Rechtsprechung
| BSG, 14.12.1994 - 3/12 RK 62/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- Techniker Krankenkasse
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Wird zitiert von ... (15)
- BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R
Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft - Tanzlehrerin für Tango …
Dem steht nicht entgegen, dass - wie hier - nicht angehende Künstler für ihren Beruf ausgebildet, sondern Laien unterrichtet werden, die in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 S 4 und SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 8 ).Tango Argentino zählt aber ebenso wie zB die Tanz-Disziplinen Standard, Latein und Jazz-Dance zu dem vom DTV angebotenen Breitensportprogramm (http://www.tanzsport.de/dtvstart.html - Stichworte: "Breitensport" und "Disziplinen"), wohingegen weder Afro-Dance (…BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1) noch Eurythmie (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) auf der Homepage des DTV als Breitensportdisziplinen erwähnt sind.
- BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht eines Tanz- und …
Sie sei einer Eurythmielehrerin, die Schüler und Erwachsene unterrichte (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2), sowie einer Tanzlehrerin, die an einer Musikschule Kinder im Alter zwischen vier und acht Jahren im Rahmen der musikalischen Früherziehung im Fach "Kreativer Tanz" unterrichte (…BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4), gleichzustellen; diese seien jeweils als "Lehrerinnen von Kunst" anerkannt worden.Auf der gleichen Linie lag seinerzeit ein weiteres Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.1994 - 3/12 RK 62/93 - (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) zur Künstlereigenschaft einer Eurythmie-Lehrerin.
- BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R
Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer - …
Auch ist aus der Sicht des an der Schutzbedürftigkeit der Ausübenden orientierten Sozialversicherungsrechts selbst im Sonderfall des Lehrens von Kunst (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz) grundsätzlich unerheblich, welche Geisteshaltung der Lehrtätigkeit zu Grunde liegt (vgl zur Versicherungspflicht einer Eurythmie-Lehrerin BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 62/93, SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 5, 9), welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet (…BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN).
- BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 12/04 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter - selbstständige …
Auch ist aus der Sicht des an der Schutzbedürftigkeit der Ausübenden orientierten Sozialversicherungsrechts selbst im Sonderfall des Lehrens von Kunst (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz) grundsätzlich unerheblich, welche Geisteshaltung der Lehrtätigkeit zu Grunde liegt (vgl zur Versicherungspflicht einer Eurythmie-Lehrerin BSG Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 62/93, SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9), welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet (…BSG Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN). - BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt - …
Vielmehr genügt auch die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine laienhafte künstlerische Tätigkeit - zB Musizieren, afrikanisch-karibisches Tanzen, Eurythmie - erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern; dies kann auch im Rahmen einer Musikschule und sogar im Rahmen einer bloß privaten entgeltlichen Unterrichtung - auch als Früherziehung für Kinder - erfolgen (…vgl BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1;… BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 3 und 4). - BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R
Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der …
Der Senat hat dies bereits im Urteil vom 14. Dezember 1994 (3/12 RK 62/93 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) im Hinblick auf die Erteilung von Kunst- und Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Frage gestellt und eine Begrenzung auf spezielle Bildungsmaßnahmen erwogen. - BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
Vorführung der japanischen Teezeremonie ist keine Kunstform iS der …
Es kommt nicht darauf an, welche Geisteshaltung oder Weltanschauung der Darbietung der Teezeremonie zu Grunde liegt und welche Zwecke - außer dem des Gelderwerbs - der Künstler mit seiner Darbietung verfolgt (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9 und Nr. 13 S 59). - BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 30/99 R
KSVG § 2 Satz 1
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Lehre von bildender oder darstellender Kunst die Versicherungspflicht nach § 1 KSVG auch dann begründet ist, wenn sie Bestandteil eines umfassenderen Ausbildungskonzepts ist (SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 - Eurythmie-Lehrerin, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 - Tanzlehrerin an einer Musikschule).Nichts anderes gilt in bezug auf den Einwand der Beklagten, der Senat habe im Urteil über die Eurythmie-Lehrerin (SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) angedeutet, daß bei der Unterrichtung von Kunst der mittelbar verfolgte Zweck der Allgemeinerziehung dann erheblich werde, wenn die konkrete Lehrmaßnahme in eine umfassendere Bildungsmaßnahme eingegliedert sei, die in erster Linie der Allgemeinerziehung diene.
- BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer …
Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Ausbildung auf eine spätere berufsmäßige künstlerische Tätigkeit gerichtet sein muss; es genügt schon die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine - auch nur laienhafte - künstlerische Tätigkeit (zB Musizieren, Tanzen, Eurythmie) erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern (…vgl BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 S 4; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 1 RdNr 7 ff, SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 S 4 und SozR 3-5425 § 1 Nr. 3 S 12). - BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 11/00 R
Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft eines Modellbauers von …
Die Verfolgung besonderer erzieherischer oder weltanschaulicher Ziele (vgl BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) schadet ebenso wenig wie die Einbindung ästhetischer Formen in die Funktion von Gebrauchsgegenständen bei sog Design (vgl zur Einstufung einer zweckgebundenen Designertätigkeit als Kunst: Urteil des Senats vom 30. Januar 2001 - B 3 KR 1/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), wenn nur ein Mindestmaß an eigenschöpferischer, freier Gestaltung festzustellen ist. - LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2007 - L 1 KR 93/07
Künstlersozialversicherung - Tanzlehrerin - Künstlerin
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 4 KR 2338/03
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht einer Tanzlehrerin für den …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05
Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher …
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 523/07
Tanzdozent - meditativer Tanz - internationaler Volkstanz - kein Künstler iS der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 1460/07
Gesetzliche Rentenversicherung: Versicherungspflicht eines selbstständig tätigen …
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