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   BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97   

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https://dejure.org/2001,321
BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97 (https://dejure.org/2001,321)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97 (https://dejure.org/2001,321)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 1 BvR 2402/97 (https://dejure.org/2001,321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Begrenzung der Bezugsdauer von originärer Arbeitslosenhilfe durch Änderung des AFG - Eingriffe in Leistungsgefüge des Sozialrechts durch Gründe des öffentlichen Interesses gerechtfertigt und verhältnismäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 35a; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bezugsdauer der originären Arbeitslosenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht angenommen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht angenommen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht angenommen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zeitliche Begrenzung von Arbeitslosenhilfe - Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 687
  • NZS 2001, 356
  • NZS 2001, 531
  • DVBl 2001, 896
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    Er ist grundsätzlich befugt, in das Leistungsgefüge des Sozialrechts ordnend einzugreifen (vgl. BVerfGE 72, 9 [18 f.]; 97, 378 [385 ff.]; 100, 1 [37 f.]).

    Seine Belange haben weniger Gewicht, weil seine Rechtsposition auf geringen Eigenleistungen beruht (vgl. BVerfGE 97, 378 [388]).

    b) Auch Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes wäre nicht verletzt, käme dieser Prüfungsmaßstab zur Anwendung (vgl. BVerfGE 97, 378 [388 ff.]).

    Solche Eingriffe mit unechter Rückwirkung sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 97, 378 [389]; stRspr).

    Zwar ist das Interesse des Beschwerdeführers am Fortbestand einer über lange Zeit bestehenden Rechtslage grundsätzlich hoch einzuschätzen (vgl. BVerfGE 97, 378 [388]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    d) § 135 a AFG verletzt nicht dadurch den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Bezieher von Anschluss-Arbeitslosenhilfe anders behandelt werden als die Bezieher von originärer Arbeitslosenhilfe (vgl. BVerfGE 89, 365 [375]).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    Ihm stand eine weite Gestaltungsfreiheit dabei auch im Hinblick darauf zu, weil er die Auswirkungen der Wiedervereinigung bewältigen musste (vgl. BVerfGE 85, 360 [377]) und im Zusammenhang mit diesem Ereignis eine nach seiner Einschätzung unvertretbar hohe Neuverschuldung vermeiden wollte.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    Zwischen den Empfängern dieser Leistungen bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 59 [90]; stRspr).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    Auch belasten sie den Beschwerdeführer bei Abwägung seines Interesses mit den verfolgten Gemeinwohlbelangen nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerfGE 92, 262 [273]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    Das Ziel der Sanierung der Staatsfinanzen durch Einsparungen auf der Ausgabenseite ist eine übergreifende und legitime Aufgabe des Gesetzgebers zu Gunsten des Staatsganzen (vgl. BVerfGE 76, 256 [357]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    Annahmegründe im Sinne des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, da die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 83/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Sch., 1. ummittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 83/96 -, 2. mittelbar gegen § 135 a AFG i. d. F. des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar -, Konsolidierungs - und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2353) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 14. März 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    Andererseits ist gerade in einer langfristig bestehenden Rechtsposition von vornherein die Möglichkeit der Anpassung an geänderte Verhältnisse angelegt (vgl. BVerfGE 70, 101 [111]).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
    Er ist grundsätzlich befugt, in das Leistungsgefüge des Sozialrechts ordnend einzugreifen (vgl. BVerfGE 72, 9 [18 f.]; 97, 378 [385 ff.]; 100, 1 [37 f.]).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, sind grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (BVerfGE 97, 378, 389 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7; BVerfGE; 101, 239, 263; BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 - zur zeitlichen Anspruchsbegrenzung der originären Arbeitslosenhilfe).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Insoweit ergäbe sich bei diesem Prüfungsmaßstab hier nichts anderes, als wenn die angegriffenen Regelungen am Maßstab des Rechtsstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 3 GG geprüft werden (vgl BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 S 10, 12 sowie BVerfG SozR 4-2600 § 237a Nr. 1 RdNr 24 ff).

    Jedenfalls ist einem Vertrauen betroffener Arbeitsloser nicht größeres Gewicht beizumessen als dem Gemeinwohlinteresse an der Änderung der Rechtslage (vgl BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 S 11).

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 24/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter

    Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip aber nur dann, wenn Gemeinwohlinteressen das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen überwiegen (BVerfGE 97, 378, 389 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7; BVerfGE 101, 239, 263; BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2) .
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