Rechtsprechung
| BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 14/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 902 (Ls.)
- DB 1995, Beil. 7 S. 3
Wird zitiert von ... (24)
- BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R
Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft - Tanzlehrerin für Tango …
Dem steht nicht entgegen, dass - wie hier - nicht angehende Künstler für ihren Beruf ausgebildet, sondern Laien unterrichtet werden, die in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 S 4 und SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 8 ).Tango Argentino zählt aber ebenso wie zB die Tanz-Disziplinen Standard, Latein und Jazz-Dance zu dem vom DTV angebotenen Breitensportprogramm (http://www.tanzsport.de/dtvstart.html - Stichworte: "Breitensport" und "Disziplinen"), wohingegen weder Afro-Dance (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1) noch Eurythmie (…BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) auf der Homepage des DTV als Breitensportdisziplinen erwähnt sind.
- BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete
Angesichts der Unmöglichkeit, Kunst generell zu definieren (BVerwGE 91, 211) hat der Senat bereits die von der Rechtsprechung zur Abgrenzung des Lebensbereichs "Kunst" (BVerfGE 30, 173, 188 f) in verschiedenen Rechtsbereichen entwickelten Maßstäbe aufgezeigt (vgl. BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).Auch der Abgabetatbestand der Ausbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KSVG ) ist nicht auf die Ausbildung zum Berufskünstler beschränkt, sondern erfaßt auch die Unterrichtung von Amateurkünstlern (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).
- BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 29/98 R
§ 58 Abs 1 Satz 1 SGB XI ist verfassungsgemäß
Die von der Revision zur Stützung ihrer Auffassung herangezogenen Ausführungen des BVerfG, die Sozialversicherung solle einen sozialen Ausgleich innerhalb des Kreises der Versicherten, aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern herbeiführen (BVerfGE 14, 312, 317), bezeichnen das mit den Finanzierungsregelungen der Sozialversicherung verfolgte Ziel des sozialen Ausgleichs und der Umverteilung, das für die Prüfung ihrer materiellen Verfassungsmäßigkeit von Bedeutung ist (vgl BVerfGE 75, 108, 157/158 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 1 S 12).Kompetenzrechtlich sind die Regelungen zur Verteilung der Beitragslast unbedenklich, weil sie sich sachlich-gegenständlich im Kompetenzbereich Sozialversicherung halten (vgl BVerfGE 75, 108, 148 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 1 S 5).
- BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers steht …
Selbstständige Lehrer, Erzieher und Musiker, die in ihrem Betrieb keine Angestellten beschäftigten, waren seit Jahrzehnten - zuletzt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVG - in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (vgl Urteil vom 20.4.1994, 3/12 RK 14/92, SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 S 4).Mit dem KSVG ist gegenüber der bis dahin nur in geringem Umfang bestehenden Versicherungspflicht von selbstständigen Künstlern im Wesentlichen eine Erweiterung (vgl Urteil vom 20.4.1994, aaO, S 5) und nur in einem Fall eine Einschränkung eingetreten, letzteres, soweit Musiker, die nicht Lehrer waren, nicht mehr nach dem AVG versicherungspflichtig wurden.
- BSG, 26.11.1998 - B 3 KR 12/97 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Kunst - künstlerischer …
Die Verordnung hat aber nicht die Funktion, eigenständig die Begriffe der Kunst und Publizistik zu definieren, die dem KSVG zugrunde liegen; dafür fehlte dem Verordnungsgeber auch die Ermächtigungsgrundlage (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1). - BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 11/97 R
Künstlersozialabgabe - Lichtbildner - Pressefotograf - Kunsthandwerk - …
Eine solche Ausdehnung auch auf die nicht-künstlerische Tätigkeit eines Lichtbildners war vom Verordnungsgeber nicht beabsichtigt; sie wäre auch wegen ihrer Wirkung als Ausdehnung des Kunstbegriffs des § 2 KSVG mangels Ermächtigungsgrundlage (Art. 80 GG) unwirksam (vgl BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1). - LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 4 KR 2338/03
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht einer Tanzlehrerin für den …
Die Zuordnung zu den Gesellschaftstänzen durch breite Gesellschaftskreise sei auch der entscheidende Unterschied zu den Tanzformen, die Gegenstand der Entscheidung des BSG vom 20. April 1994 (3/12 RK 14/92 in SozR 3-5425 § 2 Nr. 1) gewesen seien (Afro Dance, Afro Caribbean Dance, Modern Dance).Auch das weiter herangezogene Urteil des BSG vom 20. April 1994 (a.a.O.) spreche nicht für die Auffassung der Beklagten.
Dass Kunst im Sinne der Künstlersozialversicherung auch derjenige lehrt, der Unterricht für eine laienhafte Kunstausübung erteilt, hat das BSG in seiner von der Beklagten herangezogenen Entscheidung vom 20. April 1994 (a.a.O.) bereits entschieden.
- BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93
KSVG §§ 1, 3
Dies hat der Senat bereits in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 20. April 1994 - 3/12 RK 14/92 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) geklärt; auf die dortigen Ausführungen wird Bezug genommen (vgl. zur Versicherungspflicht eines selbständigen Blockflötenlehrers auch Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 18/92 - ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen).Dies deckt sich mit dem Kunstbegriff, den der erkennende Senat seiner bisherigen Rechtsprechung zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 20. April 1994, aaO.).
- BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt - …
Vielmehr genügt auch die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine laienhafte künstlerische Tätigkeit - zB Musizieren, afrikanisch-karibisches Tanzen, Eurythmie - erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern; dies kann auch im Rahmen einer Musikschule und sogar im Rahmen einer bloß privaten entgeltlichen Unterrichtung - auch als Früherziehung für Kinder - erfolgen (…vgl BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1;… BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 3 und 4). - BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht eines Tanz- und …
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lehrer über eine staatlich anerkannte musikalische Berufsausbildung als Tänzer oder eine Berufsqualifikation als Tanzlehrer verfügen (…so bereits BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15;… vgl auch Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 2 RdNr 15 zu den Stichworten Pädagoge/Ausbilder im Bereich Tanz und Bewegung) und ob angehende Berufstänzer oder Laien unterrichtet werden, die nur in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (so bereits BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 zum Afro-Dance;… BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 zum Musikunterricht an einer Volkshochschule;… BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 10 zum Tango Argentino). - BSG, 06.12.1996 - 13 RA 1/95
Zusatzrenten aus der freiwilligen zusätzlichen Versorgung für Ärzte, Zahnärzte, …
- BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R
Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der …
- BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 2/08 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin - …
- BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer …
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - gemeinnütziger Musikverein - Betrieb …
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06
Rentenversicherung - Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - …
- SG Karlsruhe, 16.03.2009 - S 5 KR 5778/07
Versicherungspflicht bzw -freiheit in der Künstlersozialversicherung - Malerin - …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05
Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher …
- BSG, 25.08.2009 - B 3 KS 1/09 B
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 523/07
Tanzdozent - meditativer Tanz - internationaler Volkstanz - kein Künstler iS der …
- LSG Baden-Württemberg, 15.07.2008 - L 11 KR 5543/07
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2005 - L 16 KR 344/03
Krankenversicherung
- LSG Bayern, 26.02.1998 - L 4 KR 8/95
- LSG Schleswig-Holstein, 10.06.2003 - L 1 KR 20/02
