/03

    Anspruch auf Gewährung von Pflegegeld der Stufe I ; Berechnung des Pflegebedarfs

  • SG Dortmund, 21.02.2000 - S 39 P 239/98
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02
  • SG Halle, 12.11.2002 - S 1 P 128/01
  • SG Halle, 12.11.2002 - S 1 P 129/01
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