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   BSG, 25.01.1995 - 3/12 RK 61/93   

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BSG, 25.01.1995 - 3/12 RK 61/93 (https://dejure.org/1995,1842)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 3/12 RK 61/93 (https://dejure.org/1995,1842)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 3/12 RK 61/93 (https://dejure.org/1995,1842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Abgabe der Künstlersozialabgabe - Definition eines Museums als Unternehmen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes - Formen der Verwertung künstlerischer Leistungen - Verwertung von Kunst durch Museen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 25 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 38/88

    Stadt - Theater - Abgabepflicht - Eigenes Ensemble

    Auszug aus BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93
    Hierdurch würde angesichts der großen Zahl der in Betracht kommenden Einrichtungen nicht nur die Erfassung der Abgabepflichtigen erheblich erschwert, sondern die Beurteilung der Abgabepflicht hinge im Einzelfall auch oft von einer Prognose des zukünftigen Verhaltens des Museums ab (vgl hierzu BSG SozR 5425 § 24 Nr. 3).

    Die tatsächliche Inanspruchnahme solcher Leistungen gegen Entgelt gehört nicht zum Tatbestand der Abgabepflicht nach § 24 KSVG (BSG SozR 5425 § 24 Nr. 3).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93
    Die Abgabepflicht findet ihre Rechtfertigung darin, daß die von selbständigen Kulturschaffenden erbrachten künstlerischen und publizistischen Leistungen zumeist erst durch das Zusammenwirken mit einem Vermarkter dem Endabnehmer zugänglich werden und der Vermarkter in diesem System eine Funktion einnimmt, die innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses derjenigen eines Arbeitgebers entspricht (vgl BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93
    Der Gesetzgeber kann sich grundsätzlich bei einer Regelung am Regelfall orientieren; er ist nicht gehalten, für Spezialfälle Sonderbestimmungen zu treffen, zumal wenn dies die Praktikabilität einer Regelung gefährden würde (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 17, 337, 354; 27, 220, 230; 36, 237, 246 f; 60, 253, 301) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] .
  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93
    Die Notwendigkeit einer typisierenden Regelung rechtfertigt eine Ungleichbehandlung nur dann nicht, wenn deren wirtschaftliche Folgen in einem Mißverhältnis zu den mit ihr verbundenen Vorteilen stehen oder wenn eine dem Gleichheitssatz besser entsprechende Typisierung genausogut möglich gewesen wäre (BVerfGE 48, 227, 239).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93
    Der erkennende Senat hat es als ausreichend angesehen, daß die Kunstverwertung im Zusammenhang mit der Erfüllung von Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, Beiträgen oder anderen Einnahmen finanziert werden (SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 und 8).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93
    Der Gesetzgeber kann sich grundsätzlich bei einer Regelung am Regelfall orientieren; er ist nicht gehalten, für Spezialfälle Sonderbestimmungen zu treffen, zumal wenn dies die Praktikabilität einer Regelung gefährden würde (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 17, 337, 354; 27, 220, 230; 36, 237, 246 f; 60, 253, 301) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] .
  • BGH, 29.06.1966 - VI ZR 86/65
    Auszug aus BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93
    Das Berufungsgericht hat die - vermutlich versehentliche - zweimalige fristgerechte Berufungseinlegung der Beklagten zu Recht als eine Berufung behandelt und hierüber einheitlich entschieden (BGH NJW 1966, 1753, 1754; BFH DB 1984, 2391; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur SGb, § 143 RdNr. 44; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz , 5. Aufl, Vor § 143 RdNr. 2 a).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 1 BvL 19/72

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses Versicherter von der Nachentrichtung

    Auszug aus BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93
    Der Gesetzgeber kann sich grundsätzlich bei einer Regelung am Regelfall orientieren; er ist nicht gehalten, für Spezialfälle Sonderbestimmungen zu treffen, zumal wenn dies die Praktikabilität einer Regelung gefährden würde (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 17, 337, 354; 27, 220, 230; 36, 237, 246 f; 60, 253, 301) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] .
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93
    Der Gesetzgeber kann sich grundsätzlich bei einer Regelung am Regelfall orientieren; er ist nicht gehalten, für Spezialfälle Sonderbestimmungen zu treffen, zumal wenn dies die Praktikabilität einer Regelung gefährden würde (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 17, 337, 354; 27, 220, 230; 36, 237, 246 f; 60, 253, 301) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] .
  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KS 1/10 R

    Künstlersozialversicherung - Werbefotografie

    Falls in einem Kalenderjahr keine Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt worden sind, hat die Erfassung als abgabepflichtiges Unternehmen lediglich zur Folge, dass gegenüber der KSK eine "Nullmeldung" abzugeben ist (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9 S 51 - Landwirtschaftsmuseum) .
  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KS 2/15 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - selbstständige Kameraleute im

    Falls in einem Kalenderjahr keine Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt worden sind, hat die Erfassung als abgabepflichtiges Unternehmen lediglich zur Folge, dass gegenüber der KSK eine "Nullmeldung" abzugeben ist (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9 S 51; SozR 4-5425 § 2 Nr. 18 RdNr 14).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Die Zugehörigkeit eines Unternehmens zum Kreis der im Katalog des § 24 Abs. 1 KSVG aufgeführten Tätigkeitsbereiche rechtfertigt die Feststellung der Abgabepflicht dem Grunde nach auch dann, wenn konkret keine Leistungen selbständiger Künstler in Anspruch genommen werden (BSG SozR 5425 § 24 Nr. 3; SozR 3-5425 § 24 Nr. 9).

    Für die Auslegung der in Abs. 1 neuer und alter Fassung verwendeten Begriffe ist, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9), der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher

    Vielmehr habe das BSG in seinem Urteil vom 25. Januar 1995 (3/12 RK 61/93) darauf verwiesen, dass die tatsächliche Inanspruchnahme solcher Leistungen (künstlerische und publizistische Leistungen) gegen Entgelt nicht zum Tatbestand der Abgabenpflicht nach § 24 KSVG gehöre.

    Vielmehr sei auch nach dem von der Beklagten zitierten Urteil des BSG vom 15. Januar 1995 (3/12 RK 61/93) erforderlich, dass die Unternehmer "typischerweise künstlerische und publizistische Leistungen verwerten".

    Die Beklagte wendet zwar in dem Zusammenhang ein, entgegen der Auffassung des SG seien vom Unternehmensbegriff des KSVG keineswegs nur solche Personen (Unternehmen) erfasst, die Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten in Anspruch nehmen und vermarkten würden, sondern vielmehr ergebe sich aus dem Urteil des BSG vom 25. Januar 1995 (3/12 RK 61/93 in SozR 3-5425 § 94 Nr. 9), dass ausreichend sei, dass die Klägerin zum Kreis der Unternehmer gehöre, die typischerweise künstlerische und publizistische Leistungen verwerten würden, eine tatsächliche Inanspruchnahme solcher Leistungen gegen Entgelt gehöre nicht zum Tatbestand der Abgabepflicht nach § 24 KSVG, soweit tatsächlich entsprechende Leistungen nicht in Anspruch genommen würden, führe dies allenfalls zur Abgabenfreiheit im Rahmen von § 25 KSVG.

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

    Museen sind Einrichtungen, die der Ausstellung einer Sammlung von künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen oder historisch und kulturell bedeutsamen Gegenständen dienen (Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 2. Aufl 1992, § 24 RdNr. 71; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9).

    Die Abgabepflicht nach § 24 KSVG ist unabhängig davon festzustellen, ob im täglichen Geschäftsablauf abgabepflichtige Entgeltzahlungen iS des § 25 KSVG vorkommen (BSG SozR 5425 § 24 Nr. 3; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9).

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - gemeinnütziger Musikverein - Betrieb

    Nur die Zugehörigkeit zur Gattung "Orchester" war maßgebend (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9 zum Landwirtschaftsmuseum als Fall der Gattung "Museum").
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht

    Ein solcher Bescheid stellt lediglich die Abgabepflicht dem Grunde nach für ein von § 24 KSVG der Art nach erfaßtes Unternehmen fest (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9 zur grundsätzlichen Abgabepflicht eines Landwirtschaftsmuseums), besagt aber nichts darüber, ob und in welcher Höhe die den jeweiligen Künstlern oder Publizisten gezahlten Vergütungen für erbrachte Werke oder Leistungen im Einzelfall der Abgabepflicht unterliegen (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7).
  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

    Bei dieser aufgrund der bisherigen Aktivitäten der Klägerin denkbaren Spannbreite künftiger iS des KSVG relevanter Tätigkeiten braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob trotz Vorliegens einer der in § 24 KSVG beschriebenen abgabepflichtigen Tätigkeiten die Abgabepflicht dem Grunde nach mit ihren besonderen Meldepflichten ausnahmsweise zu verneinen ist, weil abgabepflichtige Honorarzahlungen praktisch nicht anfallen und auch künftig nicht anfallen können (vgl Urteil des Senatsvom 25. Januar 1995 - 3/12 RK 61/93 - zur Abgabepflicht eines landwirtschaftlichen Museums, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96

    Künstlersozialabgabepflicht von Karnevalsgesellschaften

    Der Senat hat wiederholt deutlich gemacht, daß für die Auslegung der in § 24 Abs. 1 KSVG verwendeten Begriffe der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend ist und eine darüber hinausgehende erweiternde Auslegung nicht in Betracht kommt (SozR 3-5425 § 24 Nr. 9; BSGE 77, 21, 24 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 12).
  • BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95

    Künstlersozialabgabepflicht bei Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern

    Er durfte sich vielmehr von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die in bezug auf die Gruppe der gelegentlichen Kunstverwerter offensichtlich sind (vgl hierzu BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 11/00 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft eines Modellbauers von

  • LSG Hessen, 29.08.1996 - L 14 KR 155/95

    Künstlersozialversicherung - Unternehmereigenschaft - BGB-Gesellschaft

  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 22/96

    Heranziehung zur Künstlersozialabgabe für einen eingetragenen Karnevalsverein;

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 1/94

    Feststellung einer Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

  • LSG Hessen, 07.12.1995 - L 14 KR 385/95

    Künstlersozialabgabe - Erfassungsbescheid - dem Grunde nach - Körperschaft des

  • SG Dresden, 11.11.2004 - S 18 KR 440/01

    Versicherungspflicht eines Diplom-Forstwirts in der gesetzlichen

  • BSG, 28.02.1996 - 3 RK 15/95

    Künstlersozialabgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - L 1 KR 120/14

    Künstlersozialabgabepflicht des Betreibers eines Museums

  • FG Köln, 23.09.2005 - 15 K 4853/03

    Abzugsverpflichtung gem. § 50a EStG bei an ausländisches Kunstmuseum gezahlter

  • BSG, 06.09.2007 - B 3 KS 2/07 B
  • BSG, 06.11.1996 - 3 BK 15/95

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

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