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   BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R   

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BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R (https://dejure.org/2002,1087)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R (https://dejure.org/2002,1087)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2002 - B 7 AL 44/01 R (https://dejure.org/2002,1087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Erlöschen des Leistungsanspruchs - Arbeitslosengeld - Vermittlungsvorschlag

  • Judicialis

    SGG § 123; ; SGB X § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandskraft des ersten Sperrzeitbescheides zum Arbeitslosenhilfeanspruch bei zweiter Sperrzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 551 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 17/99 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - zweite Sperrzeit - Erlöschen des Anspruchs kraft

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Der durch den Bewilligungsbescheid anerkannte Alhi-Anspruch werde dadurch nicht berührt (Hinweis auf Bundessozialgericht vom 9. September 1999 - B 11 AL 17/99 R).

    Einerlei, ob man in diesem Bescheid neben der Aufhebungsentscheidung noch eine eigenständige Entscheidung über das Erlöschen des Leistungsanspruchs nach § 119 Abs. 3 AFG sieht (hierzu BSG vom 9. September 1999, SozR 3-4100 § 119 Nr. 18 S 90 f), sind hierin - und im Widerspruchsbescheid - jedenfalls Zeiträume vor dem 13. März 1997 nicht geregelt.

    Nichts anderes folgt aus dem Urteil des BSG vom 9. September 1999 (B 11 AL 17/99 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 18), das das LSG heranzieht.

    Beginnt während einer laufenden Bewilligung von Alhi eine zweite Sperrzeit mit der Rechtsfolge des Erlöschens des Leistungsanspruchs (§ 119 Abs. 3 AFG), so setzt die tatsächliche Leistungseinstellung einen die Bewilligung aufhebenden Verwaltungsakt nach § 48 Abs. 1 SGB X voraus (BSG vom 9. September 1999, SozR 3-4100 § 119 Nr. 18 S 90); dieser wiederum hat (unter Beachtung der für eine Rückwirkung geltenden Vorschriften des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X) den Zeitpunkt seiner Wirkung festzusetzen.

  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Denn nach § 123 SGG entscheidet das Gericht über die erhobenen Ansprüche (näher hierzu BSG vom 18. August 1999, SozR 3-1500 § 96 Nr. 9 S 18 f), ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein.
  • BVerwG, 10.08.1999 - 5 B 138.98

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Hat jedoch - wie hier - der Anspruch des Klägers auf Alhi über den 12. März 1997 hinaus (möglicherweise) zur Voraussetzung, dass ihm auch in der "Sperrzeit" laut Bescheid vom 27. Dezember 1990 Alhi zustand, er also iS des § 119 Abs. 3 AFG damals für den Eintritt einer Regel-Sperrzeit keinen Anlass gegeben (hatte), so ist er auch dann so zu stellen, als sei er in der Vergangenheit richtig behandelt worden, wenn wegen § 44 Abs. 4 SGB X insoweit kein unmittelbarer Leistungsanspruch mehr besteht (vgl BSG vom 27. April 1989, SozR 4100 § 134 Nr. 36 S 104; s auch Bundesverwaltungsgericht vom 10. August 1999 - 5 B 138/98, HVBG-Info 1999, 3336).
  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Vermittlungsangebotes - wichtiger

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Jedenfalls auf einen Fall wie den vorliegenden ist die Rechtsprechung des Senats (vgl Senatsurteil vom 26. November 1992, BSGE 71, 256, 258 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 mwN zu Urteilen vor Inkrafttreten des SGB X; im Ergebnis auch zB BSG vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 80/00 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 21) nicht anwendbar, wonach in einem späteren Streit über das Erlöschen des Anspruchs die Rechtmäßigkeit des bindend gewordenen früheren "Sperrzeit-Bescheids" nicht zu überprüfen ist.
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Jedenfalls auf einen Fall wie den vorliegenden ist die Rechtsprechung des Senats (vgl Senatsurteil vom 26. November 1992, BSGE 71, 256, 258 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 mwN zu Urteilen vor Inkrafttreten des SGB X; im Ergebnis auch zB BSG vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 80/00 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 21) nicht anwendbar, wonach in einem späteren Streit über das Erlöschen des Anspruchs die Rechtmäßigkeit des bindend gewordenen früheren "Sperrzeit-Bescheids" nicht zu überprüfen ist.
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Einer Umdeutung (§ 43 SGB X) des sich auf § 48 Abs. 1 SGB X stützenden Bescheides in einen Bescheid nach § 45 SGB X bedarf es nicht, wenn es sich bei der Rücknahme nach § 45 SGB X um keine andere Regelung handelt als die im angefochtenen Bescheid ausgesprochene Aufhebung nach § 48 Abs. 1 SGB X (s BSG vom 29. Juni 2000, BSGE 87, 8, 11 f = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9).
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 9/94

    Anspruch auf Waisenrente - Zulässigkeit einer Berufung in Angelegenheiten der

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Darin, dass das LSG über den Rücknahmeanspruch des Klägers nach § 44 Abs. 1 SGB X nicht mitentschieden, sondern ihn ausdrücklich auf ein gesondert durchzuführendes Verfahren verwiesen hat, hat es § 123 SGG verletzt: Es hat nicht vollständig über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entschieden (hierzu BSG vom 26. August 1994 - 13 RJ 9/94; BSG vom 29. Juni 1979, SozR 5310 § 6 Nr. 2 S 6 f).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 26/00 R

    Geschiedenenwitwenrente - Kindererziehung im Zeitpunkt der Ehescheidung -

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Doch dies ändert nichts daran, dass diese Vorschrift von den Gerichten anzuwenden ist und daher von ihnen - ohne Rücksicht auf die Substantiierung des Überprüfungsantrags - ein etwaiger Rechtsfehler von Amts wegen zu berücksichtigen ist (zum Ganzen vgl BSG vom 16. Mai 2001, SozR 3-2600 § 243 Nr. 8 S 27 ff).
  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 21/88

    Anrechnung von Krankengeldbezug auf Arbeitslosenhilfe, Herstellungsanspruch beim

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Hat jedoch - wie hier - der Anspruch des Klägers auf Alhi über den 12. März 1997 hinaus (möglicherweise) zur Voraussetzung, dass ihm auch in der "Sperrzeit" laut Bescheid vom 27. Dezember 1990 Alhi zustand, er also iS des § 119 Abs. 3 AFG damals für den Eintritt einer Regel-Sperrzeit keinen Anlass gegeben (hatte), so ist er auch dann so zu stellen, als sei er in der Vergangenheit richtig behandelt worden, wenn wegen § 44 Abs. 4 SGB X insoweit kein unmittelbarer Leistungsanspruch mehr besteht (vgl BSG vom 27. April 1989, SozR 4100 § 134 Nr. 36 S 104; s auch Bundesverwaltungsgericht vom 10. August 1999 - 5 B 138/98, HVBG-Info 1999, 3336).
  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R
    Ein Verstoß des LSG gegen § 123 SGG ist - auch soweit er das Verböserungsverbot betrifft - ein im Revisionsverfahren erheblicher Verfahrensmangel (zum Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vgl den - im vorliegenden Verfahren ergangenen - Senatsbeschluss vom 29. März 2001, SozR 3-1500 § 123 Nr. 1).
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 4/79

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund Feststellung einer

  • BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81

    Sperrzeit; Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 08.04.1987 - 5a RKn 6/86

    Ausgleichsberechtigter - Aufhebung des Rentenbescheides - Rückwirkende Aufhebung

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Ergeht der vom SGB II nun vorgesehene eigenständige Verwaltungsakt über die Feststellung einer Pflichtverletzung und Minderung sowie der Umsetzungsverwaltungsakt in getrennten Bescheiden - was nicht zwingend ist - und wird ggf nur der zeitlich spätere Umsetzungsverwaltungsakt angefochten, während der zeitlich frühere Verwaltungsakt über die Feststellung einer Pflichtverletzung und Minderung bestandskräftig wird, ist zu beachten, dass für einen möglichen Antrag nach § 44 SGB X hinsichtlich dieses Feststellungsverwaltungsakts mangels Streit um die rückwirkende Erbringung von Sozialleistungen die Rückwirkungsregelung in dessen Abs. 4 unbeachtlich ist (vgl BSG Urteil vom 21.3.2002 - B 7 AL 44/01 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 23 S 119) .
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Grundsätzlich sind daher bei der Prüfung, ob bzw inwieweit eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse dazu führt, dass der bindende Ursprungsbescheid - hier also der Bescheid vom 12.6.2009 - in der festgesetzten Höhe zu Lasten des Leistungsberechtigten aufgehoben werden durfte, neben der Berücksichtigung des Betriebskostenguthabens auch die weiteren, den Grund und die Höhe beeinflussenden Berechnungsfaktoren der bereits bewilligten Leistungen - unter Berücksichtigung des § 44 SGB X - einzubeziehen, soweit Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit dargetan oder ersichtlich sind (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 23; vgl Steinwedel in Kasseler Komm § 48 SGB X RdNr 28) .
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

    Es müssen sich vielmehr konkret in der Bearbeitung eines Falles Anhaltspunkte für eine Aufhebung ergeben (vgl BSG Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VH 1/07 R - juris-RdNr 48; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 23, juris-RdNr 24 f; s auch Baumeister in jurisPK-SGB X, § 44 SGB X, RdNr 133, Stand 4/2013; Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2013, § 44 RdNr 39; Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 44 SGB X, RdNr 24, Stand IX/2013) .
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