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   BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R   

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https://dejure.org/2002,1722
BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R (https://dejure.org/2002,1722)
BSG, Entscheidung vom 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R (https://dejure.org/2002,1722)
BSG, Entscheidung vom 21. November 2002 - B 11 AL 10/02 R (https://dejure.org/2002,1722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit - Zumutbarkeit - Berücksichtigung von Steuerschulden - Fälligkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Anrechnung von Einkommenssteuer bei der Feststellung der Bedürftigkeit für Arbeitslosenhilfe - Grundsätze zur Beeinträchtigung der vorhandenen Lebensgrundlagen - Doppelberücksichtigung von Einkommensteuern - Unverwertbarkeit von ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Erwartete Steuerschulden sind bei Bemessung der Arbeitslosenhilfe nicht anzurechnen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine Arbeitslosenhilfe bei Vermögen für erwartete Steuerschuld // Nur fester Titel schützt vor Zugriff des Arbeitsamtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2554
  • NZS 2004, 53
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R
    Er trägt vor, dass es nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. November 2000 - B 11 AL 35/00 R - für die Unverwertbarkeit von Vermögensbestandteilen genüge, wenn bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise die sich gegenüberstehenden Verbindlichkeiten mit den Vermögensbestandteilen eine Einheit bildeten.

    Die stichtagsbezogene Vermögensprüfung entspricht der Systematik der §§ 6 bis 9 AlhiV und wird in § 8 Satz 2 AlhiV ausdrücklich angeordnet (BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).

    Nach ständiger Rechsprechung des BSG ist als Vermögen iS der Alhi-Vorschriften der gesamte Bestand an Sachen oder Rechten in Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten anzusehen (BSGE 41, 187, 188 = SozR 4100 § 137 Nr. 1; BSGE 46, 271, 273 = SozR 4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).

    Bereits auf der Stufe der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte können Verbindlichkeiten nur dann ausnahmsweise mindernd berücksichtigt werden, wenn sie unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lasten, wie etwa Hypothekenschulden auf einem Hausgrundstück (vgl BSGE 84, 48, 53 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSGE 87, 143, 146 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).

    Zur Auslegung dieser Generalklausel hat der Senat mit Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 35/00 R - (BSGE 87, 143 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8) entschieden, dass es die in § 6 Abs. 3 AlhiV vorgesehene Billigkeitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, Vermögensgegenstände Verbindlichkeiten zuzuordnen, die noch nicht aktuell zu befriedigen sind.

    Dies erfordert einen zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang, der die Beurteilung erlaubt, dass Vermögensbestandteil und Verbindlichkeit eine wirtschaftliche Einheit bilden (BSGE 87, 143, 147 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).

  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R
    Bereits auf der Stufe der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte können Verbindlichkeiten nur dann ausnahmsweise mindernd berücksichtigt werden, wenn sie unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lasten, wie etwa Hypothekenschulden auf einem Hausgrundstück (vgl BSGE 84, 48, 53 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSGE 87, 143, 146 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).

    Entsprechend dem Zweck der Alhi, den aktuellen Lebensunterhalt zu sichern, ist dabei entscheidend, ob der Lebensunterhalt während des jeweiligen Zeitraums, für den Alhi beansprucht wird, anderweitig gesichert ist, ob also in diesem Zeitraum Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, das nach der AlhiV zu berücksichtigen ist (BSG SozR 4100 § 134 Nr. 16; BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R -).

  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    Auszug aus BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R
    Nach ständiger Rechsprechung des BSG ist als Vermögen iS der Alhi-Vorschriften der gesamte Bestand an Sachen oder Rechten in Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten anzusehen (BSGE 41, 187, 188 = SozR 4100 § 137 Nr. 1; BSGE 46, 271, 273 = SozR 4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).

    Gleichwohl ist nach der Rechtsprechung des BSG von einer "Bindung des Vermögens" iS des § 6 Abs. 2 AlhiV auszugehen, wenn der Vermögensinhaber im Zeitpunkt der grundsätzlich gebotenen Verwertung seines Vermögens zur Tilgung von Schulden verpflichtet ist (BSGE 46, 271 = SozR 4100 § 138 Nr. 3; BSG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 33/88 - = DBlR 3732a zu § 137 AFG; BSG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 35/89 - = DBlR 3807 zu § 137 AFG).

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Er ist aber zugleich mit einer schuldrechtlichen (Herausgabe-) Verpflichtung belastet, die, wenn sie nicht unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lastet (BSGE 84, 48 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9), grundsätzlich erst bei der Frage der Verwertbarkeit oder Zumutbarkeit Berücksichtigung finden kann (BSGE 87, 143 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8; BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Er ist aber zugleich mit einer schuldrechtlichen (Herausgabe-) Verpflichtung belastet, die, wenn sie nicht unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lastet (BSGE 84, 48 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9), grundsätzlich erst bei der Frage der Verwertbarkeit oder Zumutbarkeit Berücksichtigung finden kann (BSGE 87, 143 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8; BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12).
  • LSG Hamburg, 05.02.2009 - L 5 AL 69/05

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme von Bewilligungsentscheidungen über

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist Vermögen der gesamte Bestand an Sachen oder Rechten in Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten (BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R - Juris, m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise, wenn Verbindlichkeiten unmittelbar auf einem Gegenstand lasten, wie etwa Hypothekenschulden auf einem Hausgrundstück (BSG, Urteil vom 2.11.2000 - B 11 AL 35/00R - Juris; BSG, Urteil vom 21.11.2002 a.a.O.), was hier nicht der Fall ist.

    Nach der Rechtsprechung des BSG schließen nur fällige Verbindlichkeiten die Verwertbarkeit aus, da von einer Bindung des Vermögens auszugehen sei, wenn der Vermögensinhaber im Zeitpunkt der grundsätzlich gebotenen Verwertung zur Tilgung von Schulden verpflichtet sei (BSG, Urteil vom 21.11.2002 a.a.O.).

    Auch hinsichtlich des übrigen Vermögens fehlt es jedoch an einer solchen Verknüpfung, da bereits nach dem eigenen Vortrag des Klägers völlig offen ist, ob eine Auszahlung des Geldes an die Mutter - gegebenenfalls in welcher Höhe - jemals erfolgen wird (vgl. BSG, Urteil vom 21.11.2002, a.a.O., zum fehlenden Zusammenhang bei einer am Stichtag der Höhe nach noch nicht konkretisierten bzw. konkretisierbaren Steuerschuld).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 18 AS 2132/11
    Selbst wenn mit dem Kläger davon auszugehen wäre, dass die Steuerschulden des Klägers mit Ablauf des Jahres 2007 kraft Gesetzes entstanden sind und mithin der Steuerbescheid vom 11. März 2009 nur deklaratorische Wirkung gehabt hätte (vgl. aber BSG, Urteil vom 21. November 2002 - B 11 AL 10/02 R = SozR 3-4220 § 6 Nr. 9 zur Nichtberücksichtigung zukünftiger Steuerschulden im Rahmen der Vermögensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe), lässt sich mangels irgendeines erkennbaren rechtlichen oder auch nur faktischen Zusammenhangs zwischen den Guthaben des Klägers auf seinen Girokonten, bei denen es sich eben nicht um nachprüfbar zu Rückstellungszwecken eröffnete Sparkonten handelte, hieraus nicht der Schluss ziehen, dass die Steuerforderungen unmittelbar auf den "Rückstellungen" lasteten.

    Zwar war nach der vom SG zitierten Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (Alhi) die Verwertbarkeit des Vermögens ausgeschlossen, wenn und soweit den zu berücksichtigenden Aktiva fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden (vgl. BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 9).

    Das BSG hat jedoch zur Berücksichtigung noch nicht fälliger Steuerschulden im Rahmen der Vermögensanrechnung nach der AlhiV 1974 im Urteil vom 21. November 2002 - B 11 AL 10/02 R - aaO -Rn. 19f. folgendes ausgeführt: "Eine bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise anzuerkennende Einheit von Vermögensbestandteilen und Verbindlichkeiten liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn diese nach Entstehung und beabsichtigter Tilgung miteinander verknüpft sind.

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 113/05

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Mithin kann bei dem zu berücksichtigenden verdeckten Treuhandvermögen kein Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667 BGB als mit ihm in Verbindung stehende Verbindlichkeiten im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteile vom 2. November 2000, B 11 AL 35/00 R, SozR 3-4220 § 6 Nr. 8, und 21. November 2002, B 11 AL 10/02 R, SozR 3-4220 § 6 Nr. 9) in Abzug gebracht werden, weil es bei wertender Betrachtung an der wirtschaftlichen Einheitlichkeit zwischen dem zu berücksichtigenden Vermögen und den gegenüber dem Treuhänder bestehenden Verbindlichkeiten mangelt (so LSG Hessen, Urteil vom 9. Mai 2001, a.a.O.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 14/05

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Mithin kann bei dem zu berücksichtigenden verdeckten Treuhandvermögen kein Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667 BGB als mit ihm in Verbindung stehende Verbindlichkeiten im Sinne der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 2. November 2000, B 11 AL 35/00 R, SozR 3-4220 § 6 Nr. 8, und 21. November 2002, B 11 AL 10/02 R, SozR 3-4220 § 6 Nr. 9) in Abzug gebracht werden, weil es bei wertender Betrachtung an der wirtschaftlichen Einheitlichkeit zwischen dem zu berücksichtigenden Vermögen und den gegenüber dem Treuhänder bestehenden Verbindlichkeiten mangelt (so LSG Hessen, Urteil vom 9. Mai 2001, a.a.O.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - L 3 AL 83/05

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - Bedürftigkeitsprüfung -

    Mithin kann bei dem zu berücksichtigenden verdeckten Treuhandvermögen kein Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667 BGB als mit ihm in Verbindung stehende Verbindlichkeiten im Sinne der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 2. November 2000, B 11 AL 35/00 R, SozR 3-4220 § 6 Nr. 8, und 21. November 2002, B 11 AL 10/02 R, SozR 3-4220 § 6 Nr. 9) in Abzug gebracht werden, weil es bei wertender Betrachtung an der wirtschaftlichen Einheitlichkeit zwischen dem zu berücksichtigenden Vermögen und den gegenüber dem Treuhänder bestehenden Verbindlichkeiten mangelt (so LSG Hessen, Urteil vom 9. Mai 2001, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 15 AS 185/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 11 AS 1085/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003 - L 15 AL 23/03

    Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens bei einem wahrscheinlichen

  • LSG Saarland, 04.11.2003 - L 6 AL 13/01

    Ausführungsbescheid - Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2010 - L 7 AL 42/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2018 - L 9 AS 1340/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2015 - L 11 AS 990/12
  • SG Düsseldorf, 22.02.2010 - S 10 AS 37/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 12 AL 13/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2004 - L 8 AL 137/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2006 - L 8 AL 17/05
  • SG Lüneburg, 15.07.2008 - S 18 AL 193/04
  • SG Oldenburg, 07.02.2006 - S 4 AL 195/04
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