Rechtsprechung
| BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung - Unwirksamkeit - Rehabilitationsträger - Berufshilfe - Fortbildung - Umschulung - Altentherapeut - beschränkte Einsatzfähigkeit
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung - Unwirksamkeit - Rehabilitationsträger - Berufshilfe - Fortbildung - Umschulung - Altentherapeut - beschränkte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anspruch auf Berufshilfe bei beschränkter Einsatzfähigkeit in diesem Beruf, Unwirksamkeit der Gesamtvereinbarung der Rehabilitationsträger über die Gewährung vorläufiger Leistungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 21.11.1996 - S 2 U 72/94
- LSG Bayern, 24.06.1998 - L 17 U 412/96
- BSG, 23.09.1999 - B 2 U 36/98 R
- BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
Wird zitiert von ... (14)
- BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R
Berufliche Rehabilitation bei eingeschränkter Eignung
Leistungen der beruflichen Rehabilitation können deshalb - wie das BSG zu § 11 RehaAnglG entschieden hat - grundsätzlich nur gewährt werden, wenn der Behinderte die Ausbildung für einen Beruf anstrebt, in dem eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vollständig und auf Dauer vermieden wird (…BSG SozR 3-4100 § 556 Nr. 2; Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).Eine andere Beurteilung der Förderungsfähigkeit kann sich nur dann ergeben, wenn für die Klägerin überhaupt kein Berufsfeld vorhanden wäre, auf dem sie ohne gesundheitliche Gefährdung tätig werden könnte; nur in einem derartigen Fall wäre eine Bildungsmaßnahme geeignet, die zu einem möglichst geringen gesundheitlichen Risiko bei der Ausübung der angestrebten Tätigkeit führt (…BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2; Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 26/04 R
Krankenversicherung - Zuschuss zur stationären Sterbebegleitung in einem Hospiz - …
Ob ein Sozialleistungsträger einem anderen Leistungsträger, der auf Grund gesetzlicher Vorschriften Sozialleistungen erbracht hat, nach § 102 Abs. 1 SGB X dem Grunde nach als "der zur Leistung verpflichtete" Leistungsträger erstattungspflichtig ist, richtet sich - anders als es für den Umfang des Erstattungsanspruchs in § 102 Abs. 2 SGB X bestimmt ist - nach den für den in Anspruch genommenen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften; erforderlich ist daher, dass der auf Kostenerstattung in Anspruch genommene Leistungsträger die Leistung, wegen derer Kostenerstattung begehrt wird, rechtmäßig hätte erbringen dürfen (BVerwGE 118, 52 ff, insbesondere Leitsatz 1 und 2 = Buchholz 435.12 § 102 SGB X Nr. 3; vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 4 S 17, 21; Kater in Kasseler Komm, Stand Juni 2005, § 102 SGB X RdNr 18). - LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 311/07
Unfallversicherung - Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - …
Sie hält das Urteil des Sozialgerichts für zutreffend und führt ergänzend aus, nach der Entscheidung des BSG vom 28. September 1999 (B 2 U 36/98 R, SozR 3-5670, § 3 BKVO) stehe selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegen.Sie ist aber zu Recht nicht konsequent fortgeführt worden, wenn auch das Bundessozialgericht vereinzelt weiterhin hierauf zurückgreift (so BSG, Urteil vom 28.September 1999, B 2 U 36/98 R, SozR 3 - 5670 § 3 Nr. 4 unter Hinweis auf Urteil vom 30. April 1991, 2 RU 78/90).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
Erstattung - Arbeitsunfall - Sicherungsaufsichtskraft - Leistungsabfall
Für einen Anspruch nach § 102 SGB X ist nämlich Voraussetzung, dass bei der Leistung selbst der Wille des später Erstattung begehrenden Leistungsträgers nach außen erkennbar ist, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen (BSG, Urt. v. 28.09.1999 -B 2 U 36/98 R. m. Bezugnahme auf BSGE 58, 119, 120 = SozR 1300 § 104 Nr. 7;… ferner BSG SozR 1300 § 102 Nr. 1, Schellhorn in GK-SGB X § 102 Rn 16).Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG folgt dies bereits unmittelbar aus der soeben skizzierten Unterschiedlichkeit der Ansprüche (BSG, Urteil vom 28.09.1999 -B 2 U 36/98- Juris Rdnr. 19 unter Anführung von BSGE 58, 119 als a. A.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
Erstattungsanspruch des erstleistenden Sozialleistungsträgers
Inhalt-lich wird auch der Erstattungsanspruch aus § 102 SGB X mithin von dem Leistungsanspruch des Berechtigten bestimmt, er hängt deshalb auch davon ab, ob der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger überhaupt Leistungen zu erbringen hat (oder hatte), ob demnach die Grundvoraussetzungen für die Leistungserbringung vorliegen bzw. vorlagen (vgl. BSG, Urt. v. 28.9.1999 - B 2 U 36/98 R -, SozR 3 - 5670 § 3 Nr. 4; Kasseler Komm., Sozialversicherungsrecht, § 102 SGB X RdNrn. 27 und 32; Gesamtkommentar Sozialversicherung, Band 4, SGB X, § 102 RdNr. 6; Pappai, BG 1983, 712, 714). - LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07
Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung …
Sie ist aber zu Recht nicht konsequent fortgeführt worden, wenn auch das Bundessozialgericht vereinzelt weiterhin hierauf zurückgreift (so BSG, Urteil vom 28.September 1999, B 2 U 36/98 R, SozR 3 - 5670 § 3 Nr. 4 unter Hinweis auf Urteil vom 30. April 1991, 2 RU 78/90). - LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
Erstattungsanspruch des unzuständigen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger
Sie ist aber zu Recht nicht konsequent fortgeführt worden, wenn auch das Bundessozialgericht vereinzelt weiterhin hierauf zurückgreift (so BSG, Urteil vom 28.September 1999, B 2 U 36/98 R, SozR 3 - 5670 § 3 Nr. 4 unter Hinweis auf Urteil vom 30. April 1991, 2 RU 78/90). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2000 - L 17 U 102/99
Unfallversicherung
Eine Beschränkung dieses umfassenden Rehabilitationsziels auf einen Teilbereich beruflicher Beschäftigungsmöglichkeiten kommt nur in Frage, wenn eine entsprechende Einschränkung sich auch bei den übrigen in Betracht kommenden Umschulungsberufen ergeben würde, was hier im Hinblick z.B. auf den weiten Bereich der Büroberufe nicht ersichtlich ist (…vgl. hierzu z.B. BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2; BSG, Urt. vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R -). - LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 118/03 Sinn jeder beruflichen Rehabilitation ist die möglichst uneingeschränkte berufliche Eingliederung (vgl. BSG vom 28.09.1999, B 2 U 36/98 R).
- SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Erkrankung - Nachweis - …
Dabei kann dahinstehen, ob der ablehnende Bescheid der Beklagten gegenüber dem Versicherten eine Tatbestandswirkung gegen über der Klägerin entfaltet (BSG…, Urteil vom 23.6.1993, SozR 3-1300 § 112 Nr. 2 …und Urt. vom 17.6.1993, SozR 3-1300 § 103 Nr. 4, SG Hannover, Urteil vom 6.4.2005 - S 36 U 211/04;… s.a. von Wulffen, SGB X, vor § 102 Rn. 6;… Kater, KassKomm, SGB X § 102 Rn. 33, § 103 Rn. 45, 54 ff., § 104 Rn. 38) oder es sich bei den Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff. SGB X um eigenständige, originäre Ansprüche handelt, die nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abhängig sind, so dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträger nicht entgegen steht (BSG, Urteil vom 28.9.1999, SozR 3-5670 § 3 Nr. 4 mwN; LSG NRW, Urteil vom 20.3.2001 - L 5 KR 87/99 - juris, mwN; BVerwG, Urteil vom 12.9.1991, NVwZ-RR 1992, 482). - LSG Bayern, 05.08.1998 - L 2 U 414/96
- LSG Bayern, 19.12.2001 - L 18 U 342/99
- SG Oldenburg, 04.05.2011 - S 81 R 472/10
Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben - Gründungszuschuss - Anspruch auf …
- SG Dresden, 27.10.2011 - S 5 U 360/10
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