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   BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R   

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BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R (https://dejure.org/2001,1063)
BSG, Entscheidung vom 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R (https://dejure.org/2001,1063)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 3/01 R (https://dejure.org/2001,1063)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 55
  • NZS 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    Eine Verpflichtung des Senats zu einer richtlinienkonformen Auslegung (vgl hierzu Senat aaO; EuGHE 1990 I 4135, 4159; 1993 I 6911, 6932; 1994 I, 3347, 3357; EuGH ZIP 1997, 1749, 1753) des § 141b AFG besteht schon im Hinblick darauf nicht, daß die deutsche Insolvenzsicherung über den durch die Richtlinie vorgesehenen Mindestschutz hinausgeht.

    Ob die Klägerin für den Fall, daß eine Unvereinbarkeit der Kaug-Regelungen mit der Richtlinie 80/987/EWG vorliegt, Schadensersatz wegen unterbliebener Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber beanspruchen kann (vgl dazu EuGHE 1991 I 5403, 5413 ff; 1993 I 6926, 6932; 1994 I 3347, 3357; EuGH ZIP 1997, 1749, 1753), ist im vorliegenden Rechtsstreit nicht zu entscheiden.

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    Denn dem Gesetzgeber steht, auch im Lichte des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatzes und des sich daraus ergebenden Willkürverbots, bei der Regelung der zu ordnenden Lebenssachverhalte eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die bei der Normierung von Ansprüchen gegenüber der gewährenden Verwaltung größer ist als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl zB BVerfGE 49, 280, 283; 61, 138, 147; 78, 104, 121).

    Ein Verfassungsverstoß kann schon nicht allein darauf gestützt werden, daß der Gesetzgeber unter mehreren möglichen Lösungen nicht die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste gewählt hat (vgl zB BVerfGE 15, 167, 201; 49, 280, 285; 71, 255, 271 mwN).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R

    Anwendung der

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    Wie der Senat unter Hinweis auf EuGHE 1991 I 5357, 5407 ff und 1993 I 6911, 6931 ff) bereits entschieden hat (SozR 3-4100 § 141a Nr. 2), lassen sich aus der Richtlinie 80/987/EWG, die - im Unterschied zu Verordnungen des Rates - für die Mitgliedstaaten nur hinsichtlich der zu erreichenden Ziele verbindlich ist, ihnen aber die Wahl der Form und der Mittel überläßt, keine Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers gegen die jeweilige Garantieeinrichtung des Mitgliedstaates, in Deutschland also gegen die BA, ableiten, die das Recht des Mitgliedstaates nicht vorsieht.
  • BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R

    Zulassung der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Folgewirkung -

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    Die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat aus den gleichen Gründen zurückgewiesen (Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R -).
  • BSG, 12.12.1995 - 10 RAr 1/95

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    Dieser Drei-Monats-Zeitraum ist kalendermäßig zu berechnen, und zwar in entsprechender Anwendung der §§ 187 bis 193 Bürgerliches Gesetzbuch (§ 26 Abs. 1 SGB X; vgl SozR 4100 § 141b Nr. 50; BSGE 76, 67, 76 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 2; BSGE 77, 155, 161 = SozR 3-4100 § 141n Nr. 4).
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RAr 1/94

    Konkursausfallgeld - Zeitraum - Mißbrauch

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    Dieser Drei-Monats-Zeitraum ist kalendermäßig zu berechnen, und zwar in entsprechender Anwendung der §§ 187 bis 193 Bürgerliches Gesetzbuch (§ 26 Abs. 1 SGB X; vgl SozR 4100 § 141b Nr. 50; BSGE 76, 67, 76 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 2; BSGE 77, 155, 161 = SozR 3-4100 § 141n Nr. 4).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    Ein Verfassungsverstoß kann schon nicht allein darauf gestützt werden, daß der Gesetzgeber unter mehreren möglichen Lösungen nicht die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste gewählt hat (vgl zB BVerfGE 15, 167, 201; 49, 280, 285; 71, 255, 271 mwN).
  • EuGH, 10.07.1997 - C-373/95

    Maso u.a.

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    Gegenüber dieser Bestimmung enthält die deutsche Insolvenzsicherung - auch unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 10. Juli 1997 ("Maso" EuGHE 1997 I 4051-4083 und "Bonifaci" EuGHE I 3969-4024) - eine günstigere und damit zulässige Regelung (vgl zum Meinungsstand: Wimmer ZIP 1997, 1635; Peters-Lange EWiR 1998, 241; Oetker EWiR 1998, 229; Wiester ZInsO 1998, 99, 106; Krause ZIP 1998, 56; Weber EAS B 3300 RdNr 38, 39, 62; Estelmann in: Hennig, SGB III, vor §§ 183-189 Rz 21-35).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    Denn dem Gesetzgeber steht, auch im Lichte des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatzes und des sich daraus ergebenden Willkürverbots, bei der Regelung der zu ordnenden Lebenssachverhalte eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die bei der Normierung von Ansprüchen gegenüber der gewährenden Verwaltung größer ist als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl zB BVerfGE 49, 280, 283; 61, 138, 147; 78, 104, 121).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99 R

    Hilfsmittelversorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in der Schweiz, Höhe

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
    An die Zulassung der Berufung durch Vorinstanzen ist das Revisionsgericht grundsätzlich gebunden, auch wenn dies im Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht ausdrücklich vorgesehen ist (BSGE 86, 86, 88 = SozR 3-6855 Art. 10d Nr. 1).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

  • BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 20/82

    Arbeitnehmer - Fristlose Kündigung - Arbeitsvergütung - Insolvenz desArbeitgebers

  • BSG, 17.07.1964 - 7 RAr 4/64

    Versagung von Arbeitslosengeld bei Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne wichtigen oder

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, offene Ansprüche auf Zahlung des laufenden Arbeitslohns grundsätzlich dem Zeitraum zuzuordnen, in dem die Arbeit als Gegenleistung für den Entgeltanspruch erbracht worden ist (BSGE 43, 49, 50 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 8; BSGE 89, 289, 291 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24), - mit anderen Worten - dem Zeitraum, für den der Lohn- und Gehaltsanspruch erarbeitet worden ist (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23).

    Das steht im Übrigen im Einklang mit der insolvenzrechtlichen Zuordnung von Lohn- und Gehaltsansprüchen (vgl BAG AP Nr. 9 zu § 59 KO; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23).

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R

    Konkursausfallgeldes - Berücksichtigung von Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto -

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), offene Ansprüche auf Zahlung des laufenden Arbeitslohns grundsätzlich dem Zeitraum zuzuordnen, in dem die Arbeit als Gegenleistung für den Entgeltanspruch erbracht worden ist (BSGE 43, 49, 50 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 8) - mit anderen Worten - dem Zeitraum, für den der Lohn- und Gehaltsanspruch erarbeitet worden ist (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23).

    Das steht im Übrigen im Einklang mit der konkursrechtlichen Zuordnung von Lohn- und Gehaltsansprüchen (vgl BAG AP Nr. 9 zu § 59 KO; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23).

    Die Vereinbarkeit der Auswirkungen des Insolvenzzeitraums mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang näher ausgeführt (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23 mwN).

  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

    Ausschlaggebend sind insoweit nach der stRspr des erkennenden Senats der arbeitsrechtliche Entstehungsgrund und die Zweckbestimmung der Leistung (vgl BSG, Urteil vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 3/01 R = SozR 3-4100 § 141b Nr. 23 zum Konkursausfallgeld [Kaug]; zuletzt zum Insg BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 11a AL 65/05 R mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2006 - L 12 AL 193/05

    Arbeitslosenversicherung

    Einerseits ist nach der BSG Rechtsprechung § 183 SGB III eindeutig und deshalb seine Auslegung nichtdahingehend möglich, dass maßgebendes Insolvenzereignis der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist (vgl BSG 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R - Rz. 21; BSG 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R - Leitsatz 2 und Rz. 13).

    Andererseits vermag selbst eine Verstoß gegen die EG-Richtlinien Ansprüche gegenüber der Beklagen nicht zu begründen (BSG 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R - Rz. 33; BSG 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R - Rz. 14; kritisch dazu Peters-Lange in Gagel, § 183 Rz. 85 f).

    Darüber hinaus hat das BSG (Urteil vom 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R - Rz. 26 ff) die Ausgestaltung der deutschen Insolvenzsicherung in Kenntnis der vom Kläger zitierten EuGH-Urteile für richtlinienkonform gehalten und dies wie folgt begründet: "Nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich Richtlinie 80/987/EWG müssen die Mitgliedstaaten, soweit sie die in Art. 3 der Richtlinie vorgesehene Zahlungspflicht der Garantieeinrichtung begrenzen, die Befriedigung der das Arbeitsentgelt betreffenden nichterfüllten Ansprüche für die drei letzten Monate des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses sicherstellen, die innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers liegen.

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

    Für die Zuordnung zum Insg-Zeitraum kommt es jedoch entsprechend der Formulierung des Gesetzes in § 183 Abs. 1 Satz 3 SGB III ("für die vorausgehenden drei Monate ...") maßgeblich darauf an, wann das Arbeitsentgelt erarbeitet worden ist (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23 mwN; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, K § 183, RdNr 83 ff; Peters-Lange in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 8 RdNr 154).
  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 28/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - Altersteilzeit im Blockmodell - Arbeitsphase -

    Das Erarbeitungsprinzip, das die Rechtsprechung vielfach in den Vordergrund gerückt hat (vgl BSG vom 24.11.1983 - 10 RAr 12/82 - SozR 4100 § 141b Nr. 29; BSG vom 20.6.2001 - B 11 AL 3/01 R - SozR 3-4100 § 141b Nr. 23; BSG vom 25.6.2002 - B 11 AL 90/01 R - BSGE 89, 289 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24; BSG vom 4.3.2009 - B 11 AL 8/08 R - BSGE 102, 303 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 10) , soll auf diese Gestaltungen keine Anwendung finden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04

    Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers auf Erstattung der Bundesagentur die

    Nach der Rechtsprechung des BSG und des EuGH verstoßen die leistungsrechtlichen Regelungen des Insolvenzgeldes nach § 183 ff SGB III nicht gegen die Mindestanforderungen der Richtlinie 80/987 EWG (siehe BSG, Urteil vom 20.06.2001, - B 11 AL 3/01 R -, SozR 3-4100 § 141b Nr. 23 zum Konkursausfallgeld; EuGH, Urteil vom 18.09.2003, - C-125/01 -, SozR 4-4300 § 324 Nr. 1).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R

    Konkursausfallgeld - maßgebendes Insolvenzereignis - Konkursausfallgeldzeitraum -

    Zu beachten ist dabei, dass sich allein aus der EWGRL 80/987 keine Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers gegen die Beklagte ableiten lassen (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23 S 113 f mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH, ua EuGHE I 1993, 6911, 6931 f), und dass der Senat vorliegend nicht über einen etwaigen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie zu entscheiden hat.
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 80/01 R

    Berücksichtigung von Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto beim Konkursausfallgeld

    Die Festlegung und die Auswirkungen des Insolvenzzeitraums sind mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht vereinbar, wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang näher ausgeführt hat (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23 mwN).
  • LSG Bayern, 22.04.2005 - L 8 AL 217/04

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Insolvenzgeld; Voraussetzung für den

    Des Weiteren werde ergänzend auf das Urteil des BSG vom 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R - vewiesen.

    Sollte man eine unzureichende Umsetzung der EG-Insolvenzrichtlinien durch §§ 183 ff. ausnahmsweise hinsichtlich des nach europäischem Recht vorgesehenen Mindestausfallzeitraums von acht Wochen vor dem Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrages annehmen (Gagel, § 183 Rdnr.84 bis 89), handelt es sich um einen Staatshaftungsanspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber, der nach deutschem Haftungsrecht zu beurteilen ist und sich weder gegen die Bundesagentur richtet noch die Sozialgerichtsbarkeit zur Entscheidung vorsieht (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 23).

  • SG Darmstadt, 17.08.2010 - S 1 AL 104/08
  • SG Dresden, 21.04.2010 - S 35 AL 256/08

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Europarechtskonformität der Begrenzung durch die

  • LSG Niedersachsen, 27.09.2001 - L 8 AL 125/00

    Berücksichtigung eines Zeitguthabens auf dem Arbeitszeitkonto beim

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2008 - L 12 AL 273/05

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - L 19 (9) AL 116/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Sachsen, 17.01.2002 - L 3 AL 199/00

    Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Einberufung zum Grundwehrdienst;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2005 - L 7 AL 14/03
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