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   BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90   

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https://dejure.org/1992,922
BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90 (https://dejure.org/1992,922)
BSG, Entscheidung vom 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90 (https://dejure.org/1992,922)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 9/90 (https://dejure.org/1992,922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EKV-Zahnärzte; SGB V § 76; SGG § 12 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Schadensersatzansprüche - Feststellung - Zuständigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1549 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.02.1970 - 6 RKa 29/69

    Kassenzahnärztliche Angelegenheit - Prüfungsausschußbescheide -

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Die Rechtsprechung, daß bei Leistungsstörungen durch den Leistungsberechtigten nur privatrechtliche Schadensersatzansprüche des Kassenarztes gegen den Leistungsberechtigten in Betracht kommen (BSGE 31, 33, 35 f = SozR Nr. 3 zu GOÄ , zur Versäumung eines vereinbarten Behandlungstermins), erlaubt keinen Rückschluß auf Leistungsstörungen durch den Arzt.

    Die Rechtsprechung des BSG hat diese Regelung dahin verstanden, daß bei Leistungsstörungen durch den Leistungsberechtigten ausschließlich privatrechtliche Ansprüche des Arztes gegen den Leistungsberechtigten in Betracht kommen (BSGE 31, 33), während bei Behandlungsfehlern des Kassenarztes neben dem privatrechtlichen Anspruch des Leistungsberechtigten kumulativ öffentlich-rechtliche Schadensersatzansprüche der KK gegen den Kassenarzt bestehen (so schon Urteil vom 22. Juni 1983, BSGE 55, 144 = SozR 2200 § 368n Nr. 26).

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Bei der Frage, ob es sich um eine Angelegenheit der Kassenärzte handelt mit der Folge, daß beide ehrenamtlichen Richter aus dem Kreis der Kassenärzte zu besetzen sind, oder um eine Angelegenheit des Kassenarztrechts mit der Folge, daß je ein ehrenamtlicher Richter aus den Kreisen der Krankenkassen und der Kassenärzte mitwirkt (sog. paritätische oder gemischte Besetzung), stellt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) darauf ab, wie die Verwaltungsstelle, welche über die in dem Rechtsstreit geforderte Verwaltungsentscheidung zu befinden hat, zusammengesetzt ist (BSGE 67, 256, 257 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1).

    Nach der angeführten Rechtsprechung ist rein formal nur darauf abzustellen, wie der Normgeber bei Erlaß der jeweiligen Verwaltungsrechtlichen Besetzungsvorschrift die beiderseitige Interessenlage von Kassen und Ärzten bewertet hat (BSGE 67, 256, 258).

  • BSG, 10.04.1990 - 6 RKa 11/89

    Schadensersatzansprüchen einer Vertragskasse gegen den Vertragszahnarzt

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Sie kann dieses Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt regeln (Anschluß an BSG vom 10.4. 1990 - 6 RKa 11/89 und vom 16.1. 1991 - 6 RKa 25/89 = SozR 3-5555 § 12 Nrn. 1 und 2).«.

    Eine ausschließliche Zuständigkeit dieser Einrichtungen, Schadensersatzpflichten festzustellen, ergibt sich hieraus - wie der 6. Senat bereits im einzelnen dargelegt hat (SozR 3-5555 § 12 Nr. 1) - nicht.

  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 25/89

    Schadensersatzanspruch einer Ersatzkasse wegen Mängeln bei der prothetischen

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Sie kann dieses Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt regeln (Anschluß an BSG vom 10.4. 1990 - 6 RKa 11/89 und vom 16.1. 1991 - 6 RKa 25/89 = SozR 3-5555 § 12 Nrn. 1 und 2).«.

    Dementsprechend hat auch der 6. Senat des BSG in seinem Urteil vom 16. Januar 1991 zum Schadensersatzanspruch einer Ersatzkasse wegen Mängeln bei der prothetischen Versorgung ohne Erörterung der Besetzungsfrage in der Besetzung mit zwei Kassenzahnärzten entschieden (BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 2).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 110.83

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Verwaltungsgericht bei der Verwertung

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Hierzu ist nicht näher darauf einzugehen, ob es gegen die Amtsermittlungspflicht verstößt, wenn ein Gericht ein substantiiert angegriffenes Verwaltungsgutachten als Beweismittel verwertet (vgl. BVerwG Urteil vom 25. Januar 1985 - 8 C 110/83 DÖV 1985, 839).
  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 3/81

    Kassenarzt - Schadensersatzanspruch - Regelverletzung - ÄrztlicheKunst -

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Die Rechtsprechung des BSG hat diese Regelung dahin verstanden, daß bei Leistungsstörungen durch den Leistungsberechtigten ausschließlich privatrechtliche Ansprüche des Arztes gegen den Leistungsberechtigten in Betracht kommen (BSGE 31, 33), während bei Behandlungsfehlern des Kassenarztes neben dem privatrechtlichen Anspruch des Leistungsberechtigten kumulativ öffentlich-rechtliche Schadensersatzansprüche der KK gegen den Kassenarzt bestehen (so schon Urteil vom 22. Juni 1983, BSGE 55, 144 = SozR 2200 § 368n Nr. 26).
  • BSG, 10.04.1990 - 6 RKa 36/89

    Einziehung und Abrechnung von abgetretenen Zuschüssen nach den §§ 29 und 30 SGB V

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Der Unterschied zwischen der Sachleistung und der Kostenerstattung besteht, was ihre jeweiligen Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Kassenarztes angeht, wie der 6. Senat des BSG bereits entschieden hat (SozR 3-2500 § 29 Nr. 1), darin, daß dort dessen Vergütung abstrakt von der KK und konkret von der KZÄV zu erbringen ist, während bei der Kostenerstattung der Vergütungsanspruch allein gegen den Versicherten gerichtet ist.
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Die vom SG als allein zuständig angesehenen Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse sind erst für Quartale ab Januar 1989 gemischt besetzt (BSG Urteil vom 8. April 1992 - 6 RKa 27/90 -).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Jedoch ist ein im Verwaltungsverfahren von der Behörde eingeholtes Gutachten kein Privatgutachten in diesem Sinne, sondern es ist im gerichtlichen Verfahren urkundlich verwertbar (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1988 - 2/9b RU 66/87 - HV-INFO 1989, 410 m.w.N.; BVerwG vom 18. Januar 1982 - 7 B 254/81 - DÖV 1982, 410).
  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 14/81

    Besetzung des Gerichts - Rechtsschutzbedürfnis - Eröffnung eines speziellen

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90
    Denn die Klägerin hat dies nicht gerügt, und dieser Verfahrensmangel ist nur auf Rüge zu beachten (BSGE 56, 222, 224 = SozR 2200 § 368n Nr. 30; BSGE 44, 244, 246 = SozR 7323 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 4/77

    Angelegenheit des Kassenarztrechts - Kassenärztliche Vereinigung -

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Schadensregress gegen einen Zahnarzt bei

    Maßgeblich ist insoweit, dass die KZÄV nach den bundesmantelvertraglichen Regelungen die allgemeine Vertragsinstanz ist, der (auch) die Feststellung obliegt, ob Vertragszahnärzte ihre vertragszahnärztlichen Pflichten verletzt und dadurch der betroffenen Krankenkasse des Versicherten einen Schaden verursacht haben (BSG Urteil vom 10.4.1990 - 6 RKa 11/89 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 1 S 3; BSG Urteil vom 16.1.1991 - 6 RKa 25/89 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 2 S 8; BSG Urteil vom 20.5.1992 - 14a/6 RKa 9/90 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 S 13, jeweils im Hinblick auf die Befugnis der KZÄV, Schadensersatzansprüche einer Vertragskasse gegen den Vertragszahnarzt wegen Verletzung von Pflichten aus dem Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte durch Verwaltungsakt geltend zu machen) .

    Maßgeblich ist insoweit, dass die KZÄV nach den bundesmantelvertraglichen Regelungen die allgemeine Vertragsinstanz ist, der (auch) die Feststellung obliegt, ob Vertragszahnärzte ihre vertragszahnärztlichen Pflichten verletzt und dadurch der betroffenen Krankenkasse des Versicherten einen Schaden verursacht haben (BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 15/14 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 13 RdNr 16; BSG Urteil vom 10.4.1990 - 6 RKa 11/89 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 1 S 3; BSG Urteil vom 16.1.1991 - 6 RKa 25/89 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 2 S 8; BSG Urteil vom 20.5.1992 - 14a/6 RKa 9/90 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 S 13; zur Erstattung von Gutachterkosten vgl BSG Urteil vom 13.8.2014 - B 6 KA 46/13 R - SozR 4-5555 § 22 Nr. 1 RdNr 13) .

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 15/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Komplexleistung für die Betreuung

    Maßgeblich ist insoweit, dass die KZÄV nach den bundesmantelvertraglichen Regelungen die allgemeine Vertragsinstanz ist, der (auch) die Feststellung obliegt, ob Vertragszahnärzte ihre vertragszahnärztlichen Pflichten verletzt und dadurch der betroffenen Krankenkasse des Versicherten einen Schaden verursacht haben (BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 2 S 8; BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 S 13, jeweils im Hinblick auf die Befugnis der KZÄV, Schadensersatzansprüche einer Vertragskasse gegen den Vertragszahnarzt wegen Verletzung von Pflichten aus dem Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte durch Verwaltungsakt geltend zu machen) .
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für im EG-Ausland beschafften

    Jedenfalls sind die betreffenden Leistungen bei einer Versorgung im Inland nach wie vor dem öffentlich-rechtlich ausgestalteten Leistungssystem des SGB V und der vertragszahnärztlichen Versorgung zuzuordnen (vgl schon BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 S 15 ff; BSG SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 S 2 ff).
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