Rechtsprechung
   BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches Wettbewerbsverbot

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 69, 280
  • MDR 1992, 884
  • NZA 1992, 573



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Wird zitiert von ... (38)  

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96  

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Die Erstattungspflicht entsteht allerdings nach ständiger Rechtsprechung nur, wenn die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitgeber darüber belehrt, daß er sich durch den Verzicht auf die Wettbewerbsabrede dem Erstattungsanspruch entziehen kann (vgl. BSGE 69, 280 [282] m. w. N.).

    dd) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird nicht dadurch gewahrt, daß der Arbeitgeber auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots verzichtet und sich dadurch von der sozialrechtlichen Erstattungspflicht befreien kann (so aber BSGE 69, 280 [282]; stRspr).

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B  

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Zudem muss der Beschwerdeführer darlegen, inwiefern die Einbeziehung seines vermeintlich unberücksichtigt gebliebenes Vorbringens zu einem anderen Urteilsspruch hätte führen können (vgl BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 S 35, mwN; BSG, Beschluss vom 8.4.2005 aaO; BSG, Beschluss vom 23.5.2007 aaO).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B  

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Wird ein Gehörsverstoß gerügt, muss insbesondere dargetan werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht nicht zur Kenntnis genommen hat oder welches Vorbringen durch die Verfahrensweise des Gerichts verhindert worden ist und inwiefern das Urteil darauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSGE 69, 280 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).
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