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   BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R   

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BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R (https://dejure.org/2001,1625)
BSG, Entscheidung vom 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R (https://dejure.org/2001,1625)
BSG, Entscheidung vom 26. April 2001 - B 3 KR 16/00 R (https://dejure.org/2001,1625)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch - Krankenkasse - Krankenversicherung - Krankenhaus - Behandlungskosten - Tagespflegesatz - Fallpauschale

  • medcontroller.de
  • Judicialis

    BPflV § 14 Abs 1 Satz 3; ; BPflV § 14 Abs 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung tagesgleicher Pflegesätze neben Fallpauschalen in der Krankenhausbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 5/00 R

    Abrechnung tagesgleicher Pflegesätze neben Fallpauschalen in der

    Auszug aus BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R
    In gleicher Weise hat der Senat im übrigen auch für das Verhältnis der bei der Implantierung von Kniegelenksprothesen einschlägigen Fallpauschalen 17.091 und 17.092 und die Berechtigung des Ansatzes tagesgleicher Pflegesätze neben der A-Pauschale 17.091 bei Nichterfüllung der zeitlichen Voraussetzungen der B-Pauschale 17.092 entschieden (Urteil vom 26. April 2001 - B 3 KR 5/00 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das LSG ihr für ihren Anspruch auf Verzugszinsen gegen die Beklagte wegen teilweise zurückzuzahlender KH-Vergütung für die am 11.1.2006 abgerechnete Behandlung der Versicherten nur zwei Prozentpunkte und nicht acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (ursprünglich: jeweiliger Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, seit 1.1. 1999: Basiszinssatz, anknüpfend an den Zinssatz der Europäischen Zentralbank für langfristige Refinanzierungsgeschäfte, vgl BSG SozR 3-5565 § 14 Nr. 1 S 9) zuerkannt hat.
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 1/01 R

    Vergütung - Krankenhausleistung - Anwendung - Fallpauschalen- und

    Grundlage des Vergütungsanspruchs sind die nach Maßgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und der BPfIV getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl zum Folgenden bereits Urteil des Senats vom 26. April 2001, B 3 KR 16/00 R = SozR 3-5565 § 14 Nr. 1): Nach § 16 Satz 1 Nr. 1 KHG in der hier maßgeblichen Fassung vom 23. Juni 1997 (BGBl I S 1520) erläßt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Vorschriften über die Krankenhauspflegesätze, die grundsätzlich die Vergütung nach der Anzahl der Behandlungstage bemessen und für alle Benutzer einheitlich zu berechnen sind (§ 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KHG).
  • BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 7/02 KR R

    Krankenhaus - Krankenversicherung - keine Abrechnung der

    Sofern bis zu diesem Zeitpunkt die Grenzverweildauer von 18 Tagen überschritten wird, sind nach § 14 Abs. 7 Satz 1 BPflV für die Weiterbehandlung zusätzlich tagesgleiche Abteilungs- und Basispflegesätze abzurechnen (vgl BSG Urteil vom 26. April 2001 - B 3 KR 16/00 R - SozR 3-5565 § 14 Nr. 1 zu den insoweit vergleichbaren Fallpauschalen 17.061 und 17.071).

    Der 3. Senat des BSG hat bereits mehrfach betont, dass die Fallpauschalen- und Sonderentgeltkataloge streng nach ihrem Wortlaut anzuwenden sind (Urteile vom 26. April 2001, aaO, SozR 3-5565 § 14 Nr. 1, vom 23. Januar 2003 - B 3 KR 18/02 R - SozR 4-5565 § 14 Nr. 1 und vom 26. März 2003 - B 3 KR 25/02 R - SozR 4-5565 § 14 Nr. 2).

    Das Hinzurechnen der Grenzverweildauer der A-Pauschale zu derjenigen der B-Pauschale soll nur für den Fall, dass beide Fallpauschalen abzurechnen sind, die Abrechnung tagesgleicher Pflegesätze zwischen den Pauschalen vermeiden (BR-Drucks 802/97, zu Nr. 20, S 60; BSG SozR 3-5565 § 14 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2004 - L 2 KN 166/03

    Krankenversicherung

    Sofern nach diesem Zeitpunkt eine weitere stationäre Behandlung erforderlich ist, wird diese zusätzlich entweder durch die B-Pauschale oder durch tagesgleiche Pflegesätze vergütet (vgl BSG SozR 3-5565 § 14 Nr. 1 zu den insoweit vergleichbaren Fallpauschalen 17.061 und 17.071).

    Diese Voraussetzung liegt nicht schon dann vor, wenn im Rahmen der gesamten Krankenhausbehandlung die Abrechnung überhaupt irgend einer Fallpauschale oder für die in Frage stehende Leistung die Abrechnung einer Fallpauschale im Prinzip, nicht aber im konkreten Fall möglich ist (BSG SozR 3-5565 § 14 Nr. 1; Dietz/Bofinger, KHG, BPflV und Folgerecht. Kommentar. Stand Oktober 2003. § 14 Anm V 2).

    Bezugsgröße für den Basiszinssatz ist nach der Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung vom 10. Februar 1999 (BGBl I 139) der Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (LRG-Satz); vgl hierzu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl 2000, § 245 RdNr 9; BSG SozR 3-5565 § 14 Nr. 1).

  • BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 30/01 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Nichtvorliegen einer

    Grundlage des Vergütungsanspruchs sind die nach Maßgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und der BPflV getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl hierzu Urteil des Senats vom 26. April 2001 - B 3 KR 16/00 R - SozR 3-5565 § 14 Nr. 1).
  • BSG, 17.03.2003 - B 3 KR 12/02 R

    Begründung der Michtzulassungsbewschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Nach Kenntnisnahme des Urteils des erkennenden Senats vom 26. April 2001 ( B 3 KR 16/00 R) hat die Beklagte den Anspruch der Klägerin in Bezug auf die tagesgleichen Pflegesätze für die Zeit nach dem Tag des Eintritts der Wundheilung anerkannt.

    Mit der Revision rügt die Klägerin eine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 2001 ( B 3 KR 16/00 R), das sie für zutreffend hält.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2002 - L 16 U 192/00

    Bestimmung der Vergütungshöhe einer Krankenhausbehandlung; Abdeckung durch eine

    Nach Auswertung des Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R - hat die Beklagte mitgeteilt, sie sei bereit, für die streitigen Behandlungstage mit Ausnahme des Wundheilungstages tagesgleiche Pflegesätze zu zahlen.

    Nach Auffassung des Senats wird der Tag der Wundheilung durch die A-Fallpauschale 17.021 abgedeckt (anderer Auffassung BSG, Urteil vom 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R - SozR 3-5565 § 14 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2002 - L 16 KR 192/00

    Krankenversicherung

    Nach Auswertung des Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R - hat die Beklagte mitgeteilt, sie sei bereit, für die streitigen Behandlungstage mit Ausnahme des Wundheilungstages tagesgleiche Pflegesätze zu zahlen.

    Nach Auffassung des Senats wird der Tag der Wundheilung durch die A-Fallpauschale 17.021 abgedeckt (anderer Auffassung BSG, Urteil vom 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R - SozR 3-5565 § 14 Nr. 1).

  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 514/00
    Die genannten Fallpauschalen und Abrechnungsbestimmungen sind für die Beteiligten einschlägig, weil sie zwar ab dem 1. Januar 1998 der Selbstverwaltung (Vertragsparteien nach § 17 Abs. 2a KHG ) unterstellt sind, diese jedoch für den streitbefangenen Abrechnungszeitraum die Fallpauschalen nicht geändert und die für die streitbezogene Zeit gültigen Abrechnungsbestimmung Nr. 5 (jetzt Nr. 7) nur um Regelungen über Krankenhauswechsel und Entlassungstage ergänzt worden sind (vgl. BSG vom 26. April 2001 - Az.: B 3 KR 16/00 R ).

    Nach der Definition der Fallpauschale 9.011 stellt die Entfernung von Fäden und Klammern ein wesentliches Kriterium für die Festlegung des Zeitpunkt der Wundheilung dar (vgl. BSG vom 26. April 2001 - Az.: B 3 KR 16/00 R ).

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 25/02 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Fallpauschale

    Der Leistungsbeschreibung der Fallpauschale 9.021 ist zu entnehmen, dass die Entfernung von Fäden bzw Klammern das wesentliche Kriterium für die Festlegung des Zeitpunkts des Abschlusses der Wundheilung sein soll (vgl auch Urteil des Senats vom 26. April 2001 - B 3 KR 16/00 R - SozR 3-5565 § 14 Nr. 1 zu den Fallpauschalen 17.071 und 17.061, die ebenfalls an den "Abschluss der Wundheilung - zB Entfernung von Fäden/Klammern" anknüpfen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 1 KR 59/08
  • BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 29/01 R

    Kombinationsleistungen bei der Krankenhausbehandlung

  • BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 45/01 R

    Kombinationsleistungen bei der Krankenhausbehandlung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 46/01

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 2 KN 75/01

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 9 KR 54/02

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung unter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 9 KR 52/02

    Höhe der Vergütung des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung unter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2002 - L 5 KR 99/01

    Krankenversicherung

  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00

    Vergütungsanspruch eines Krankenhauses auf Grund stationärer Behandlung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2002 - L 4 KR 1517/01

    Sonderentgelte bei überlappenden Operationen

  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 761/00
  • LG Berlin, 18.10.2001 - 6 S 33/00

    Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegenüber einer privaten

  • SG Dresden, 05.08.2004 - S 18 KR 599/03

    Abrechenbarkeit der Fallpauschale 11.02 für eine Stammzellentransplantation nach

  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
  • SG Dresden, 05.08.2004 - S 18 KR 468/01

    Abrechenbarkeit der Fallpauschale 11.01 für eine Stammzellentransplantation nach

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