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   BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

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    Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des Familienversicherungsschutzes nach Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 77, 86
  • MDR 1996, 946



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R  

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Mit der vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des früher für die Krankenversicherung der Landwirte zuständigen 4. Senats des BSG vom 16. November 1995 (BSGE 77, 86 = SozR 3-5405 Art. 59 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 359/05  
    Denn nicht der Selbstvollzug des Gesetzes, sondern seine Umsetzung durch Verwaltungsakt unter Anwendung des Rechts auf den jeweiligen Einzelfall prägt auch das Sozialverwaltungsrecht als Recht der sozialen Sicherung ..." (so BSG vom 16.11.1995 - BSGE 77, 86, 91).

    Wenn auch in der alltäglichen Praxis beim Tode eines Mitglieds gegenüber den bis dahin familienversichert gewesenen Angehörigen meist keine entsprechende Verwaltungsentscheidung der Kasse ergehen mag, und gleichwohl der Wechsel in die freiwillige Versicherung problemlos erfolgt, dann lässt sich das mit "der zeitnahen verwaltungsbehördlichen Feststellung "des Ausscheidens des vormaligen Mitgliedes erklären (vgl. BSG vom 16.11.1995 a.a.O., S.91 o).

    Ob entgegen BSG vom 16.11.1995 a.a.O. die Feststellung vom Ende der Familienversicherung auch rückwirkend hätte erfolgen können, so das BSG vom 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R - abgedruckt in Beilage Leistungen 2006, S.179, braucht hier nicht geprüft zu werden.

  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95  

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß

    Einen Selbstvollzug des Gesetzes gibt es auch im Sozialverwaltungsrecht grundsätzlich nicht (näher dazu Senatsurteil vom 16. November 1995 - 4 RK 1/94, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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