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   BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R   

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https://dejure.org/2002,3766
BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R (https://dejure.org/2002,3766)
BSG, Entscheidung vom 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R (https://dejure.org/2002,3766)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - B 10 LW 17/01 R (https://dejure.org/2002,3766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Unternehmen der Landwirtschaft - Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstilllegung - Unternehmensbegriff - Rechtsform - Unternehmeridentität - Unternehmensmehrheit - steuerrechtliche Organschaft - Ausgleichsgeld - Ursachenlehre - Mitursache - landwirtschaftliche ...

  • Judicialis

    FELEG § 9 Abs 1 Satz 1

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 7/95

    Haftung der Gesellschafter einer in Konkurs gefallenen GmbH für deren

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung (zur gesetzlichen Unfallversicherung) ist die Rechtsform des Unternehmens für die Frage der Unternehmereigenschaft von ausschlaggebender Bedeutung (BSGE 45, 279, 281 = SozR 2200 § 723 Nr. 4: Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist nicht Unternehmer des von dieser betriebenen Unternehmens; vgl auch BSG 15. Dezember 1981 - 2 RU 27/80 -, USK 81274; BSG SozR 3-2200 § 723 Nr. 2 mwN; vgl dazu bereits Schiecke NJW 1961, 2148 f mwN).

    Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn man entscheidend auf die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten (dort der einzelnen Gesellschafter auf das Unternehmen) abstellen wollte (vgl BSG SozR 3-2200 § 723 Nr. 2 S 4 mwN).

    In Übereinstimmung mit der vom 2. Senat des BSG in seinem Urteil vom 1. Februar 1996 (SozR 3-2200 § 723 Nr. 2) vertretenen Auffassung geht auch der erkennende Senat davon aus, dass es sich bei der Organschaft um eine steuerrechtliche Zweckschöpfung handelt (unter Hinweis auf Bundesgerichtshof vom 4. Mai 1977, BGHZ 68, 312, 321 mwN), die jedenfalls nicht ohne Weiteres auf andere Rechtsbereiche übertragbar ist.

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77

    Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer -

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung (zur gesetzlichen Unfallversicherung) ist die Rechtsform des Unternehmens für die Frage der Unternehmereigenschaft von ausschlaggebender Bedeutung (BSGE 45, 279, 281 = SozR 2200 § 723 Nr. 4: Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist nicht Unternehmer des von dieser betriebenen Unternehmens; vgl auch BSG 15. Dezember 1981 - 2 RU 27/80 -, USK 81274; BSG SozR 3-2200 § 723 Nr. 2 mwN; vgl dazu bereits Schiecke NJW 1961, 2148 f mwN).

    Dies gilt erst recht für eine GmbH als juristische Person (vgl bereits BSGE 45, 279, 280 ff, 282 = SozR 2200 § 723 Nr. 4 mwN).

  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R

    Landwirtschaftliche Alterskasse - Flächenstillegung - Ausgleichsgeld - Ende -

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Wie der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 9. August 2001 (SozR 3-5864 § 9 Nr. 2), die zeitlich vor dem hier angefochtenen Urteil des LSG ergangen ist, ausgeführt hat, ist auf der Grundlage der sozialrechtlichen Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung darüber zu entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis "auf Grund" von rechtserheblichen Flächenstilllegungen geendet hat (vgl hierzu und zum Folgenden: aaO S 9).
  • BSG, 30.03.1962 - 2 RU 109/60
    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Nach der in ständiger Rechtsprechung zur Unternehmerstellung (vgl nur BSGE 17, 15; 23, 83 = SozR Nr. 41 zu § 537 RVO aF) gewachsenen Auffassung rechtfertigen es tatsächliche Umstände jedenfalls nicht, die Auswirkungen der Rechtsform, unter der das Unternehmen betrieben wird und die auch steuerrechtlich von Bedeutung sind, als unwesentlich anzusehen (BSGE 23, 83, 85 mwN).
  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 49/87

    Errichtung eines Gesamtbetriebsrates in rechtlich selbstständigen Unternehmen bei

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Mangels eines für die gesamte Rechtsordnung allgemein verbindlichen Unternehmensbegriffs ist die jeweils maßgebliche Definition für die einzelnen Rechtsgebiete nach Sinn und Zweck des betreffenden Rechts zu ermitteln (ebenso BAGE 57, 144).
  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Entsprechendes gilt hinsichtlich der Bestimmung des zuständigen Versicherungsträgers, wenn Haupt-, Neben- oder Hilfsunternehmen in Rede stehen (vgl § 131 SGB VII; allgemein dazu BSGE 39, 112 = SozR 2200 § 646 Nr. 1; BSGE 49, 283 = SozR 2200 § 667 Nr. 3).
  • BGH, 18.06.2001 - II ZR 212/99

    Begriff des Unternehmens bei Mehrheitsbeteiligungen

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Dieser wird im ALG/FELEG vielmehr vorausgesetzt (vgl BGHZ 148, 123 mit entspr Auffassung zu § 16 Abs. 4 AktG).
  • BSG, 18.03.1999 - B 8 KN 2/98 KR R

    Voraussetzung - personengebundene Fortsetzung - knappschaftliche Versicherung -

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Danach ist unter einem Unternehmen eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (vgl zB BSGE 36, 111, 115 = SozR Nr. 1 zu § 653 RVO; BSGE 42, 126, 128 = SozR 2200 § 539 Nr. 24), bzw eine organisatorische, dh rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und auch soziale Einheit zur organisatorischen Erledigung bestimmter Aufgaben (zB BSGE 41, 214 = SozR 2200 § 653 Nr. 2) zu verstehen (vgl zur Abgrenzung von Unternehmens- und Betriebsbegriff BSGE 84, 8, 11 = SozR 3-2600 § 273 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 31.08.1993 - 4 RK 3/92

    Höhe der für einen mitarbeitenden Familienangehörigen (Mifa) in die

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Ein landwirtschaftliches Unternehmen kann auch eine wirtschaftliche Einheit darstellen, wenn es aus zwei Betrieben gebildet wird (vgl BSG vom 31. August 1993 - 4 RK 3/92 -, BdLKK RdSchr KV 8/93, dort im Anwendungsbereich von § 2 Abs. 3 KVLG).
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R
    Nach der in ständiger Rechtsprechung zur Unternehmerstellung (vgl nur BSGE 17, 15; 23, 83 = SozR Nr. 41 zu § 537 RVO aF) gewachsenen Auffassung rechtfertigen es tatsächliche Umstände jedenfalls nicht, die Auswirkungen der Rechtsform, unter der das Unternehmen betrieben wird und die auch steuerrechtlich von Bedeutung sind, als unwesentlich anzusehen (BSGE 23, 83, 85 mwN).
  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 298/75

    Haftungsdurchgriff bei unterkapitalisierter GmbH

  • BSG, 05.02.1980 - 2 RU 80/79

    Änderung der Zuständigkeit - Hilfsunternehmen - Hauptunternehmen - Räumlicher

  • BSG, 24.11.1964 - 7 RLw 24/63
  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 27/80
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RK 6/78

    Wirksamkeit einer Revisionszulassung - Hauptberufliche Tätigkeit eines

  • BSG, 09.08.1973 - 2 RU 5/72

    Unfallversicherung - Träger - Aufgaben des Bundes - Deutsche Bundespost -

  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 189/74

    Versicherung gegen Arbeitsunfall - Facharbeiter - Tätigkeiten aus Gefälligkeit -

  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 86/75

    Frage der Zuständigkeit des Versicherungsträgers bei einer Lehrveranstaltung für

  • BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 5/88

    Rechtsstreit über die Entscheidung über die Knappschaftlichkeit eines Betriebes,

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Für die Klägerin als Unternehmerin in der Form der KG (zur Rechtsfähigkeit einer KG: BSG vom 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R - SozR 3-5868 § 1 Nr. 6), ist mit Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten im Oktober 1996 die Zuständigkeit verbindlich zu klären gewesen, denn für neu gegründete Unternehmen ist mit Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten (§ 659 RVO) der Beginn der Mitgliedschaft durch Aufnahme in das Unternehmensverzeichnis (§ 664 Abs. 1 Satz 1 RVO) festzustellen.
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 2/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht des einzelnen Miterben einer

    Soweit § 1 Abs. 2 Satz 1 GAL in der bis zum 31.12.1994 geltenden Fassung bestimmte, dass Unternehmer derjenige ist, für dessen Rechnung das Unternehmen geht, hat das ALG demgegenüber keine grundsätzliche Änderung gebracht (vgl dazu BSG SozR 4-5868 § 85 Nr. 1 RdNr 8; ähnlich auch im Verhältnis zu § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII: BSG SozR 3-5868 § 1 Nr. 6 S 44) .
  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 7/10 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Beitragsbemessung - Berücksichtigung nur von

    Anhaltspunkte für eine derart enge Verflechtung beider Gesellschaften, dass sie ausnahmsweise als einheitliches Unternehmen zu gelten hätten (vgl BSG SozR 3-5868 § 1 Nr. 6) , bestehen nicht.
  • BSG, 24.10.2016 - B 10 LW 6/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Versicherungs- und

    Denn jedenfalls hat die Beschwerde sich nicht mit der einschlägigen BSG Rechtsprechung im Urteil vom 16.10.2002 (B 10 LW 17/01 R - SozR 3-5868 § 1 Nr. 6) auseinandergesetzt, wie es zur Darlegung des Klärungsbedarfs erforderlich gewesen wäre.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2006 - L 24 KR 10/05

    Versicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit eines Landwirts als

    So ist zum Beispiel der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht Unternehmer des von dieser betriebenen Unternehmens (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2002, B 10 LW 17/01 R m. w. N.).
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