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   BSG, 30.10.2001 - B 3 P 3/01, B 3 P 3/01 R   

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https://dejure.org/2001,2096
BSG, 30.10.2001 - B 3 P 3/01, B 3 P 3/01 R (https://dejure.org/2001,2096)
BSG, Entscheidung vom 30.10.2001 - B 3 P 3/01, B 3 P 3/01 R (https://dejure.org/2001,2096)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - B 3 P 3/01, B 3 P 3/01 R (https://dejure.org/2001,2096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes - technische Vorkehrung - Sicherungstür - unkontrolliertes Verlassen der Wohnung - Demenzkranker - Höhe - Zuschuss - Ermessen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verbesserung des Wohnumfeldes - Behindertengerechtes Wohnen

  • Wolters Kluwer

    Zuschuss - Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes - Pflegeversicherung - Altersdemenz - Sicherungsmaßnahmen - Sicherungstüren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Technische Vorkehrungen in der Wohnung eines Demenzkranken

  • Judicialis

    SGB XI § 4 Abs 3; ; SGB XI § 29 Abs 1; ; SGB XI § 40 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes in der Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Zuschuss für Sicherung verwirrter Pflegebedürftiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 431
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R

    Pflegeversicherung - Gegensprechanlage - zuschußfähige Maßnahme iS von § 40 Abs 4

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R
    Es kann dahinstehen, ob die Pflegebedürftige den Antrag auf Bezuschussung erst nach dem Einbau der Sicherungstüren gestellt hat - das LSG spricht von einem Einbau nach entsprechender "Information" der Beklagten -, da auch eine nachträgliche Antragstellung genügt (Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - Gegensprechanlage, zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 14. Dezember 2000, B 3 P 1/00 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 3).

    Ein vorrangiger Anspruch zu Lasten anderer Leistungsträger (vgl dazu Urteil des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R) kommt nicht in Betracht.

    Durch die Türen wurde zum einen die häusliche Pflege erheblich erleichtert (§ 40 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB XI), und zwar in einem wesentlichen Punkt (vgl Urteil des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch bei § 40 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB XI kommt es aber auf eine Verrichtungsbezogenheit der entsprechenden Pflegetätigkeiten nicht an (so zur 2. Alternative bereits Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 3. November 1999, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1).

    Auf den bei § 40 Abs. 4 SGB XI relevanten Maßstab des durchschnittlichen Wohnstandards (vgl dazu Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - sowie vom 3. November 2000, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1) kommt es, wie das LSG zutreffend entwickelt hat, bei derartigen allein durch die pflegebegründenden Gesundheitseinschränkungen bedingten in einem normalen Haushalt nicht notwendigen Maßnahmen nicht an.

    In ihre Ermessensüberlegungen hat die Beklagte die Kosten der Maßnahme sowie das (damalige) Einkommen der Pflegebedürftigen einzustellen (vgl Urteil des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R

    Behindertengerechter Umbau der Wohnung und dauerhafter Geräteeinbau keine

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R
    In seinem Urteil vom 3. November 1999 (B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1) hat der Senat bereits bejaht, daß auch eine Terrasse noch zum "häuslichen Bereich" gehört.

    Auch bei § 40 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB XI kommt es aber auf eine Verrichtungsbezogenheit der entsprechenden Pflegetätigkeiten nicht an (so zur 2. Alternative bereits Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 3. November 1999, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1).

    Auf den bei § 40 Abs. 4 SGB XI relevanten Maßstab des durchschnittlichen Wohnstandards (vgl dazu Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - sowie vom 3. November 2000, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1) kommt es, wie das LSG zutreffend entwickelt hat, bei derartigen allein durch die pflegebegründenden Gesundheitseinschränkungen bedingten in einem normalen Haushalt nicht notwendigen Maßnahmen nicht an.

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R

    Zuschüsse in der Pflegeversicherung bei nachträglicher Beantragung,

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R
    Es kann dahinstehen, ob die Pflegebedürftige den Antrag auf Bezuschussung erst nach dem Einbau der Sicherungstüren gestellt hat - das LSG spricht von einem Einbau nach entsprechender "Information" der Beklagten -, da auch eine nachträgliche Antragstellung genügt (Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - Gegensprechanlage, zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 14. Dezember 2000, B 3 P 1/00 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R

    Pflegeversicherung - Aufsicht zur Verhinderung übermäßigen Essens - keine

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R
    Zwar kann die Beaufsichtigung mit dem Ziel, die Pflegebedürftige am Verlassen des Hauses bzw am Treppensteigen zu hindern, nicht als Hilfe beim "Treppensteigen" bzw beim "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI) gewertet werden (vgl Urteil des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 7/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen: Verhinderung der Nahrungsaufnahme keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme).
  • BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R

    Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung

    Diese Zuschüsse haben sich primär vor dem Zweck zu rechtfertigen, das Verbleiben in häuslicher Pflege zu fördern und die Notwendigkeit der Heimpflege zu vermeiden (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 8 S 42 f).
  • LSG Bayern, 18.04.2012 - L 2 P 100/10

    I. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind zwar nicht auf

    Das BSG hat sich im Urteil vom 30.10.2001 (B 3 P 3/01 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 8 - Juris RdNr. 9), worin es den Übergang eines Anspruchs nach § 40 Abs. 4 SGB XI auf den Rechtsnachfolger gemäß § 59 Satz 2 SGB I angenommen hat, nicht zu dieser Problematik geäußert.
  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 P 15/08

    Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der sozialen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG genügt in solchen Fällen auch die nachträgliche Antragstellung (Urteil vom 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 8 S. 41; grundlegend Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S. 33; Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 3 S. 16 ff. - dort zur privaten Pflegepflichtversicherung).

    Die Zuschüsse nach § 40 Abs. 4 SGB XI haben sich primär vor dem Zweck zu rechtfertigen, das Verbleiben in häuslicher Pflege zu fördern und die Notwendigkeit der Heimpflege zu vermeiden (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 8 S. 42 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - L 3 P 42/02

    Pflegeversicherung

    Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist durch die Gerichte in vollem Umfang überprüfbar (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 3 P 3/01 R, SozR 3-3300 § 40 Nr. 8).

    Eine selbständigere Lebensführung wird möglich, wenn die Maßnahme die Abhängigkeit des Pflegebedürftigen von fremder Hilfe verringert (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001 - Az.: B 3 P 3/01 R, SozR 3-3300 § 40 Nr. 8; Vogel, a.a.O.; Udsching, a.a.O.).

  • SG Detmold, 21.05.2019 - S 18 P 29/17

    Gewährung eines Zuschusses zum Bau einer Rollstuhlgarage als

    Grundsätzlich wird von der dritten Tatbestandsvariante des § 40 Abs. 4 S. 1 2. HS SGB XI jede deutliche Verbesserung der selbstständigen Lebensführung umfasst, durch die die Abhängigkeit von fremder Hilfe verringert wird (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 3 P 3/01 R -, SozR 3-3300 § 40 Nr. 8, Rn. 14).
  • SG Hamburg, 06.08.2012 - S 23 P 70/10

    Soziale Pflegeversicherung - Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des

    Zudem fordert das BSG eine "deutliche" Verbesserung der selbständigen Lebensführung (BSG, Urt. v. 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R -, juris) und hebt hervor, dass letztlich alle zu bezuschussenden Maßnahmen ihre Rechtfertigung darin finden, dass durch sie das Verbleiben in häuslicher Pflege gefördert und die Notwendigkeit der Heimpflege vermieden wird (BSG, Urt. v. 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2017 - L 15 P 25/17
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) an, wonach technische Vorkehrungen, die das unkontrollierte Verlassen einer Wohnung oder eines Hauses verhindern, schon dann eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen, wenn sie zu einer Verringerung des Beaufsichtigungsbedarfes führen (Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 3 P 3/01 R -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 15 P 26/17
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) an, wonach technische Vorkehrungen, die das unkontrollierte Verlassen einer Wohnung oder eines Hauses verhindern, schon dann eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen, wenn sie zu einer Verringerung des Beaufsichtigungsbedarfes führen (Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 3 P 3/01 R -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 15 P 27/17
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) an, wonach technische Vorkehrungen, die das unkontrollierte Verlassen einer Wohnung oder eines Hauses verhindern, schon dann eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen, wenn sie zu einer Verringerung des Beaufsichtigungsbedarfes führen (Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 3 P 3/01 R -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 P 3892/08
    Die hier streitigen technischen Erleichterungen gewährleisten auch nicht entscheidend, dass in der häuslichen Umgebung verblieben werden kann (vgl. hierzu BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 8).
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