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   BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94   

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BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94 (https://dejure.org/1995,861)
BSG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 6 RKa 37/94 (https://dejure.org/1995,861)
BSG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 6 RKa 37/94 (https://dejure.org/1995,861)
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 12/93

    Vertragsarzt - Zulassung - Entscheidungszeitraum

    Auszug aus BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94
    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Zulassung eines Kassen(zahn)arztes nicht rückwirkend erfolgen kann (BSGE 20, 86, 90 = SozR Nr. 25 zu § 368a RVO), und hat dasselbe auch für die Ermächtigung weitergebildeter Krankenhausärzte auf der Grundlage des § 116 SGB V ausgesprochen (SozR 3-2500 § 116 Nr. 5).

    Die von der Zulassungsverordnung vorgenommene Kompetenzzuweisung stellt die Genehmigung zur Beschäftigung eines (Zahn)Arztes in eine Reihe mit den Entscheidungen über Zulassung und Ermächtigung, die in unmittelbar rechtsgestaltender Weise die Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme an der kassen- bzw vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung begründen und in dieser Hinsicht konstitutiv wirkende Rechtsakte sind (Senat in SozR 3-2500 § 116 Nr. 5).

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

    Auszug aus BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94
    Der Übergang von einem Verpflichtungsantrag zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verstößt nicht gegen § 168 SGG und ist auch in der Revisionsinstanz zulässig, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt bzw das Verpflichtungsbegehren erst im Revisionsverfahren erledigt haben (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 7 S. 45; BSGE 74, 257, 258 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1).

    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (Senat in BSGE 74, 257, 258 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1).

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 10/93

    Krankenhausarzt - Früherkennung - Krankheit - Ermächtigung - Zuständigkeit

    Auszug aus BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94
    Der Übergang von einem Verpflichtungsantrag zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verstößt nicht gegen § 168 SGG und ist auch in der Revisionsinstanz zulässig, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt bzw das Verpflichtungsbegehren erst im Revisionsverfahren erledigt haben (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 7 S. 45; BSGE 74, 257, 258 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 42/93

    Ermächtigung zur Überweisung, soweit und solange eine ausreichende ärztliche

    Auszug aus BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94
    Unter diesem Gesichtspunkt bejaht der Senat in ständiger Rechtsprechung in Ermächtigungsfällen ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Ablauf des Zeitraums, für den die Ermächtigung ausgesprochen worden oder begehrt worden ist, wenn zu befürchten ist, daß die Zulassungsinstanzen die Ermächtigung auch in Zukunft in der im Revisionsverfahren beanstandeten Weise regeln werden (zuletzt Urteil des Senats vom 15. März 1995, 6 RKa 42/93, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 18/62

    Festsetzung eines begrenzten Zahnarztsitzes - Zeitpunkt der Zulassung als

    Auszug aus BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94
    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Zulassung eines Kassen(zahn)arztes nicht rückwirkend erfolgen kann (BSGE 20, 86, 90 = SozR Nr. 25 zu § 368a RVO), und hat dasselbe auch für die Ermächtigung weitergebildeter Krankenhausärzte auf der Grundlage des § 116 SGB V ausgesprochen (SozR 3-2500 § 116 Nr. 5).
  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 8/92

    Gesundheitsreform - Kassenzahnarzt - Zulassung

    Auszug aus BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94
    Mit den Besonderheiten der zahnärztlichen Berufsausübung und dem Einfluß einer steigenden Zahl niedergelassener Zahnärzte auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen habe sich der Gesetzgeber nicht hinreichend befaßt, wie der 14a Senat des Bundessozialgerichts bereits in seinem Vorlagebeschluß vom 16. Juni 1993 - 14a RKa 8/92 - zu der Vorschrift des § 25 Satz 1 Zahnärzte-ZV (Altersgrenze) ausgeführt habe.
  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94
    Bei fehlender ldentität der anzustellenden (Zahn)Ärzte liegen in tatsächlicher Hinsicht keine im wesentlichen gleichen Umstände vor, deren Vorliegen regelmäßig Voraussetzung für die Bejahung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ist (BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer

    Auszug aus BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94
    Diese Vorschrift findet nicht nur in Fällen der reinen Anfechtungsklage Anwendung, sondern auch, wenn sich ein Verpflichtungsbegehren erledigt hat (BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5, SozR 4100 § 19 Nr. 9).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 53/77

    Revision - Ablehnung einer Arbeitserlaubnis - Erledigung eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94
    Diese Vorschrift findet nicht nur in Fällen der reinen Anfechtungsklage Anwendung, sondern auch, wenn sich ein Verpflichtungsbegehren erledigt hat (BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5, SozR 4100 § 19 Nr. 9).
  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Soweit der Senat in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, dass die Stellung eines angestellten Zahnarztes trotz fehlender Zulassung eher derjenigen eines Partners einer Gemeinschaftspraxis (§ 33 Abs. 2 Zahnärzte-ZV) als derjenigen eines Assistenten (§ 3 Abs. 3, § 32 Abs. 2 Zahnärzte-ZV) entspricht (BSG Urteil vom 20.9.1995 - 6 RKa 37/94 - SozR 3-5525 § 32b Nr. 1 RdNr 25; ähnlich Steinhilper, NZS 1994, 347) , bezog sich dies ausdrücklich nicht auf die Stellung des angestellten (Zahn)Arztes als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer, sondern auf dessen Stellung im Vertragsarztsystem ("Stellung und Befugnisse ... im SGB V und in der Zahnärzte-ZV") und die Ausgestaltung der Tätigkeit als angestellter (Zahn)Arzt in der vertrags(zahn)ärztlichen Praxis - in Abgrenzung zu der eher untergeordneten Tätigkeit als Weiterbildungs- oder Entlastungsassistent - als vollwertige berufliche Beschäftigungsmöglichkeit für (Zahn)Ärzte, die keine Zulassung erhalten.
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1 S 7; SozR 4100 § 91 Nr. 5 S 13 f; Meyer-Ladewig ua, aaO, § 131 RdNr 10b; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl., Kap IV RdNr 102).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Aus diesem Grund ist der anzustellende oder bereits angestellte Arzt auch in einem Rechtsstreit über die Anstellungsgenehmigung nicht notwendig beizuladen (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 8/10 R - Juris RdNr 11 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 7, jedoch insoweit nicht abgedruckt; vgl auch BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-5520 § 32b Nr. 3 S 9 f) .
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