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   BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95   

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https://dejure.org/1996,543
BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95 (https://dejure.org/1996,543)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1996 - 7 RAr 38/95 (https://dejure.org/1996,543)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 (https://dejure.org/1996,543)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 148
  • NZS 1996, 534
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Dabei kann offenbleiben, ob die Beklagte aufgrund der in § 24 Abs. 2 SGB X abschließend aufgezählten Ausnahmen (vgl insoweit BSGE 44, 207, 209 = SozR 1200 § 34 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 34 Nr. 9; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11) von einer Anhörung hatte absehen dürfen.

    Insbesondere hatte der Hinweis auf die unterlassene Umzugsmeldung und die Mitteilungsverpflichtung den Kläger in die Lage versetzt, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und auf die Willensbildung der Widerspruchsbehörde Einfluß zu nehmen (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 mwN).

  • BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 14/95

    Arbeitslosengeld - Anspruchsbegründung - Aufenthalt in der Wohnung - Urlaub -

    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Dieses Merkmal konkretisiert die in § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG vorausgesetzte Erreichbarkeit in örtlicher Hinsicht auf den Ort, den der Arbeitslose im Leistungsantrag dem ArbA gegenüber als seine Wohnung bezeichnet hat, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sich die Arbeitsämter im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit in erster Linie um eine Vermittlung des Arbeitslosen an dessen Wohnort oder in dessen erreichbarer Umgebung bemühen (vgl BSG, Urteile vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - und 14. September 1995 - 7 RAr 14/95 -, beide unveröffentlicht).

    Schon der in § 105c Abs. 1 Satz 1 AFG enthaltenen Formulierung "allein deshalb" sowie dem angefügten Klammerzusatz (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) ist zu entnehmen, daß lediglich die sog subjektive Verfügbarkeit in Form der Vermittlungsbereitschaft als (teilweise) entbehrlich angesehen, an den Merkmalen der objektiven Verfügbarkeit jedoch festgehalten werden sollte (BSG, Urteil vom 14. September 1995 - 7 RAr 14/95 -, unveröffentlicht).

  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Dieses Merkmal konkretisiert die in § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG vorausgesetzte Erreichbarkeit in örtlicher Hinsicht auf den Ort, den der Arbeitslose im Leistungsantrag dem ArbA gegenüber als seine Wohnung bezeichnet hat, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sich die Arbeitsämter im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit in erster Linie um eine Vermittlung des Arbeitslosen an dessen Wohnort oder in dessen erreichbarer Umgebung bemühen (vgl BSG, Urteile vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - und 14. September 1995 - 7 RAr 14/95 -, beide unveröffentlicht).

    Vielmehr muß der Arbeitslose unter der von ihm mitgeteilten Wohnanschrift auch tatsächlich angetroffen werden können (BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSG, Urteile vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 -, beide unveröffentlicht).

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Vielmehr muß der Arbeitslose unter der von ihm mitgeteilten Wohnanschrift auch tatsächlich angetroffen werden können (BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSG, Urteile vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 -, beide unveröffentlicht).

    Insbesondere läßt die getroffene Feststellung, es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß der Kläger die Hinweise wegen in seiner Person liegender Umstände nicht verstanden habe, erkennen, daß das LSG im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X einen subjektiven Sorgfaltsmaßstab (vgl dazu etwa BSG, Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 -, unveröffentlicht) angelegt hat.

  • Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Aufstieg im Betrieb kaum noch möglich erscheint (BT-Drucks 10/3923, S 21).

    nicht bereit ist, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder an zumutbaren beruflichen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), oder 2. das Arbeitsamt nicht täglich aufsuchen kann (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)" <BT-Drucks 10/3923, S 7>.

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Dahinstehen kann, ob sich die fehlende Verfügbarkeit überhaupt im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzen läßt (verneinend: BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Dieser Anspruch knüpft an die Verletzung einer aus dem Sozialrechtsverhältnis resultierenden Pflicht an und setzt voraus, daß der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln bewirkte Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (vgl BSG, Urteil vom 30. März 1995 - 7 RAr 22/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 27. April 1995 - 11 RAr 69/94 -, unveröffentlicht; vgl auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 -, NZS 1995, 183 f).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Dieser Anspruch knüpft an die Verletzung einer aus dem Sozialrechtsverhältnis resultierenden Pflicht an und setzt voraus, daß der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln bewirkte Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (vgl BSG, Urteil vom 30. März 1995 - 7 RAr 22/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 27. April 1995 - 11 RAr 69/94 -, unveröffentlicht; vgl auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 -, NZS 1995, 183 f).
  • BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Altersübergangsgeld -

    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Dieser Anspruch knüpft an die Verletzung einer aus dem Sozialrechtsverhältnis resultierenden Pflicht an und setzt voraus, daß der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln bewirkte Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (vgl BSG, Urteil vom 30. März 1995 - 7 RAr 22/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 27. April 1995 - 11 RAr 69/94 -, unveröffentlicht; vgl auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 -, NZS 1995, 183 f).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

    Auszug aus BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
    Dahinstehen kann, ob sich die fehlende Verfügbarkeit überhaupt im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzen läßt (verneinend: BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78

    Überzahlung - Rückforderung - Ermessen - Kriterien

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener

  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 11/91

    Erziehungsgeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - Arbeitslosengeld

  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 60/89

    Erstattung von Urteilsleistungen

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 79/83

    Beitragserstattung - Vertrauensschutz - Rückzahlung - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88

    Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79

    Unfallversicherungsträger - Vorläufige Rente - Dauerrente - Fristablauf - Unfall

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 105/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer

    Unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 428 SGB III sowie die Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16; BSGE 95, 43 = SozR 4-4300 § 428 Nr. 2) hat der 11b. Senat überzeugend die Begrenzung der Vertrauensschutzwirkung des § 65 Abs. 4 SGB II dargelegt (BSG Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 2) .
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 30/95

    Residenzpflicht von Empfängern von Altersübergangsgeld

    Empfänger von Altersübergangsgeld müssen für die Bundesanstalt für Arbeit erreichbar sein - sogenannte Residenzpflicht - (Fortführung von BSG vom 14.3.1996 - 7 RAr 38/95 = SozR-4100 § 103 Nr. 16).

    Zwar erfolgte die Bewilligung von Alüg zugunsten der Klägerin ab 1. Oktober 1991 durch einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu: BSGE 66, 134, 136 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 1; BSG, Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Vergünstigung des § 249e Abs. 2 Nr. 2 AFG bezieht sich damit schon vom Wortlaut her nur auf die subjektive Seite der Verfügbarkeit, nämlich die Arbeitsbereitschaft iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG (BSG, Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zu dieser Vorschrift, die eine dem § 249e Abs. 2 Nr. 2 AFG entsprechende Vergünstigung beim Alg für ältere Arbeitslose vorsieht, hat der Senat bereits entschieden, daß auf die Anspruchsvoraussetzung der Erreichbarkeit nicht verzichtet werden kann (BSG, Urteil vom 14. September 1995 - 7 RAr 14/95 -, unveröffentlicht; Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nichts anderes gilt für das Alüg, wie der Senat ebenfalls schon ausgeführt hat (BSG, Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95).

    Damit sollte es dem ArbA erleichtert werden, bei gegebenem Anlaß zu prüfen, ob die objektiven Voraussetzungen für den Bezug von Alg (zB Arbeitslosigkeit oder Anrechnung von Einkommen nach § 115 AFG) weiter vorliegen (BT-Drucks 10/4483 S 10; BSG, Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit verstößt das Erfordernis der Erreichbarkeit nicht gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes (Art. 20 Abs. 3 GG), wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ob die Voraussetzungen der Erreichbarkeit nach der AufenthaltsAnO im einzelnen vorliegen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), hat das LSG nicht geprüft und insoweit auch keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen getroffen.

    Das LSG hat vielmehr lediglich aus der Tatsache, daß am 31. März 1992 ein Umzug stattgefunden hat, rechtlich auf eine fehlende Erreichbarkeit der Klägerin geschlossen (vgl zum Problem der Erreichbarkeit bei Umzug: BSGE 58, 104 ff = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103 ff = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSG, Urteil vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 54/88 -, DBlR Nr. 3638a zu § 103 AFG; Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 -, DBlR Nr. 3674a zu § 48 SGB X; Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 -, DBlR Nr. 3928a zu § 48 SGB X; Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und hat sogar offengelassen, ob die Klägerin im Mai 1992 ihre neue Wohnanschrift mitgeteilt hat (vgl zu den Wirkungen einer solchen Mitteilung insbesondere: BSGE 66, 103, 105 ff = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    War die Klägerin infolge des Umzugs tatsächlich nicht mehr erreichbar gewesen, wäre sie zur Mitteilung ihrer neuen Anschrift verpflichtet gewesen (vgl nur BSG, Urteil vom 14. März 1996 - 7 RAr 38/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 71/00 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen - Briefpost -

    Allerdings waren in letzter Zeit Zweifel daran geäußert worden, ob an dem Merkmal der Erreichbarkeit des Arbeitslosen "während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost" angesichts der vielerorts unregelmäßigen Postzustellung uneingeschränkt festzuhalten sei (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16).

    Ein derartiges Verständnis der Aufenthaltsbestimmung verstieße gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handels aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) ableiten und Verfassungsrang haben (BVerfGE 43, 101, 106; 76, 1, 51; 90, 145, 173; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16 mwN).

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