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   BSG, 20.07.1994 - 3/12 RK 38/93   

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BSG, 20.07.1994 - 3/12 RK 38/93 (https://dejure.org/1994,2147)
BSG, Entscheidung vom 20.07.1994 - 3/12 RK 38/93 (https://dejure.org/1994,2147)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 38/93 (https://dejure.org/1994,2147)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 81 (Ls.)
  • BB 1995, 1749
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Die Beklagte durfte dies durch den angefochtenen sog. Erfassungsbescheid dem Grunde nach feststellen (dazu BSGE 69, 259, 260 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 m.w.N.).

    Musikschulen sind auch nach der Neufassung abgabepflichtige Unternehmen, und das BSG hat die Abgabepflicht einer kommunalen Musikschule bejaht, ohne die Erzielung von Einnahmen ausdrücklich zu erwähnen (vgl. BSGE 69, 259, 262 und 263 = SozR aaO.).

    Das BSG hat inzwischen außerdem geklärt, daß eine Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeiten sogar dann gegeben ist, wenn nur Laienunterricht erteilt wird, wie es etwa an Musikschulen der Fall ist (BSGE 69, 259 = SozR aaO.).

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Diese Rechtsprechung ist dahingehend zusammenzufassen, daß es genügt, wenn die Kunstverwertung im Zusammenhang mit der Erfüllung von Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, Beiträgen oder anderen Einnahmen finanziert werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1994 - 3/12 RK 66/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Gemeint ist damit lediglich, daß die Inanspruchnahme der Künstler nicht nur gelegentlich erfolgt, sondern im Rahmen einer Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen nachhaltigen Tätigkeit geschieht, wozu auch die Verfolgung öffentlicher Aufgaben oder gemeinnütziger Zwecke ausreicht (vgl. Urteil des Senats vom 20. April 1994, aaO.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Der Begriff "Vermarkter" hat zwar in der Entstehungsgeschichte des Gesetzes (BT-Drucks 9/26 S. 17) und auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] (BVerfG SozR 5425 § 1 Nr. 1 = NJW 1987, 3115) eine Rolle gespielt, um die Bedeutung der als Mittler zwischen dem Künstler und dem Endverbraucher stehenden Personen oder Institutionen zum Ausdruck zu bringen.
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Unternehmensbegriff in ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an die Begründung zum Entwurf des KSVG (BT-Drucks 9/26 S. 16) als eine auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtete, nachhaltige (nicht nur gelegentliche) Tätigkeit definiert (vgl. BSGE 64, 221, 224 = SozR 5425 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 23.02.1994 - 10 RKg 18/93

    Studienordnung - Fachstudium - Lehrveranstaltung - Berufsausbildung

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Der Senat ist nicht durch § 162 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) gehindert, diese landesrechtliche Vorschrift auszulegen, da sich das LSG mit ihrer Auslegung nicht befaßt hat (vgl. zur erstmaligen Anwendung von Landesrecht durch das Revisionsgericht BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 23 m.w.N.).
  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 2/16 R

    Künstlersozialversicherung - gemeinnütziger eingetragener Verein - Veranstalter

    Der 3. Senat des BSG hat das in § 24 Abs. 1 S 1 KSVG nicht wörtlich enthaltene, aber stets mit zu prüfende Merkmal der "Professionalität" ständig im Sinne von "nicht nur gelegentlich" oder "nachhaltig" ausgelegt (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S 44; Nr. 16 S 103 f) .
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96

    Künstlersozialabgabepflicht von Karnevalsgesellschaften

    Er bildet auch kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des in § 24 Abs. 1 S 1 KSVG 1989 verwendeten Begriffs des Unternehmens (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Ausreichend ist vielmehr, daß die Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen im Rahmen einer sonstigen nachhaltigen Tätigkeit geschieht, mit der Einnahmen erzielt werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Die vom Gesetz geforderte Vergleichbarkeit mit Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen setzt, jedenfalls bis zur Rechtsänderung durch das WFG vom 25. September 1996, nicht voraus, daß die Aufführung künstlerischer Werke oder die Darbietung künstlerischer Leistungen alleiniger oder zumindest wesentlicher Zweck des Unternehmens ist (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 2/11 R

    Künstlersozialversicherung - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für Wissenschaft,

    Es genügt insoweit, dass die Kunstverwertung im Zusammenhang mit Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, aus Beiträgen oder aus anderen Einnahmen finanziert werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 33 f - Mitgliederzeitschrift; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S 42 f - pädagogische Hochschule; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f - öffentliche Künstlerförderung durch Sozialhilfeträger; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7 - Bürgerfunk) .
  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts finanziert sich durch Beiträge oder Haushaltszuweisungen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erhält (BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 29; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S 42 f).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt -

    Bei pädagogischen Hochschulen mit umfassendem Fächerangebot hat es die Abgabepflicht allein deshalb bejaht, weil die Ausbildung zu Musik- und Kunstlehrern als eigenständige Studiengänge angeboten wurden und insoweit die spätere Lehrtätigkeit nach der Wertung des Gesetzgebers als künstlerische Tätigkeit einzuordnen war (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 22/96

    Heranziehung zur Künstlersozialabgabe für einen eingetragenen Karnevalsverein;

    Er bildet auch kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG 1989 verwendeten Begriffs des Unternehmens (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Ausreichend ist vielmehr, daß die Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen im Rahmen einer sonstigen nachhaltigen Tätigkeit geschieht, mit der Einnahmen erzielt werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Die vom Gesetz geforderte Vergleichbarkeit mit Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen setzt, jedenfalls bis zur Rechtsänderung durch das WFG vom 25. September 1996, nicht voraus, daß die Aufführung künstlerischer Werke oder die Darbietung künstlerischer Leistungen alleiniger oder zumindest wesentlicher Zweck des Unternehmens ist (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KS 7/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Bundesverband der

    Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts finanziert sich durch Beiträge oder Haushaltszuweisungen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erhält (BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 29; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S 42 f).
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht

    Der Kläger übersieht, daß zumindest seit der Reform des KSVG durch das zum 1. Januar 1989 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des KSVG (KSVG-ÄndG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S 2606) der entscheidende Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht eines Unternehmers nicht mehr der Betrieb eines publizistische oder künstlerische Leistungen und Werke "vermarktenden", sondern solche Produkte "verwertenden" Unternehmens ist (so bereits BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8; vgl auch BT-Drucks 11/2964 S 13 und 18).
  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93

    Versicherungspflicht - Lehrerin - Eurythmie - Künstlersozialversicherung -

    Der Senat hat diese Frage bislang offengelassen (vgl Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 38/93 - betreffend die Abgabepflicht einer pädagogischen Hochschule).
  • LSG Sachsen, 20.08.2010 - L 1 KR 118/09

    Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung bei Organisierung und Mitwirkung an

    Dies beruhe auf der Erwägung, dass die Abgabepflicht eines Unternehmens nicht mehr an den Betrieb eines künstlerische oder publizistische Leistungen vermarktenden, sondern an das "verwertende" Unternehmens anknüpfe (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 20.07.1994 - 3/12 RK 38/93 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Das BSG hat den Unternehmensbegriff in ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an die Begründung zum Entwurf des KSVG (BT-Drucks. 9/26 S. 16) als eine auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtete, nachhaltige (nicht nur gelegentliche) Tätigkeit definiert (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.1988 - 12 RK 1/86 - BSGE 64, 221, 224 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; zur sogar nicht erforderlichen Absicht der Einnahmen- und Gewinnerzielung für die Begründung der Abgabepflicht vgl. BSG, Urteil vom 20.07.1994 - 3/12 RK 38/93 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S. 42 f.; Urteil vom 20.04.1994 - 3/12 RK 66/92 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S. 33 f.).

  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92

    Künstlersozialversicherung - Musiklehrer - Musikschule - Musikalische

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 6/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Landesmedienanstalt - betreiben eines

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 30/99 R

    Versicherungspflicht - Künstlersozialversicherungsgesetz - Waldorfschule -

  • LSG Bayern, 26.10.2000 - L 4 KR 147/98

    Streot über die Abgabepflicht des Klägers (eingetragener Verein, der sich dem

  • BSG, 06.11.1996 - 3 BK 15/95

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

  • SG Münster, 11.07.2019 - S 14 BA 32/18

    Keine Künstlersozialabgabe für das Projekt "Schaltschränke" im Münsteraner

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2002 - L 16 KR 203/01

    Krankenversicherung

  • SG Leipzig, 04.06.2009 - S 8 KR 3/09
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