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   BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93   

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https://dejure.org/1995,1062
BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93 (https://dejure.org/1995,1062)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1995 - 1 RS 1/93 (https://dejure.org/1995,1062)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 (https://dejure.org/1995,1062)
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.05.1974 - 1 BvL 6/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abgrenzung des Kreises von schwer

    Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93
    Diese Änderung erhielt eine nachträgliche Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das in seinem Beschluß vom 7. Mai 1974 den § 24 Abs. 1 Satz 2 BSHG idF von 1969 als mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) insoweit als unvereinbar erklärte, als Personen, deren Sehvermögen trotz einer besseren Sehschärfe als 1/20 aufgrund anderer Ursachen (infolge extremer Einschränkung des Gesichtsfeldes) ebenso stark beeinträchtigt war wie das der begünstigten Personen, diesen nicht gleichgestellt wurden (BVerfGE 37, 154 f).
  • BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 79/77

    Witwenrente - Wiederaufleben - Anrechnung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93
    Die Feststellung, daß das Sehvermögen durch die beiderseitige ausgeprägte Opticusatrophie (Gewebeschwund im Sehnervenbereich) hochgradig reduziert ist, reicht insoweit nicht aus; denn nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast muß derjenige, der einen Anspruch geltend macht, sich die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen zurechnen lassen (BSGE 6, 70, 72 ff; 30, 278, 281; 46, 193, 198).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93
    Die Feststellung, daß das Sehvermögen durch die beiderseitige ausgeprägte Opticusatrophie (Gewebeschwund im Sehnervenbereich) hochgradig reduziert ist, reicht insoweit nicht aus; denn nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast muß derjenige, der einen Anspruch geltend macht, sich die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen zurechnen lassen (BSGE 6, 70, 72 ff; 30, 278, 281; 46, 193, 198).
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 210.66

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Pflege wegen Blindheit - Kriterien für die

    Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93
    Die Beeinträchtigung der Sehkraft bzw des Sehvermögens wird nicht allein durch die Sehschärfe bestimmt (vgl BVerwGE 28, 213, 214 f).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver

    Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93
    Die Feststellung, daß das Sehvermögen durch die beiderseitige ausgeprägte Opticusatrophie (Gewebeschwund im Sehnervenbereich) hochgradig reduziert ist, reicht insoweit nicht aus; denn nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast muß derjenige, der einen Anspruch geltend macht, sich die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen zurechnen lassen (BSGE 6, 70, 72 ff; 30, 278, 281; 46, 193, 198).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Das BSG hat bei seiner Differenzierung zwischen "Erkennens- und Benennungsstörungen" selbst darauf hingewiesen, dass es sich im Einzelfall als sehr schwierig erweisen könne, eine Störung zu lokalisieren und einer dieser Kategorien zuzuweisen (vgl BSG Urteil vom 31.1.1995 - 1 RS 1/93 - SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 S 5, Juris RdNr 34 zum Saarländischen Gesetz Nr. 761 über die Gewährung einer Blindheitshilfe; zum BayBlindG wieder Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 RdNr 13; Urteil vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R - BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2, RdNr 9-11) .
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Denn revisibel sind landesrechtliche Vorschriften auch dann, wenn - wie hier - inhaltlich gleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener Landessozialgerichte gelten und diese Übereinstimmung nicht zufällig, sondern bewusst und gewollt ist (vgl BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1).
  • BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Auch hat das BSG bereits mit Urteil vom 31.1.1995 (1 RS 1/93 - SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 S 3 ff) entschieden, dass § 1 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 761 (Saarländisches Blindheitshilfegesetz) über die Regelungen der seinerzeitigen AHP Nr. 23 Abs. 4 hinausgeht (vgl auch Demmel, Die Entwicklung und Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Blindengeldleistung als Sozialleistung, 2003, S 223 f) .

    Diese spezielle Form der Blindheit infolge beidseitiger Zerstörung der Sehzentren in den Hinterhauptlappen des Gehirns hatten die AHP und in der Nachfolge die AnlVersMedV schon länger anerkannt (vgl BSG Urteil vom 31.1.1995 - 1 RS 1/93 - SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 S 6; Wendler/Schillings, Versorgungsmedizinische Grundsätze - Anl zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung, 9. Aufl 2018, Teil A: 6. Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, zu 2. S 88 mwN) .

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