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   BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 6/00 R   

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https://dejure.org/2002,3956
BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 6/00 R (https://dejure.org/2002,3956)
BSG, Entscheidung vom 11.12.2002 - B 10 LW 6/00 R (https://dejure.org/2002,3956)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - B 10 LW 6/00 R (https://dejure.org/2002,3956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gewährten Erwerbsunfähigkeitsrente - Bezug entsprechender Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) - Hinzutreten eines Rentenanspruchs des Ehegatten - Allgemeiner Begriff des Einkommens - Renten aus der ...

  • Judicialis

    GAL § 4 Abs 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensanrechnung bei der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 90, 215
  • NZS 2003, 485 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 30/84
    Auszug aus BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 6/00 R
    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage scheitert schließlich auch nicht an ihrer grundsätzlichen Subsidiarität gegenüber einer Verpflichtungsklage, da eine solche gegenwärtig nicht zulässig erscheint (zum im SGG nicht ausdrücklich genannten Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage vgl BSG, Urteil vom 22. Mai 1985 - BSGE 58, 150, 152 f = SozR 1500 § 55 Nr. 27 mwN).
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 29/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit des Spruchkörpers für

    Das Feststellungsinteresse der Klägerin (vgl § 55 Abs. 1 letzter Halbsatz SGG) ist gegeben, und dem Feststellungsbegehren steht - vor dem Hintergrund der BVerfG-Forderungen gemäß oben 1. - die Subsidiarität der Feststellungsklage nicht entgegen (vgl zu diesem Erfordernis § 43 Abs. 2 VwGO iVm mit dessen Anwendung im Sozialgerichtsverfahren: BSGE 58, 150, 152 f = SozR 1500 § 55 Nr. 27 S 23; BSGE 90, 215, 220 = SozR 3-5868 § 98 Nr. 1 S 6 f; BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 37; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 3 RdNr 19) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 69/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Festlegung eines

    d) Der Zulässigkeit der Feststellungsklagen steht schließlich nicht entgegen, dass diese gegenüber einer möglichen Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Leistungsklage subsidiär ist (vgl § 43 Abs. 2 VwGO und dessen entsprechende Geltung im Sozialgerichtsprozess; dazu BSGE 90, 215, 220 = SozR 3-5868 § 98 Nr. 1 S 6 f; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 55 RdNr 19, mwN).
  • BSG, 15.06.2016 - B 6 KA 27/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

    Der Zulässigkeit der Feststellungsklagen steht daher auch nicht entgegen, dass diese gegenüber einer möglichen Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Leistungsklage grundsätzlich subsidiär ist (vgl § 43 Abs. 2 VwGO und dessen entsprechende Geltung im Sozialgerichtsprozess: BSGE 90, 215, 220 = SozR 3-5868 § 98 Nr. 1 S 6 f; zur Frage der eingeschränkten Geltung dieses Grundsatzes in Fällen, in den der Beklagte eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist: Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 19 c, mwN).
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