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   BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 33/92   

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https://dejure.org/1994,2317
BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 33/92 (https://dejure.org/1994,2317)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 3/12 RK 33/92 (https://dejure.org/1994,2317)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 3/12 RK 33/92 (https://dejure.org/1994,2317)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 515 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91

    Pflicht eines rechtsfähigen Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 33/92
    Das SG habe diese Vorschrift zu Unrecht anders ausgelegt als das BSG in den Entscheidungen 12 RK 33/90 und 12 RK 13/91, jeweils vom 1. Oktober 1991.

    Kunstvereine zählen, obgleich sie im Katalog des § 24 Abs. 1 und 2 KSVG nicht ausdrücklich aufgeführt sind, zu den abgabepflichtigen Unternehmern, soweit sie ein Unternehmen betreiben, das im Katalog genannt ist (so bereits: BSG, Urteile vom 1. Oktober 1991, 12 RK 33/90 und 12 RK 13/91 = SozR 3-5425 § 24 Nrn 2 und 3).

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 33/90

    Pflicht eines Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 33/92
    Das SG habe diese Vorschrift zu Unrecht anders ausgelegt als das BSG in den Entscheidungen 12 RK 33/90 und 12 RK 13/91, jeweils vom 1. Oktober 1991.

    Kunstvereine zählen, obgleich sie im Katalog des § 24 Abs. 1 und 2 KSVG nicht ausdrücklich aufgeführt sind, zu den abgabepflichtigen Unternehmern, soweit sie ein Unternehmen betreiben, das im Katalog genannt ist (so bereits: BSG, Urteile vom 1. Oktober 1991, 12 RK 33/90 und 12 RK 13/91 = SozR 3-5425 § 24 Nrn 2 und 3).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 33/92
    Dies sei aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 108) die essentielle Voraussetzung für die Einbeziehung in die Abgabepflicht nach dem KSVG.
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 33/92
    Derartige Erfassungsbescheide, mit denen allein die Zugehörigkeit eines Unternehmers zum Kreis der Abgabepflichtigen festgestellt wird, sind zulässig (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; SozR 3-5425 § 24 Nrn 1 und 2).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 15/87

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe - Aufbringen der

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 33/92
    Die Tatsache, daß es sich bei der Klägerin um einen gemeinnützigen Verein iS von § 52 Abgabeordnung handelt, steht der Unternehmereigenschaft iS des KSVG nicht entgegen (vgl BSG, Urteil vom 8. Dezember 1988, 12 RK 15/87 NWStGB 1989, 287).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R

    Künstlersozialversicherung - Betreiber einer Musikschule - Künstlersozialabgabe

    Der Senat hat bereits im Jahre 1994 entschieden, dass die Abgabepflicht auch dann besteht, wenn sich die unternehmerischen Aktivitäten im Einzelfall auf Kommissions- oder Vermittlungsgeschäfte beschränken (Urteil vom 20.4.1994 - 3/12 RK 33/92 - BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5) .

    Dieser ist vielmehr in die Organisation des Verkaufs durch den Kunstverein eingebunden, der über die beim Verkauf anfallenden Provisionen zudem Einnahmen erzielt (BSGE SozR 3-5425 § 24 Nr. 5 S 30; Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 24 RdNr 73) .

    Dementsprechend unterfällt der Preis, den ein Maler für sein in einer Galerie oder in einer Verkaufsausstellung präsentiertes und dort verkauftes Bild bekommt, der KSA-Pflicht, auch wenn der Kaufvertrag direkt zwischen dem Künstler und dem Käufer und nicht zwischen dem Käufer und dem Galeristen oder dem die Ausstellung organisierenden Kunstverein geschlossen wird (für das Jahr 1994 noch offen gelassen in BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5, S 30, 31).

  • BSG, 28.03.2019 - B 3 KS 1/18 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht einer Literaturagentur

    Die Einschränkung des Streitgegenstands auf so genannte Erfassungsbescheide, mit denen allein die Zugehörigkeit eines Unternehmens zum Kreis der Abgabepflichtigen nach dem KSVG festgestellt wird, ist zulässig (vgl nur BSGE 64, 221, LS und S 222 = SozR 5425 § 24 Nr. 2 LS und S 5; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5 S 29 mwN) .

    Der Senat hat dies bereits im Einzelfall für einen Kunstverein entschieden, der durch Ausstellungen regelmäßig den Verkauf künstlerischer Werke förderte und die Werke unter Einbehalt eines Provisionsanteils im Namen der Mitglieder des Vereins veräußerte (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5) .

  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 2/11 R

    Künstlersozialversicherung - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für Wissenschaft,

    Der Kläger hat weder organisatorische Strukturen für den Verkauf der ausgestellten Werke zur Verfügung gestellt noch hat er vom Verkauf der Werke in finanzieller Hinsicht - etwa durch Zahlung einer Provision - profitiert (anders in BSG Urteil vom 20.4.1994 - 3/12 RK 33/92 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 5 S 30 - Kunstverein) .
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

    So werden beispielsweise durch § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KSVG Galerien und Kunsthandlungen jeder Art und auf jeder Handelsstufe von der Abgabepflicht erfasst (vgl dazu BSGE 74, 117, 124 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 S 20; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5).
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 27/99 R

    Künstlersozialabgabepflicht für Kunstvereine

    Sie zählen nur dann zu den Abgabepflichtigen, wenn und soweit sie ein Unternehmen betreiben, das im Katalog genannt ist (vgl BSG, Urteile vom 1. Oktober 1991 - SozR 3-5425 § 24 Nrn 2 und 3 und Urteil vom 20. April 1994 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 5).

    Soweit der Senat in den aufgeführten Entscheidungen Kunstvereine als Kunsthandel betreibende Unternehmen angesehen hat, beruhte dies auf dem Umstand, daß die betroffenen Kunstvereine in den Verkauf der Kunstwerke, die bei den von ihnen organisierten Ausstellungen präsentiert wurden, eingebunden waren, wobei es keine Rolle spielte, ob ein ausstellender Künstler seine Werke selbst verkaufte oder ein Verkäufer im Namen des Künstlers handelte (so in BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5), weil § 24 Abs. 1 KSVG grundsätzlich alle Handelsformen erfaßt.

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Die Regelung des § 24 KSVG erfaßt daher auch gemeinnützige Vereine (so bereits BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5 und 16).
  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

    Der erkennende Senat hat diese Rechtsprechung fortgesetzt (zur Abgabepflicht eines Kunstvereins wegen Betreibens von Kunsthandel bei wechselnden Verkaufs- und Präsentationsausstellungen und einer großen Jahresausstellung vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 370/09

    Künstlersozialabgabepflicht - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für

    Dies sei als Kunsthandel zu qualifizieren (Verweis auf BSG, Urteil vom 20.04.1994 -3/12 RK 33/92).

    Die Beklagte kann sich für Gegenteiliges nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BSG vom 20.04.1994 (3/12 RK 33/92) berufen.

  • LSG Hessen, 29.08.1996 - L 14 KR 155/95

    Künstlersozialversicherung - Unternehmereigenschaft - BGB-Gesellschaft

    Unstreitig bleibt, daß die Selbstvermarktung der Klägerin von der Abgabenpflicht nach § 24 KSVG ausgeschlossen ist (vgl. BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5).
  • SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 4 KR 419/01

    Krankenversicherung

    Das BSG hat den Begriff des Unternehmers daher am Zweck des KSVG ausgerichtet (vgl. BSG Urt.v. 20.04.1994 - 3/12 RK 33/92).
  • LSG Bayern, 06.03.1997 - L 4 KR 23/95
  • SG Landshut, 22.09.2010 - S 4 KR 145/07

    Abgabepflicht eines eingetragenen, nicht wirtschaftlichen Vereins zur

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