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   BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96   

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https://dejure.org/1996,199
BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96 (https://dejure.org/1996,199)
BSG, Entscheidung vom 17.10.1996 - 7 RAr 2/96 (https://dejure.org/1996,199)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 7 RAr 2/96 (https://dejure.org/1996,199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe - Verwertbarkeit einer Lebensversicherung - Bedürftigkeit eines Arbeitslosen - Zweckbestimmung "Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 290
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96
    Indes gestattet diese Leistungsbewilligung keine Rückschlüsse auf das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für vorangehende Zeiträume (BSGE 72, 248, 252 [BSG 12.05.1993 - 7 RAr 56/92] = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; BSG, Urteil vom 19. Juni 1996 - 7 RAr 116/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Des weiteren kann die Verwertung eines nicht unangemessen hohen Vermögens, dessen Erwerb auf Leistungen privater Unfallversicherungsträger beruht, unzumutbar sein, zB, wenn die auf dem Unfall beruhende gesundheitliche Schädigung die Höhe der Alhi wegen Anwendung des § 112 Abs. 7 AFG mindert (BSGE 72, 248, 251 [BSG 12.05.1993 - 7 RAr 56/92] = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4).

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95

    Vorbereitung auf Habilitation keine Berufsausbildung, Zumutbarkeit der Verwertung

    Auszug aus BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96
    Offenbleiben kann das Vorliegen der Voraussetzungen des § 134 Abs. 1 Satz 1 Nrn 1, 2 und 4 Buchst. a AFG nur, wenn Bedürftigkeit für den umstrittenen Zeitraum (durchgehend) zu verneinen ist (so zB BSG, Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 95/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Unter welchen Voraussetzungen die Zweckbestimmung "Aufbau oder Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage" (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Variante 2 AlhiV) zu bejahen ist, läßt sich - wie meist im Rahmen einer Härteklausel - nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles sowie von Sinn und Zweck der Alhi-Bestimmungen beantworten (ebenso: BSG, Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 95/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 19.06.1996 - 7 RAr 116/95

    Zumutbare Verwertung von Vermögen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96
    Indes gestattet diese Leistungsbewilligung keine Rückschlüsse auf das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für vorangehende Zeiträume (BSGE 72, 248, 252 [BSG 12.05.1993 - 7 RAr 56/92] = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; BSG, Urteil vom 19. Juni 1996 - 7 RAr 116/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit kann als ein Indiz zu werten sein, daß das Vertragsende einer Lebensversicherung in etwa mit dem möglichen Eintritt in das Rentenalter (§§ 35 ff Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung) zusammentrifft; nicht Voraussetzung ist, wie vom Senat bereits angedeutet, eine besondere, vor Eintritt des Ruhestandes nur unter erschwerten Voraussetzungen und Verlusten kündbare Anlageform; denn eine Anknüpfung an rein formale Aspekte ließe für Zumutbarkeitsgesichtspunkte so gut wie keinen Raum (BSG, Urteil vom 19. Juni 1996 - 7 RAr 116/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 133/88
    Auszug aus BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96
    So ist die Erbringung von Schmerzensgeld (§ 847 Bürgerliches Gesetzbuch) eine Leistung zum Ausgleich eines immateriellen Schadens, die nicht zum Lebensunterhalt dient (§ 138 Abs. 3 Nr. 6 Halbs 1 AFG), mit der Folge, daß seine Verwertung nicht zumutbar ist (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 133/88 -, DBIR Nr. 3785 a zu § 137 AFG).

    Allgemein ist jedoch zu sagen: Offensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung nur dann, wenn der dadurch erlangte bzw zu erzielende Gegenwert in einem (deutlichen) Mißverhältnis zum wirklichen Wert des verwerteten bzw zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht oder stehen würde (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 133/88 -, DBIR Nr. 3785 a zu § 137 AFG).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (vgl zur Alhi: BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7) .
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (vgl zur Alhi BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Umgekehrt ist offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (zur Alhi BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7).
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