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   BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94   

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BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94 (https://dejure.org/1995,2507)
BSG, Entscheidung vom 25.07.1995 - 10 RKg 9/94 (https://dejure.org/1995,2507)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 9/94 (https://dejure.org/1995,2507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 203
  • MDR 1996, 180
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Mai 1988 (BSGE 63, 167) hat es zur Begründung ausgeführt, das Ankreuzen der im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Vordruckerklärungen könne nicht als Verzicht auf weitere Kindergeldansprüche gewertet werden.

    Die nunmehr streitige Formblatt-Erklärung unterscheide sich von derjenigen, über die das BSG am 17. Mai 1988 (BSGE 63, 167) entschieden habe; sie sei nunmehr eindeutig.

    Hierbei handelt es sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 1988 (BSGE 63, 167, 171 = SozR 5870 § 10 Nr. 9 mwN) im einzelnen dargelegt hat, um eine "typische Erklärung", deren Auslegung vom Senat uneingeschränkt überprüft werden kann.

    Wie der Senat ebenfalls bereits am 17. Mai 1988 entschieden hat (BSGE 63, 167, 172 = SozR 5870 § 10 Nr. 9), setzt die Annahme eines Verzichts voraus, daß sich aus der - formularmäßigen - Erklärung und den für sie typischen Begleitumständen klar und eindeutig der Verzichtswille ergeben muß.

  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79

    Voraussetzungen eines Krankengeldanspruchs - Rechtliche Qualifizierung einer

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94
    Vielmehr sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die dafür von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (vgl zu einer arbeitsrechtlichen Ausgleichsquittung BSG vom 16. Dezember 1980, BSGE 51, 82, 83 = SozR 2200 § 189 Nr. 2 mwN).

    Eine formularmäßige Verzichtserklärung kann allenfalls dann anerkannt werden, wenn mit dem Formular dem Berechtigten "die Karten auf den Tisch gelegt werden": Es muß sich aus dem Wortlaut der Erklärung und den Begleitumständen klar ergeben, daß und in welchem Umfang er ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (s zu vorgedruckten arbeitsrechtlichen Ausgleichsquittungen BAG vom 20. August 1980, AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG; vgl insoweit auch BSG vom 16. Dezember 1980 - BSGE 51, 82, 83 = SozR 2200 § 189 Nr. 2).

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94
    Denn, wäre sie möglich, hätte sie für den Erklärenden keine andere Folge als ein Verzicht auf diese Sozialleistung, so daß an das Vorliegen eines entsprechenden Erklärungsinhaltes dieselben strengen Anforderungen zu stellen sind (zur Gleichbehandlung einer Antragseinschränkung mit einem Verzicht s auch BSG vom 26. Februar 1986, BSGE 60, 11, 14 f = SozR 3870 § 3 Nr. 21).
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Derartige typische Erklärungen können auch vom Revisionsgericht ausgelegt werden (vgl BSGE 76, 203, 204 mwN = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7 S 49).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

    Selbst wenn man in dieser Erklärung einen Verzicht auf den streitigen Teil der Regelleistung sehen würde ( vgl auch zur Auslegung von "typischen Erklärungen" im Kindergeldrecht durch das Revisionsgericht: BSGE 63, 167 ff = SozR 1500 § 54 Nr. 85; BSGE 76, 203 ff = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7), wäre dieser unwirksam .
  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Die Beschränkungen des § 163 SGG gelten nicht ( BSGE 63, 167, 171 = SozR 5870 § 10 Nr. 9 S 18; BSGE 76, 203, 204 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7 S 49; BSGE 78, 1, 11 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 S 25; BSG SozR 4-2600 § 236a Nr. 2 RdNr 23; vgl auch BGHZ 104, 292, 293; 112, 204, 210; BAG AP Nr. 32 zu § 133 BGB und Nr. 33 zu § 133 BGB ; BAG Urteil vom 17.4.1970 - 1 AZR 302/69 - Juris RdNr 22) .
  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 3/18 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Die Beschränkungen des § 163 SGG gelten nicht ( BSGE 63, 167, 171 = SozR 5870 § 10 Nr. 9 S 18; BSGE 76, 203, 204 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7 S 49; BSGE 78, 1, 11 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 S 25; BSG SozR 4-2600 § 236a Nr. 2 RdNr 23; vgl auch BGHZ 104, 292, 293; 112, 204, 210; BAG AP Nr. 32 zu § 133 BGB und Nr. 33 zu § 133 BGB ; BAG Urteil vom 17.4.1970 - 1 AZR 302/69 - Juris RdNr 22) .
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

    Derartige typische Erklärungen können auch vom Revisionsgericht ausgelegt werden (vgl BSG Urteil vom 25. Juli 1995, BSGE 76, 203, 204 mwN = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7).
  • SG Freiburg, 03.05.2012 - S 22 AS 4507/10

    Unwirksamkeit eines Verzichts auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Zwar ist die Annahme eines Verzichts in solchen Fallkonstellationen abzulehnen, in denen tatsächlich oder rechtlich kein Anspruch auf die Leistung besteht (vgl. BSG, Urt. v. 25.07.1995 - 10 RKg 9/94 -, zit. in Juris).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

    Da es sich hierbei um eine von einem bundesweit tätigen Träger der öffentlichen Verwaltung (der BA) vorformulierte und in großer Zahl abgegebene, sogenannte "typische" Erklärung handelt, darf das Revisionsgericht die tatrichterliche Entscheidung, soweit sie den Erklärungsinhalt betrifft - im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung - uneingeschränkt überprüfen und die Erklärung erforderlichenfalls selbst auslegen (vgl BSGE 63, 167, 177 = SozR 5870 § 10 Nr. 9 mwN; BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 13; BSGE 76, 203 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7; zur Auslegung von Verwaltungsakten vgl auch BSGE 48, 56 = SozR 2200 § 368a Nr. 5).
  • LSG Sachsen, 15.05.2008 - L 2 AS 123/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen des

    An die Spezifizierung des Antrages sind keine zu strengen Anforderungen zu stellen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 02. Oktober 1984 - 5b RJ 106/83 - BSGE 57, 157, 159); vielmehr hat der Sozialleistungsträger in Anwendung der Grundsätze der §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den wirklichen Willen des Antragstellers zu erforschen und muss dessen Erklärungen entsprechend auslegen (BSG, Urteil vom 25. Juli 2995 - 10 RKg 9/94 - BSGE 76, 203, 205).
  • SG Regensburg, 10.12.2018 - S 7 SO 68/17

    Pflegegeld nicht bei der Bemessung von Leistungen der Eingliederungshilfe

    Die Annahme eines hiermit verbundenen Verzichtes auf einen Teil des Betreuungsgeldes als Leistung der Eingliederungshilfe würde nämlich voraussetzen, dass sich aus dem auf der Richtlinie des Bezirks Oberpfalz beruhenden Formularvertrag ein eindeutiger Verzichtswille auf eine vollumfängliche Eingliederungshilfe ergibt (vgl BSGE 76, 203 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7 RdNr. 19; BSG vom 10.03.1994 - 7 RAr 38/93 - juris RdNr. 16 und 27).

    Die vom Beklagten dem auf der Richtlinie beruhenden und unterschriebenen (Formular-)Vertrag zugemessene Rechtsfolge könnte allenfalls dann anerkannt werden, wenn mit diesem dem Berechtigten "die Karten auf den Tisch gelegt werden" (BSGE 76, 203 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 7 RdNr. 26).

  • BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 13/99 R

    Erziehungsgeld, Einkommensberechnung bei voraussichtlichem Einkommen

    Danach ist im Zweifel davon auszugehen, daß ein Antragsteller alle ihm zustehenden Rechte wahrnehmen will (BSGE 49, 114, 116 = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSG SozR 3-5870 § 10 Nr. 7; Krause, Verwaltungsarchiv 1970, S 326; Hadré, VSSR 1973, S 197).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrenten bei zivilrechtlicher Vereinbarung von

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2014 - L 7 R 268/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet - selbstständig

  • LSG Sachsen, 11.06.2020 - L 3 AL 111/19
  • FG Saarland, 29.10.2009 - 2 K 1572/08

    Einkommensteuer; kein formloser Verzicht auf Kindergeldanspruch (§ 32, 62 f.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 10 R 397/08
  • SG Osnabrück, 16.01.2007 - S 16 SO 191/05
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