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   BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89   

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BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89 (https://dejure.org/1991,2222)
BSG, Entscheidung vom 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89 (https://dejure.org/1991,2222)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 9b/7 RAr 142/89 (https://dejure.org/1991,2222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufliche Rehabilitation - Berufswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des Grundrechts der freien Berufswahl im Recht der beruflichen Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Bedeutung des Grundrechts der freien Berufswahl im Recht der beruflichen Rehabilitation und zur Förderungshöchstdauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 128
  • NZA 1992, 333
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89
    Aus Art. 12 GG folgt aber, daß der Zugang zu einem gewählten Beruf nicht durch das öffentliche Leistungsrecht erschwert oder wirtschaftlich unmöglich gemacht werden darf (BVerfGE 82, 209, 223 [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]; 228 f [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]) und deshalb die gesetzlichen Vorschriften im öffentlichen Leistungsrecht im Zweifel zu Gunsten der Berufsfreiheit auszulegen sind.
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88

    Beschränkung der Freiheit der Berufswahl durch das Leistungsrecht der beruflichen

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. März 1990 (BSGE 66, 275 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 1) die Zweifel an dieser engen Auslegung dargestellt, aber (entgegen Boecken, SGb 1991, 144) daran festgehalten.
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89
    Entscheidend für die Bewertung von Eignung und Neigung sind vielmehr die Verhältnisse, die zu der Zeit vorlagen, als die Verwaltung mit dem Antrag der Klägerin befaßt war und die Klägerin mit der Umschulung noch nicht begonnen hatte (BSGE 49, 263, 265; 67, 228, 230).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89
    Entscheidend für die Bewertung von Eignung und Neigung sind vielmehr die Verhältnisse, die zu der Zeit vorlagen, als die Verwaltung mit dem Antrag der Klägerin befaßt war und die Klägerin mit der Umschulung noch nicht begonnen hatte (BSGE 49, 263, 265; 67, 228, 230).
  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 10/92

    Berufshilfe - zeitliche Begrenzung - Zweijahresfrist - Ausnahmeregel - keine

    Die entgegenstehende Rechtsprechung des 9b-Senates des Bundessozialgerichts ([BSG] insbesondere BSGE 69, 128) verleihe den Neigungen des Versicherten i.S. der subjektiven Motivation ein unangemessen großes Gewicht, stehe im Widerspruch zu den Absichten des Gesetzgebers und lasse sich auch nicht aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) begründen.

    Es entspricht der Rechtsprechung aller Senate des BSG, daß trotz der Formulierung als Sollvorschrift in § 567 Abs. 3 S 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) und in den im wesentlichen inhaltsgleichen, auf § 11 Abs. 3 RehaAnglG basierenden Bestimmungen zur gesetzlichen RV (§ 1237a Abs. 3 S 2 RVO, § 14a Abs. 3 S 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) - nunmehr § 19 Abs. 1 S 2 SGB VI) und zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (§ 56 Abs. 4 S 2 AFG) ein striktes Verbot mit nur einer gesetzlichen Ausnahmeregel ausgesprochen wird (BSGE 69, 128, 129).

    Eine die gesetzliche Ausnahmeregel (BSGE 69, 128, 129) rechtfertigende Fallgestaltung ist somit nicht schon dann gegeben, wenn ein Verletzter, der einen Lehrberuf ausgeübt hat und zu einem anderen, seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit, seiner Neigung und der Schwere der Verletzungen voll entsprechenden Lehrberuf umgeschult werden kann, stattdessen eine Fachhochschulausbildung wünscht.

    Auch der 9b Senat des BSG ist in seinem Urteil vom 3. Juli 1991 (BSGE 69, 128, 130) zu § 56 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) davon ausgegangen, daß das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) nicht dazu führe, "daß die Verwaltung einem der Eignung entsprechenden Berufswunsch, der nur in einer länger als zwei Jahre dauernden Ausbildung zu erreichen ist, immer entsprechen müßte".

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zum Arbeitserzieher -

    Dies gilt in besonderem Maße, wenn sich die Neigung bereits - wie hier - zu einer entschiedenen Berufswahl verdichtet hat (BSG 03.07.1991, 9b/7 RAr 142/89, BSGE 69, 128 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3).
  • LSG Saarland, 04.08.2006 - L 7 RJ 22/04

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung einer Umschulung zum

    Aus Art. 12 GG folgt aber, dass der Zugang zu einem gewählten Beruf nicht durch das öffentliche Leistungsrecht erschwert oder wirtschaftlich unmöglich gemacht werden darf und deshalb die gesetzlichen Vorschriften im öffentlichen Leistungsrecht im Zweifel zu Gunsten der Berufsfreiheit auszulegen sind (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.07.1991, Az.: 9b/7 Rar 142/89 = BSGE 69, 128 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass mit dem in § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB IX enthaltenen Begriff der "Neigung" die selbstbestimmte Berufswahl zum Tatbestandsmerkmal und damit zu einem Entscheidungskriterium wird, das die Verwaltung mit Rücksicht auf Art. 12 GG besonders dann beachten muss, wenn sich die Neigung tatsächlich zu einer entschiedenen Berufswahl verdichtet hat (so BSG vom 03.07.1991 a.a.O.).

  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R

    Berufliche Rehabilitation bei eingeschränkter Eignung

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß ein Behinderter Ansprüche auf Förderungsleistungen der beruflichen Rehabilitation nur im gesetzlichen Umfang erwirbt und er sich nicht zur Erweiterung dieser Ansprüche auf das Grundrecht des Art. 12 GG berufen kann, denn dieses Grundrecht schützt die Berufsfreiheit gegenüber staatlichen Eingriffen und begründet allein keine Leistungsansprüche (BSGE 69, 128, 130 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3).
  • LSG Hessen, 01.09.2011 - L 1 AL 65/10

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Förderung der beruflichen

    Dies gilt in besonderem Maße, wenn sich die Neigung tatsächlich zu einer entschiedenen Berufswahl verdichtet hat (BSG, Urteil vom 3. Juli 1991 - 9b/7 Rar 142/89 = BSGE 69, 128 ff.; Großmann in Hauck/Noftz, SGB III, K § 97 Rn. 94).
  • BSG, 29.10.2014 - B 5 R 26/14 BH
    Nach Maßgabe der genannten Vorgaben liegt auch insbesondere keine Divergenz zu Urteilen des BSG vom 3.7.1991 - 9b/7 RAr 142/89 - (BSGE 69, 128 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3) sowie vom 28.3.1990 - 9b/7 RAr 92/88 - (BSGE 66, 275 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 1) vor, weil das LSG von einem anderen Sachverhalt - In-Aussicht-Stellen von Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Bereiterklärung der Leistung eines Eingliederungszuschusses an einen Arbeitgeber - ausgegangen ist.

    Aus dem Umstand, dass der Senat im Hinblick auf die maßgebliche Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens bzw dem Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl BSGE 69, 128, 131 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3 sowie Keller, SGG, aaO, § 54 RdNr 34a mwN) keine weitere Sachaufklärung betrieben hat, kann der Kläger nicht schlussfolgern, das Berufungsgericht habe seinen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen.

  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19

    Rentenversicherungsrecht

    Dies gilt in besonderem Maße, wenn sich die Neigung bereits - wie hier - zu einer entschiedenen Berufswahl verdichtet hat (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 1991, 9b/7 RAr 142/89 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3).
  • SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14

    Anspruch eines körperlich Eingeschränkten auf Förderung einer Ausbildung als

    Dies gilt in besonderem Maße, wenn sich die Neigung bereits - wie hier - zu einer entschiedenen Berufswahl verdichtet hat (BSG 03.07.1991, 9b/7 RAr 142/89, BSGE 69, 128 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3).
  • VG Augsburg, 13.03.2012 - Au 3 K 11.1280

    Schwerbehindertenrecht; notwendige Arbeitsassistenz; nebenberufliche selbständige

    c) Die Klägerin kann die begehrte Förderung auch nicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten verlangen, insbesondere kann das Grundrecht der freien Berufs- bzw. Ausbildungsstättenwahl (vgl. Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz - GG) hierfür nicht in Anspruch genommen werden, denn dieses Grundrecht schützt die Berufsfreiheit grundsätzlich nur gegenüber staatlichen Eingriffen und begründet allein keine Leistungsansprüche (vgl. BSG vom 3.7.1991 BSGE 69, 128 unter Bezugnahme auf BVerfG vom 12.6.1990 BVerfGE 82, 209).

    Aus Art. 12 GG folgt aber, dass der Zugang zu einem gewählten Beruf nicht durch das öffentliche Leistungsrecht erschwert oder unmöglich gemacht werden darf und deshalb die gesetzlichen Vorschriften im öffentlichen Leistungsrecht im Zweifel zu Gunsten der Berufsfreiheit auszulegen sind (vgl. BSG vom 3.7.1991 a.a.O).

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 32/93

    BfA - Umschulung - Förderung

    Allerdings hätte die Beklagte in Zusammenhang mit der Auswahl entsprechender Maßnahmen - unter dem Gesichtspunkt der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 S 1 GG) - Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit der Klägerin angemessen berücksichtigen (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 3) und der Klägerin insoweit entsprechende Wege aufzeigen müssen (BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 35).
  • BSG, 25.05.2016 - B 11 AL 11/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90

    Berufliche Ausbildung iS von Paragraph 40 Abs 1 AFG

  • BSG, 14.10.2022 - B 5 R 113/22 B

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Grundsatzrüge im

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2012 - L 13 AL 5553/11
  • SG Hildesheim, 29.09.2010 - S 53 AL 192/10

    Anspruch einer psychisch erkrankten Person auf Leistungen zur Teilhabe am

  • LSG Hamburg, 18.01.2001 - L 5 AL 13/99

    Förderung der beruflichen Rehabilitation - Hochschulstudium

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 12 AL 3848/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 1 R 51/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2003 - L 7 AL 221/03
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