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   BSG, 26.01.1994 - 9 RVg 3/93   

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BSG, 26.01.1994 - 9 RVg 3/93 (https://dejure.org/1994,1168)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 9 RVg 3/93 (https://dejure.org/1994,1168)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 9 RVg 3/93 (https://dejure.org/1994,1168)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 51
  • NJW 1995, 1640
  • MDR 1995, 183
  • NZS 1994, 524
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 30/90

    Pazifist - Wehrdienst - Freitod - Zweiter Weltkrieg

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 9 RVg 3/93
    Der Geschädigte ist einerseits zwar grundsätzlich mit seiner individuellen Veranlagung geschützt (BSGE 70, 164 f [BSG 26.02.1992 - 9a RV 30/90] = SozR 3-3100 § 1 Nr. 5): Wenn eine Schädigung wie im Fall des Klägers nur deshalb zu einer erheblichen Gesundheitsstörung führte, weil der Geschädigte eine entsprechende Veranlagung hatte, ist die Schädigung nicht allein wegen dieser Veranlagung als wahrscheinliche wesentliche Ursache abzulehnen.
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 9 RVg 3/93
    Andererseits ist in solchen Fällen zu prüfen, ob es sich nicht um eine Gelegenheitsursache handelt, weil die Veranlagung so leicht ansprechbar ist, daß jederzeit auch ein nicht versorgungs- oder versicherungsrechtlich geschütztes Ereignis die Krankheit hätte auslösen können (vgl BSGE 62, 220, 222 [BSG 27.10.1987 - 2 RU 35/87] = SozR 2200 § 589 Nr. 10).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Ausgehend von der Theorie der wesentlichen Bedingung sei dem 9. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) zum Ursachenzusammenhang bei psychischen Erkrankungen (ua Hinweis auf BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 3, 4) nicht zu folgen, weil nicht deutlich werde, inwieweit individuelle Umstände zu berücksichtigen seien.

    Soweit das LSG die bei psychischen Erkrankungen zuletzt insbesondere vom 9. Senat des BSG (BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4) erhobene Forderung nach einer generellen, durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauerten Plausibilität der behaupteten Ursache-Wirkungs-Beziehung ablehnt, weil darin eine verdeckte Rückkehr zur Adäquanztheorie des Zivilrechts zu sehen sei, verkennt es Inhalt und Zielrichtung dieser Rechtsprechung.

    Eine Ursachenbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes setzt - wie ausgeführt - voraus, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang zwischen bestimmten traumatischen Ereignissen und bestimmten psychischen Erkrankungen gibt (ebenso zum Sozialen Entschädigungsrecht der 9. Senat des BSG in BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Soweit das LSG die bei psychischen Erkrankungen zuletzt insbesondere vom 9. Senat des BSG (BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4) erhobene Forderung nach einer generellen, durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauerten Plausibilität der behaupteten Ursache-Wirkungs-Beziehung ablehnt, weil darin eine verdeckte Rückkehr zur Adäquanztheorie des Zivilrechts zu sehen sei, verkennt es Inhalt und Zielrichtung dieser Rechtsprechung.

    Eine Ursachenbeurteilung auf der Basis des aktuellen medizinischen-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes setzt - wie ausgeführt - voraus, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang zwischen bestimmten traumatischen Ereignissen und bestimmten psychischen Erkrankungen gibt (ebenso zum Sozialen Entschädigungsrecht der 9. Senat des BSG in BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4).

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

    ddd) Diese Prüfungsreihenfolge ist insbesondere auch bei seelischen Gesundheitsstörungen, die auf schädigende Vorgänge zurückgeführt werden, zu beachten, wobei hier die Kausalitätsbeurteilung besondere Probleme aufwirft (zum Ursachenzusammenhang bei seelischen Erkrankungen: BSGE 74, 51, 53 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3 S 7 f; BSGE 77, 1, 3 ff = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4 S 11 ff).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer

    Bei der für die Prüfung der fraglichen Leistungsansprüche erforderlichen Sachaufklärung wird das LSG auch zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Senats nur solche psychischen Erkrankungen (oder Verschlimmerungen von psychischen Krankheiten) zu entschädigen sind, für deren Verursachung der festgestellte schädigende Vorgang nach der herrschenden Meinung der medizinischen Wissenschaft allgemein geeignet ist (BSGE 74, 51, 52 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3 und Urteil des Senats vom 14. Februar 2001 - B 9 VG 4/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer seelischen Krankheit und einem seelisch

    In solchen Fällen hat der Senat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß medizinische Gutachten im Einzelfall regelmäßig nichts Überzeugendes zur Ursachenfrage aussagen können (SozR 3-3200 § 81 Nr. 3; Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/90 - HV-Info 1993, 2320; SozR 3-3800 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R

    "Mobbing" in Bereich der Gewaltopferentschädigung

    Dieses - körperlich folgenlose - Ereignis käme für sich genommen als wesentliche Ursache beim Kläger vorliegender psychischer Erkrankungen mit Wahrscheinlichkeit nur in Betracht, wenn es der herrschenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft entspräche, daß Ereignisse dieser Art allgemein geeignet sind, solche Krankheiten hervorzurufen (SozR 3-3800 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 VG 2/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Eintritt der Schädigung - Passivlegitimation -

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl BSGE 74, 51, 52 ff = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 2 ff = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4; BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 11) wird sich ein (wahrscheinlicher) Ursachenzusammenhang nur dann feststellen lassen, wenn der Kläger an einer psychischen Krankheit leidet, die nach allgemeinem medizinischen Erfahrungswissen im Anschluss an Vorgänge wie den von ihm erlebten (oder ein vergleichbar schweres psychisches Trauma) gehäuft auftritt.
  • LSG Bayern, 15.12.2015 - L 15 VJ 4/12

    Dravet-Syndrom als Impfschaden nach 6-fach-Impfung im Säuglingsalter anerkannt

    Eine naturwissenschaftliche Ursache, die nicht als wesentlich anzusehen und damit keine Ursache im Sinne der Theorie der wesentlichen Bedingung ist, kann als Gelegenheitsursache bezeichnet werden (BSG, Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R - dokumentiert bei Juris Rn. 20; siehe auch BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R und B 2 U 1/05 R - dokumentiert bei Juris m. w. N.; zur Gelegenheitsursache siehe auch speziell fürs soziale Entschädigungsrecht: BSG, Urteil vom 26.01.1994 - 9 RVg 3/93 - dokumentiert bei Juris Rn. 24 a.E., BSG Urteil vom 29.10.1980 - 9 RV 23/80 - dokumentiert bei Juris Rn. 20).
  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Insbesondere, dies gilt auch bei psychischen Erkrankungen, bedarf es einer generellen, durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauerten Plausibilität der behaupteten Ursache-Wirkung-Beziehung (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R; BSGE 74, 51, 53; BSGE 77, 1, 3).

    Eine Ursachenbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes setzt voraus, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang zwischen bestimmten traumatischen Ereignissen und bestimmten Erkrankungen gibt (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R; BSGE 74, 51 53; BSGE 77, 1, 3).

    Dagegen gilt im Versorgungsrecht (Keller, SGb 2007, 248, 249 f; zur Kann-Versorgung siehe Teil C Nr. 4 VmG; Nr. 39 AHP), dass ein wahrscheinlicher Ursachenzusammenhang bei Erkrankungen nur dann in Betracht kommt, wenn der Beschädigte an einer Krankheit leidet, die nach allgemeinem medizinischen Erfahrungswissen im Anschluss an Vorgänge wie dem von ihm erlebten oder vergleichbar schweren Traumen gehäuft auftritt (BSG, Urteil vom 12.02.2003 - B 9 VG 2/02 R; BSGE 74, 51, 52 ff; BSG, SozR 3-3800 § 2 Nr. 11).

  • SG Gießen, 24.02.2006 - S 1 U 2441/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Verschuldenskosten -

    Soweit das LSG die bei psychischen Erkrankungen zuletzt insbesondere vom 9. Senat des BSG (BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4) erhobene Forderung nach einer generellen, durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauerten Plausibilität der behaupteten Ursache-Wirkungs-Beziehung ablehnt, weil darin eine verdeckte Rückkehr zur Adäquanztheorie des Zivilrechts zu sehen sei, verkennt es Inhalt und Zielrichtung dieser Rechtsprechung.

    Eine Ursachenbeurteilung auf der Basis des aktuellen medizinischen-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes setzt - wie ausgeführt - voraus, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang zwischen bestimmten traumatischen Ereignissen und bestimmten psychischen Erkrankungen gibt (ebenso zum Sozialen Entschädigungsrecht der 9. Senat des BSG in BSGE 74, 51, 53 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3; BSGE 77, 1, 3 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 4).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2013 - L 7 VE 11/11

    Soziales Entschädigungsrecht - sexueller Missbrauch des Bruders durch Halbbruder

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - L 7 U 179/97

    Haftungsausfüllende Kausalität - posttraumatische Belastungsstörung als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - L 6 VG 124/95

    Vorliegen eines Anspruchs auf Entschädigung i.S.d. Opferentschädigungsgesetzes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03

    "Gewaltloser" sexueller Missbrauch eines Kindes als tätlicher Angriff im Sinne

  • OLG Hamm, 27.08.2001 - 6 U 252/99

    Erwerbsschadenersatz wegen Dienstunfähigkeit einer Lehrerin infolge psychischer

  • BSG, 20.05.2008 - B 2 U 11/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.10.2007 - L 2 VG 16/05

    Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch - schizophrene Psychose -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - wesentliche Ursache

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 5 VS 5/03
  • LSG Hamburg, 14.12.2004 - L 3 U 75/02

    Gewährung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der

  • LSG Bayern, 27.07.2006 - L 3 U 333/03

    Bestehen eines Rentenanspruchs wegen der Spätfolgen eines Überfalls auf dem

  • LSG Saarland, 13.12.2005 - L 5 VS 6/02

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Tod eines Berufssoldaten nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1998 - L 6 V 151/95

    Anerkennung psychischer Krankheiten als Schädigungsfolge nach dem

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2003 - L 2 V 8/02

    Anspruch auf die Anerkennung von Gesundheitsstörungen und auf

  • LSG Niedersachsen, 09.01.2001 - L 6 U 436/99
  • LSG Niedersachsen, 11.12.2001 - L 6 U 164/99
  • SG Hildesheim, 12.05.2010 - S 27 V 22/08
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