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   BSG, 08.08.1990 - 1 RA 81/88   

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BSG, 08.08.1990 - 1 RA 81/88 (https://dejure.org/1990,1776)
BSG, Entscheidung vom 08.08.1990 - 1 RA 81/88 (https://dejure.org/1990,1776)
BSG, Entscheidung vom 08. August 1990 - 1 RA 81/88 (https://dejure.org/1990,1776)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 171
  • FamRZ 1991, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.11.1987 - GS 2/85

    Vertriebener - Tschechoslowakei - Angestellter - Betrieb - Rente - Beitragszeit

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RA 81/88
    Die Zeit vom 20. August 1976 bis 23. Juni 1977 könne aber auch nicht nach § 15 FRG berücksichtigt werden, weil nach DDR-Recht sowohl der Wochenurlaub mit Wochengeldbezug (25. Juni 1976 bis 7. Dezember 1976) als auch die anschließende bezahlte "Freistellung mit Mütterunterstützung" (vom 8. Dezember 1976 bis 23. Juni 1977) als beitragslose DDR-Versicherungszeiten nicht die Voraussetzungen erfüllten, die nach der Rechtsprechung des BSG für die Gleichstellung mit einer bundesdeutschen Beitragszeit zu fordern seien (Großer Senat - GS - in BSGE 62, 255; Urteil des 1. Senats vom 18. Februar 1981, BSG SozR 5050 § 15 Nr. 21).

    Wie der GrS in seinen Beschlüssen vom 4. Juni 1986 (BSGE 60, 100 = SozR 5050 § 15 Nr. 32) und vom 25. November 1987 (BSGE 62, 255 = SozR 5050 § 15 Nr. 35) zur Einschränkung des Entschädigungsgedankens durch das Eingliederungsprinzip im einzelnen dargelegt hat, ist der Entschädigung von im Herkunftsland erworbenen Rentenansprüchen und -anwartschaften eine rechtliche Grenze jedenfalls dort gesetzt, wo deren Anrechnung mit der Struktur des innerstaatlichen Rentenrechts schlechthin und offenkundig unvereinbar wäre und, gemessen am Rentenrecht der Bundesrepublik, zu einer systemfremden, nicht hinnehmbaren Begünstigung führen würde.

  • BSG, 08.04.1987 - 5a RKn 4/86

    Beitragszeit - Militärdienst - Ersatzzeit - Vormerkung einer Ersatzzeit

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RA 81/88
    Die Kammer schließe sich insoweit der Auffassung des 5a-Senats im Urteil vom 8. April 1987 (BSGE 61, 267 = SozR 5050 § 15 Nr. 33) an, wonach das Eingliederungsprinzip als Schranke der Entschädigung nach § 15 FRG nur die prinzipielle Vereinbarkeit mit dem Rentensystem der Bundesrepublik, nicht dagegen eine Übereinstimmung in zeitlicher Hinsicht verlange.
  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RA 81/88
    Wie der GrS in seinen Beschlüssen vom 4. Juni 1986 (BSGE 60, 100 = SozR 5050 § 15 Nr. 32) und vom 25. November 1987 (BSGE 62, 255 = SozR 5050 § 15 Nr. 35) zur Einschränkung des Entschädigungsgedankens durch das Eingliederungsprinzip im einzelnen dargelegt hat, ist der Entschädigung von im Herkunftsland erworbenen Rentenansprüchen und -anwartschaften eine rechtliche Grenze jedenfalls dort gesetzt, wo deren Anrechnung mit der Struktur des innerstaatlichen Rentenrechts schlechthin und offenkundig unvereinbar wäre und, gemessen am Rentenrecht der Bundesrepublik, zu einer systemfremden, nicht hinnehmbaren Begünstigung führen würde.
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 7/80

    Beschäftigungzeit - Beitragsleistung - Beitragspflicht - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RA 81/88
    Die Zeit vom 20. August 1976 bis 23. Juni 1977 könne aber auch nicht nach § 15 FRG berücksichtigt werden, weil nach DDR-Recht sowohl der Wochenurlaub mit Wochengeldbezug (25. Juni 1976 bis 7. Dezember 1976) als auch die anschließende bezahlte "Freistellung mit Mütterunterstützung" (vom 8. Dezember 1976 bis 23. Juni 1977) als beitragslose DDR-Versicherungszeiten nicht die Voraussetzungen erfüllten, die nach der Rechtsprechung des BSG für die Gleichstellung mit einer bundesdeutschen Beitragszeit zu fordern seien (Großer Senat - GS - in BSGE 62, 255; Urteil des 1. Senats vom 18. Februar 1981, BSG SozR 5050 § 15 Nr. 21).
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Kindererziehung -

    Kindererziehungszeiten in einem Vertreibungsgebiet können trotz weitergehender Beitragszahlung im Herkunftsland nur im selben Umfang anerkannt werden wie in Deutschland nach dem SGB 6 (Bestätigung BSG vom 8.8.1990 - 1 RA 81/88 = BSGE 67, 171 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 2).

    Die Entscheidung des BSG vom 8.8.1990 (BSGE 67, 171 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 2), die eine Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten abgelehnt habe, stehe dem nicht entgegen; zum einen seien im damals entschiedenen Fall keine Beiträge im Herkunftsgebiet geleistet worden, zum anderen sei nach der heutigen Rechtslage nicht mehr von einer verdrängenden Wirkung des § 28b FRG auszugehen.

    Die darin liegende Umkehrung von einem Nachrang zu einem Vorrang der Bewertungsvorschriften gegenüber der tatsächlichen Beitragsleistung im Herkunftsgebiet widerlegt die Auffassung des LSG, dass die vom BSG am 8.8.1990 entwickelten Grundsätze (BSGE 67, 171 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 2) nach der heutigen Rechtslage auf im Herkunftsgebiet geleistete Beiträge nicht übertragbar seien und bestätigt die Richtigkeit der von der Beklagten vorgenommenen Rentenberechnung.

  • BSG, 05.04.2023 - B 5 R 36/21 R

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Folgerichtig sind diese Zeiten von Anfang an nicht nach dem FRG bewertet worden, sondern nach den Vorschriften, die für eine Erziehung im Inland gelten (vgl BSG Urteil vom 12.2.2009 - B 5 R 39/06 R - BSGE 102, 248 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6, RdNr 30; BSG Urteil vom 8.8.1990 - 1 RA 81/88 - BSGE 67, 171, 174 f = SozR 3-5050 § 15 Nr. 2 S 5 f, jeweils auch dazu, dass sich dies ungünstig für die FRG-Berechtigten auswirken kann) .
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 R 3053/05

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien -

    Die Entscheidung des BSG vom 8. August 1990 - 1 RA 81/88 (SGb 1991 S. 29 ff.) verlangt keine andere Beurteilung, da zum einen eine Zeit betroffen war, für die keine Beiträge geleistet worden sind.
  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von

    Allerdings haben Erziehungszeiten bis 1985 eine gegenüber den Beitragszeiten ab 1986 geringere leistungsrechtliche Wirkung; sie können nicht die Anrechnungsvoraussetzungen von Ersatzzeiten, Ausfallzeiten und Zurechnungszeiten erfüllen (vgl Urteil des 1. Senats des BSG vom 8. August 1990 - 1 RA 81/88 = SozR 3 - 5050 § 15 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 R 5984/08

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Hierzu enthält das FRG in § 28b Abs. 1 in Verbindung mit den bundesrechtlichen Vorschriften über Kindererziehungszeiten eine gegenüber §§ 15, 22 FRG spezielle Regelung, die abschließend bestimmt, bei welchen Versicherungsfällen und in welcher Weise fremdrentenrechtliche Tatbestände der Kindererziehung zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 8. August 1990 - 1 RA 81/88 - BSGE 67, 171-176 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 2 = juris Rdnr. 16).
  • BSG, 08.02.2023 - B 5 R 150/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Der Rechtsprechung des BSG lässt sich ferner entnehmen, dass die Regelung in § 28b FRG, wonach die Kindererziehung im jeweiligen Herkunftsgebiet derjenigen im Bundesgebiet für die Anrechnung und Bewertung der darauf beruhenden Versicherungszeiten gleichgestellt wird, nur den in § 1 FRG genannten Personen zugutekommt (vgl BSG Urteil vom 12.2.2009 - B 5 R 39/06 R - BSGE 102, 248 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6, RdNr 29; BSG Urteil vom 8.8.1990 - 1 RA 81/88 - BSGE 67, 171, 174 f = SozR 3-5050 § 15 Nr. 2 S 5 f) .
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 4/98 R

    Zumutbare Verweisung, Arbeitsunfähigkeit in Polen als Ausfallzeit

    Das umfaßt mangels besonderer Einschränkungen die Berücksichtigung weiterer Ausfallzeiten bei der Rentenberechnung nach den allgemeinen Rentenvorschriften des innerdeutschen Rechts ( vgl zur einschlägigen FRG-Rechtsprechung BSG vom 8. August 1990, BSGE 67, 171, 173 f = SozR 3-5050 § 15 Nr. 2; 9. November 1982, SozR 5050 § 15 Nr. 23 S 78).
  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97

    Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht

    Grundsätzlich sind die rentenversicherungsrechtlichen Regelungen des FRG durch ein Zusammenwirken von Eingliederungs- und Entschädigungsgedanken geprägt, wobei sich beide Prinzipien gegenseitig ergänzen und begrenzen (vgl BSGE 60, 100, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 32; BSGE 61, 267, 270 = SozR 5050 § 15 Nr. 33; BSGE 62, 255, 261 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35; BSGE 67, 171, 173 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 2).
  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 41/87

    Anspruch auf Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente - Anerkennung von "Zeiten der

    Der 1. Senat des BSG ist in seinem Urteil vom 8. August 1990 - 1 RA 81/88 - für die sachlich parallele Regelung des Art. 2 § 6c des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG) vom 23. Februar 1957 (BGBl I S 88) von der Verfassungsmäßigkeit ohne weitere Begründung ausgegangen.
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 26/91

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1246 Abs. 2a , 1247 Abs. 2a RVO

    Er verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip (vgl Urteil des BSG vom 8. August 1990 in BSGE 67, 171 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 2 für die sachlich parallele Regelung des Art. 2 § 6c AnVNG; ihm folgend für Art. 2 § 5c Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) der erkennende Senat im Urteil vom 29. November 1990 - 5/4a RJ 41/87).
  • BSG, 29.06.1993 - 4 RA 41/91

    Anspruch auf Erhöhung der laufenden Erwerbsunfähigkeitsrente unter

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