Rechtsprechung
   BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bildung der Gesamtbehinderung bei einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 45, § 48 Abs. 1 S. 3, § 39; SchwbG § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 3
    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 81, 50
  • MDR 1998, 166



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)  

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R  

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Daran ändert auch die in Praxis und Rechtsprechung eingebürgerte - und vom Senat gebilligte - Übung nichts, schlagwortartig von mehreren "Behinderungen" zu sprechen, auch wenn damit nach dem exakten Sprachgebrauch des SchwbG verschiedene Funktionsbeeinträchtigungen oder gar nur verschiedene körperliche, geistige oder seelische Regelwidrigkeiten gemeint sind (vgl Senatsurteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - MDR 1998, 166 = br 1998, 74; zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).

    Da es nunmehr nur noch einen Gesamtzustand der Behinderung gab (vgl dazu Senatsurteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO), war hier klarzustellen, daß nicht mehrere Behinderungen, sondern mehrere Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit den GdB bestimmen (vgl BT-Drucks 10/3138, S 17).

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R  

    Schwerbehindertenrecht - MdE-Feststellung durch den Unfallversicherungsträger -

    Das Berufungsurteil stehe auch in Widerspruch zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.9.1997 - 9 RVs 15/96 -, wonach es sich jeweils lediglich um Einsatzgrößen handele, wenn bei der Bildung des Gesamt-GdB vorbereitend Einzel-GdB gebildet würden.

    Wie der Senat (in ständiger Rechtsprechung) entschieden hat (Urteil vom 10.9.1997, BSGE 81, 50 ff = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7 , ergangen zu den insoweit wortgleichen Bestimmungen in §§ 3, 4 SchwbG), gibt es nur einen Gesamtzustand der Behinderung.

    Den bei der Festsetzung des "Gesamt-GdB" zugrunde gelegten einzelnen GdB für jeweils gesondert betrachtete Beeinträchtigungen ("Einzel-GdB") kommt mithin keine Bindungswirkung zu (vgl BSGE 81, 50, 53 = SozR aaO S 16).

    Auch die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP) berücksichtigen seit jeher diese Rechtslage, wenn sie nicht von mehreren "Behinderungen" und deren Graden sprechen, sondern lediglich vorschreiben, dass die Versorgungsverwaltung für mehrere zugleich bestehende Funktionsbeeinträchtigungen jeweils einen Einzel-GdB "anzugeben" habe (AHP 2005, Nr. 19 Abs. 1 S 24, vgl BSGE 81, 50, 53 f = SozR aaO).

    Sie gehen als bloße Messgrößen für mehrere zugleich vorliegende Funktionsbeeinträchtigungen restlos in der Gesamtbeurteilung des GdB auf, und dieser allein gibt das Maß der Behinderung nach den Gesamtauswirkungen sämtlicher Funktionsbeeinträchtigungen an (vgl BSGE 81, 50, 54 = SozR aaO).

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R  

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der GdB gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 SGB IX nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt (vgl dazu auch Nr. 19 AHP 1996; BSG, Urteil vom 16.3.1994 - 9 RVs 6/93, SozR 3-3870 § 4 Nr. 9 S 39 f; BSG, Urteil vom 10.9.1997 - 9 RVs 15/96, BSGE 81, 50, 53 f = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7 S 16 f; BSG, Urteil vom 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R, SozR 3-3870 § 4 Nr. 28 S 107; BSG, Urteil vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R, juris RdNr 13).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht