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   BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96   

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BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96 (https://dejure.org/1997,2338)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1997 - 7 RAr 68/96 (https://dejure.org/1997,2338)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1997 - 7 RAr 68/96 (https://dejure.org/1997,2338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Förderkurs - Fortbildung - Umschulung - Bildungsmaßnahme - Ablehnung - Zumutbarkeit - Rechtsfolgenbelehrung

  • Judicialis

    AFG § 119; ; ZumutbarkeitsAnO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit einer beruflichen Bildungsmaßnahme bei variabler Teilnahmemöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 168 (Ls.)
  • NZS 1998, 295
  • NZA-RR 1998, 180
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96
    Für den Anspruch auf Alhi gilt nach § 134 Abs. 4 Satz 1 Halbs 1 AFG entsprechendes (BSGE 47, 101, 102 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSGE 66, 140, 141 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1).

    Allerdings tritt nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG eine Sperrzeit nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen schriftlich zugesagt worden ist, welche Leistungen ihm im Fall der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme dem Grunde nach zustehen (BSGE 66, 140 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 47/94

    Verfügbarkeit von Arbeitslosen

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96
    Schließlich ist nach der Rechtsprechung ein Bildungsangebot nur dann zumutbar, wenn es in sich hinreichend bestimmt ist, die Maßnahme als solche geeignet und notwendig ist sowie eine schriftliche Leistungszusage gemacht und eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung erteilt worden ist (BSGE 52, 63 = SozR 4100 § 119 Nr. 15; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 13).

    Sollte dem Kläger nämlich aufgrund der Ablehnung vom 23. Dezember 1991 die Bereitschaft gefehlt haben, auch bei vorheriger Zusage ausreichender Förderung an zumutbaren Maßnahmen der beruflichen Bildung - wie der ihm angebotenen teilzunehmen, stand er mangels Bildungsbereitschaft der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst b AFG), und die Aufhebung der Alhi-Bewilligung bzw die Versorgung der Neubewilligung (ab 16. April 1992) könnte sich aus diesem Grund als berechtigt erweisen (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 13).

  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96
    Allerdings tritt nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG eine Sperrzeit nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen schriftlich zugesagt worden ist, welche Leistungen ihm im Fall der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme dem Grunde nach zustehen (BSGE 66, 140 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

    Sollte dem Kläger nämlich aufgrund der Ablehnung vom 23. Dezember 1991 die Bereitschaft gefehlt haben, auch bei vorheriger Zusage ausreichender Förderung an zumutbaren Maßnahmen der beruflichen Bildung - wie der ihm angebotenen teilzunehmen, stand er mangels Bildungsbereitschaft der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst b AFG), und die Aufhebung der Alhi-Bewilligung bzw die Versorgung der Neubewilligung (ab 16. April 1992) könnte sich aus diesem Grund als berechtigt erweisen (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 13).

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96
    Schließlich ist nach der Rechtsprechung ein Bildungsangebot nur dann zumutbar, wenn es in sich hinreichend bestimmt ist, die Maßnahme als solche geeignet und notwendig ist sowie eine schriftliche Leistungszusage gemacht und eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung erteilt worden ist (BSGE 52, 63 = SozR 4100 § 119 Nr. 15; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 13).
  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 66/96

    Ermessen bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96
    Hierzu liegt bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor (vgl jedoch . BSG, Urteile vom 28. November 1996 - 7 RAr 56/95 - und 23. April 1997 - 7 RAr 66/96 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96
    Für den Anspruch auf Alhi gilt nach § 134 Abs. 4 Satz 1 Halbs 1 AFG entsprechendes (BSGE 47, 101, 102 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSGE 66, 140, 141 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1).
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

    Auszug aus BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96
    Für den Anspruch auf Alhi gilt nach § 134 Abs. 4 Satz 1 Halbs 1 AFG entsprechendes (BSGE 47, 101, 102 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSGE 66, 140, 141 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Vielmehr ist lediglich ein unbestimmter Rechtsbegriff - "wichtiger Grund" - auszulegen, der schon in der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit Anlass zu einer weit gehenden Kasuistik gegeben hat (vgl zuletzt BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 21, S 104; Urteil vom 10. August 2000 - B 11 AL 115/99 R - DBlR Nr. 4639a zu § 119 AFG; SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 = BSGE 84, 270, 277; SozR 3-4465 § 3 Nr. 1; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; Urteil vom 13. März 1997, 11 RAr 17/96 = NZA-RR 1997, 495; vgl hierzu auch Winkler, Das ABC des wichtigen Grundes, Anh 1 zu § 144 in Gagel, SGB III).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Im Übrigen ist auch das BSG davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger durch die BA über Ausgestaltung und Ziel der Bildungsmaßnahme durch ein hinreichend bestimmtes Angebot zu unterrichten sei, damit er auf dieser Grundlage seine Entscheidung über die Teilnahme an der Maßnahme treffen könne (BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 mwN; vgl auch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 144 RdNr 366; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 144 Rz 211).
  • BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 33/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen

    Das BSG hat es in der Vergangenheit stets genügen lassen, wenn der Beginn der drohenden Sperrzeit mit der Formulierung "vom Tag nach [...] an" in Aussicht gestellt worden ist (zB BSG vom 10.12.1981 - 7 RAr 24/81 - BSGE 53, 13 = SozR 4100 § 119 Nr. 18 - juris RdNr 26; BSG vom 18.9.1997 - 7 RAr 68/96 - SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 - juris RdNr 24; BSG vom 25.8.2011 - B 11 AL 30/10 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 22, RdNr 16) .
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 17/99 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - zweite Sperrzeit - Erlöschen des Anspruchs kraft

    Das LSG hat dagegen die Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht nicht beachtet, die seit jeher streng zwischen dem Verfügungssatz eines Bescheides, der allein der Bindungswirkung unterliegt (§ 77 SGG), und seiner Begründung unterschieden hat (vgl nur BSGE 66, 168, 175 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSGE 75, 235, 236 ff = SozR 3-4100 § 100 Nr. 5 jeweils mwN; BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R

    Umdeutung eines Sperrzeitbescheids im Widerspruchsbescheid in einen Bescheid über

    Insoweit ist auch ohne Bedeutung, ob die Voraussetzungen des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG (vgl ab 1. Januar 1998 § 144 Abs. 1 Nr. 3 SGB III), insbesondere die der Zumutbarkeit der Bildungsmaßnahme (vgl hierzu nur BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 S 4), vorlagen und ob die tatsächlichen Feststellungen des LSG für eine abschließende Beurteilung der Zumutbarkeit ausreichen würden; die Entscheidungen der Beklagten sind jedenfalls für die streitbefangene Zeit bereits aus anderen Gründen rechtswidrig.
  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Zumutbarkeit einer

    Abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalles, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der angebotenen Maßnahme ankommt (vgl BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 S 3; Niesel, SGB 111, 2. Aufl, § 144 RdNr 88; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 144 RdNr 40 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 19 AS 2396/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Bei der Beurteilung, ob eine berufliche Eingliederungsmaßnahme zumutbar ist, ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der angebotenen Maßnahme ankommt (BSG Urteile vom 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R - und vom 18.09.1992 -7 RAr 68/96 -, SozR 3-4465 § 3 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 32 AS 27/10

    Arbeitsgelegenheit; Sanktionsbescheid; Bestimmtheit; Maßnahmeangebot

    Im Übrigen ist auch das BSG davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger durch die BA über Ausgestaltung und Ziel der Bildungsmaßnahme durch ein hinreichend bestimmtes Angebot zu unterrichten sei, damit er auf dieser Grundlage seine Entscheidung über die Teilnahme an der Maßnahme treffen könne ( BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 mwN; vgl auch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 144 RdNr 366; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 144 Rz 211) .
  • LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen des

    Abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalles, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme ankommt (BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 und Urteil vom 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.08.2003 - L 13 AL 4584/02

    Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Störungen; Zumutbarkeit fachfremder

    Der Sperrzeittatbestand der Teilnahmeablehnung in § 144 Abs. 1 Nr. 3 SGB III setzt voraus, dass das Bildungsangebot zumutbar ist, was dann der Fall ist, wenn es in sich hinreichend bestimmt ist, die Maßnahme als solche geeignet und notwendig ist sowie der Arbeitslose eine schriftliche Leistungszusage und eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung erhalten hat (vgl. BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 n.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2002 - L 8 AL 415/00
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