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   BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 66/92   

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BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 66/92 (https://dejure.org/1994,1847)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 3/12 RK 66/92 (https://dejure.org/1994,1847)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 3/12 RK 66/92 (https://dejure.org/1994,1847)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 514
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92
    Hinsichtlich der Zulässigkeit eines solchen Erfassungsbescheides schließt sich der erkennende, jetzt zuständige Senat der ständigen Rechtsprechung des bislang zuständig gewesenen 12. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) an (vgl zuletzt Urteil vom 1. Oktober 1991 - 12 RK 7/90 - BSGE 69, 259, 260 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 mwN).

    Musikschulen sind auch nach der Neufassung abgabepflichtige Unternehmen, und das BSG hat die Abgabepflicht einer kommunalen Musikschule bejaht, ohne die Erzielung von Einnahmen ausdrücklich zu erwähnen (vgl BSGE 69, 259, 262 und 263).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92
    Der Gesetzgeber hat die Eigenwerbung treibenden Unternehmen in Erfüllung des vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegebenen Auftrags (vgl BVerfG SozR 5425 § 1 Nr. 1 = NJW 1987, 3115) für abgabepflichtig erklärt, ohne öffentlich-rechtliche Unternehmen auszuklammern.
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92
    Das BSG hat allerdings den Unternehmensbegriff in ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an die Begründung zum Entwurf des KSVG (BT-Drucks 9/26 S 16) dahingehend definiert, daß die Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, ständig Werke und Leistungen selbständiger Künstler und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen und daraus Einnahmen zu erzielen (vgl BSGE 64, 221, 224 = SozR 5425 § 24 Nr. 2).
  • Drs-Bund, 27.09.1988 - BT-Drs 11/2979
    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92
    Gedacht war zB an Unternehmen, in denen Produkte oder Verpackungen künstlerisch gestaltet werden (vgl BT-Drucks 11/2979 S 7 Nr. 6).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 37/04 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft von Webdesignern

    Dies kann einerseits zu deren positiver Darstellung in der Öffentlichkeit erfolgen (Imagepflege), andererseits aber auch eine bewusste Beeinflussung potentieller Interessenten und Kunden zum Inhalt haben (Werbung - vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 34 mwN; vgl auch Finke/Brachmann/Nordhausen aaO § 24 RdNr 136 f).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KS 7/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Bundesverband der

    Deshalb sind diese Einrichtungen von der Abgabepflicht auch nicht ausgenommen (BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 27; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 und 10) .

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, dass das Merkmal der Einnahmenerzielung in § 24 Abs. 2 KSVG zur konkreten Abgrenzung des Tatbestandes dient und nichts darüber besagt, inwieweit das Gesetz überhaupt die Erzielung von Einnahmen verlangt (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 32 f) .

    Der in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KSVG verwendete Begriff der Werbung beschränkt sich nicht auf die positive Darstellung eines Unternehmens und seiner Leistungen in der Öffentlichkeit (Imagepflege) zum Zweck der Gewinnung und Bindung von Kunden im Sinne einer kommerziellen Waren- bzw Produktwerbung (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 34; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 2 RdNr 13 und BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 39) , sondern er ist auch dann erfüllt, wenn unter Einsatz von Werbemitteln auf eine bestimmte Person und ihr Wirken, auf Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweigs oder eine bestimmte Veranstaltung aufmerksam gemacht wird (BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 39) .

    Dass der Kläger keine Werbung für ein selbst hergestelltes oder vertriebenes Produkt betreibt, um unmittelbar Umsatz und Gewinn zu generieren (Absatzwerbung), ist insoweit ohne Bedeutung (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 33).

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R

    Künstlersozialversicherung - Beauftragung einer BGB-Gesellschaft mit

    Dies kann einerseits zu deren positiver Darstellung in der Öffentlichkeit erfolgen (Imagepflege), andererseits aber auch eine bewusste Beeinflussung potentieller Interessenten und Kunden zum Inhalt haben (Werbung - vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 34 mwN; vgl auch Finke/Brachmann/Nordhausen aaO § 24 RdNr 136 f).
  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    Deshalb sind diese Einrichtungen von der Abgabepflicht auch nicht ausgenommen (BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 27; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 und 10) .

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, dass das Merkmal der Einnahmenerzielung in § 24 Abs. 2 KSVG zur konkreten Abgrenzung des Tatbestandes dient und nichts darüber besagt, inwieweit das Gesetz überhaupt die Erzielung von Einnahmen verlangt (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 32 f) .

    Dass die Klägerin keine Werbung im herkömmlichen Sinne betreibt, um Umsatz und Gewinn zu generieren oder neue Mitglieder zu gewinnen, ist insoweit ohne Bedeutung (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 33) .

  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 2/11 R

    Künstlersozialversicherung - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für Wissenschaft,

    Es genügt insoweit, dass die Kunstverwertung im Zusammenhang mit Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, aus Beiträgen oder aus anderen Einnahmen finanziert werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 33 f - Mitgliederzeitschrift; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S 42 f - pädagogische Hochschule; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f - öffentliche Künstlerförderung durch Sozialhilfeträger; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7 - Bürgerfunk) .

    Der in § 24 Abs. 1 S 1 Nr. 7 KSVG verwendete Begriff der Werbung beschränkt sich nicht auf die positive Darstellung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit und seiner Leistungen (Imagepflege) zum Zwecke der Gewinnung von Kunden im Sinne einer kommerziellen Waren- bzw Produktwerbung (vgl dazu BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 34; Erweiterung durch BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 2 RdNr 13 zur Erfassung von Warenpräsentationen durch Versandkataloge) , sondern er gilt auch dann, wenn unter Einsatz von Werbemitteln auf eine bestimmte Person und ihr Wirken oder eine bestimmte Veranstaltung aufmerksam gemacht wird.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 370/09

    Künstlersozialabgabepflicht - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für

    Nach der Rechtsprechung des BSG läge Werbung und Öffentlichkeit vor, wenn es um die positive Darstellung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit und seiner Leistungen zum Zwecke der Gewinnung von Kunden bzw. Mitglieder gehe (Bezugnahme auf BSG Urteil vom 20.04.1994 - 3/12 RK 66/92).

    Nach der Entscheidung des BSG vom 20.04.1994 (3/12 RK 66/92; juris RdNr. 12) genügt es bei staatlichen Institutionen, dass eine Kunstverwertung im Zusammenhang mit der Erfüllung von Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, aus Beiträgen oder aus anderen Einnahmen finanziert wird.

    § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG kann zwar weiter auch einschlägig sein, soweit es um Eigenwerbung bzw. die eigene Öffentlichkeitsarbeit einer öffentlichen Körperschaft geht (BSG, U. v. 20.04.1994 -3/12 RK 66/92; SozR 3-5425Nr. 6).

    Die Senatsverwaltung hat -anders als die Ersatzkasse im Fall der Klage, der dem Urteil des BSG vom 20.04.1994 (3/12 RK 66/92) zu Grunde gelegen hat- mit Hilfe der Ausstellungen keine Eigenwerbung betrieben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2012 - L 1 KR 337/10

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    Die Verfolgung mehrerer, sogar vorrangig anderer Zwecke, spiele für die Abgabepflicht keine Rolle, wenn tatsächlich künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch genommen werden (Verweis auf BSG, Urteil vom 20. April 1994 - Az.: 3/12 RK 66/92).

    Wie das Sozialgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, reicht es für die Erzielung von Einnahmen aus, dass die Kunstverwertung im Zusammenhang mit Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, aus Beiträgen oder aus anderen Einnahmen finanziert werden (BSG, Urteil vom 20. April 1994 - Az.: 3/12 RK 66/92 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S. 66f.; Urteil vom 21. August 1996 - Az.: 3 RK 31/95 Rn. 37 bei Juris = SozR 3-5425 Nr. 15 S. 97f., Urteil vom 4. März 2004 - Az.: B 3 KR 6/03 R Rn. 13 bei Juris = SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 Rn. 7).

    Eine solche Verwertung kann durch die öffentliche Hand - auch als nachrangige Tätigkeit im Verhältnis zum Aufgabenbereich einer Körperschaft - zur Erreichung gesetzlicher vorgegebener Ziele ebenso erfolgen wie durch gewinnorientierte private Unternehmen (vgl. bereits zur Rechtslage vor dem 1. Juli 2001 BSG, Urteil vom 20. April 1994 - Az.: 3/12 RK 66/92 Rn. 14 bei Juris).

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Eigenwerbung betreibendes

    Soweit das BSG den Begriff der Werbung als "positive Darstellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit (sog Imagepflege) und seiner Leistungen zum Zwecke der Gewinnung von Kunden" bezeichnet hat (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 34), war dies nicht abschließend und in engem Sinne zu verstehen; auch die Warenpräsentation der Klägerin mittels ihrer Versandkataloge fällt deshalb darunter.
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

    Es genügt, daß die Kunstverwertung im Zusammenhang mit Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, aus Beiträgen oder aus anderen Einnahmen finanziert werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 und 8).

    Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang deutlich gemacht, daß die Einbeziehung derartiger Unternehmen in die Abgabepflicht nicht auf einem Versehen des Gesetzgebers beruht (SozR 3-5425 § 24 Nr. 6).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 6/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Landesmedienanstalt - betreiben eines

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass auch öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen, deren Zweck die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und nicht eine Gewinnerzielung ist, von der Abgabepflicht nicht ausgenommen sind (vgl zB BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 - Ersatzkasse; SozR 3-5425 § 24 Nr. 10 - Jugendzentrum einer Gemeinde; SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 - Landesversorgungsamt).

    Es genügt, dass die Kunstverwertung im Zusammenhang mit Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, aus Beiträgen oder aus anderen Einnahmen finanziert werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 - privater Rundfunksender; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 - pädagogische Hochschule), was hier (vgl § 61 LRG) der Fall ist.

  • LSG Sachsen, 28.08.2018 - L 9 KR 25/16

    Abgabepflicht nach dem KSVG

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

  • BSG, 06.11.1996 - 3 BK 15/95

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93

    Pädagogische Hochschule; Musiklehrer; Unternehmen; Künstlersozialabgabepflicht

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94

    Feststellung einer Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht von Aufwandsentschädigungen für

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 KR 540/14

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - Tanzschule -

  • LSG Bayern, 08.03.2007 - L 4 KR 27/04

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG);

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93

    Verpflichtung zur Abgabe der Künstlersozialabgabe - Definition eines Museums als

  • SG Münster, 11.07.2019 - S 14 BA 32/18

    Keine Künstlersozialabgabe für das Projekt "Schaltschränke" im Münsteraner

  • LSG Sachsen, 20.08.2010 - L 1 KR 118/09

    Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung bei Organisierung und Mitwirkung an

  • LSG Sachsen, 19.07.2018 - L 9 KR 183/13

    Abgabepflicht nach dem KSVG

  • LSG Hamburg, 23.07.2015 - L 1 KR 84/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 595/10
  • LSG Bayern, 08.03.2007 - L 4 KR 25/04

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Künstlersozialabgabe für Unternehmen;

  • LSG Bayern, 26.10.2000 - L 4 KR 147/98

    Streot über die Abgabepflicht des Klägers (eingetragener Verein, der sich dem

  • LSG Hessen, 07.01.1997 - L 1 KR 1217/95

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - zum Begriff

  • SG Hamburg, 25.04.2013 - S 35 KR 430/11
  • SG Lüneburg, 19.10.2011 - S 9 KR 347/08
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