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   EuGH, 10.09.1996 - C-277/94   

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https://dejure.org/1996,487
EuGH, 10.09.1996 - C-277/94 (https://dejure.org/1996,487)
EuGH, Entscheidung vom 10.09.1996 - C-277/94 (https://dejure.org/1996,487)
EuGH, Entscheidung vom 10. September 1996 - C-277/94 (https://dejure.org/1996,487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Soziale Sicherheit - Inkrafttreten - Unmittelbare Wirkung.

  • EU-Kommission PDF

    Taflan-Met u.a.

    Assoziierungsabkommen EWG°Türkei, Artikel 6, 22, Absatz 1 und 23; Beschluß Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG°Türkei
    1. Völkerrechtliche Verträge; Assoziierungsabkommen EWG°Türkei; Durch das Assoziierungsabkommen EWG°Türkei geschaffener Assoziationsrat; Beschluß über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer; Inkrafttreten zum Zeitpunkt des Erlasses des Rechtsaktes, wenn eine ...

  • EU-Kommission

    Taflan-Met u.a.

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13
    1. Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei geschaffener Assoziationsrat - Beschluß über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Inkrafttreten zum Zeitpunkt des Erlasses des Rechtsaktes, wenn eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Fehlende unmittelbare Wirkung der Bestimmungen des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei über 'Invalidität' und Renten bei 'Alter und Tod'

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 679
  • EuZW 1997, 179
  • NZA 1997, 309
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-277/94
    24 Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. Urteil vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 14) ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfuellung oder deren Wirkungen nicht vom Erlaß eines weiteren Aktes abhängen.
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-277/94
    25 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnrn.
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Der Europäische Gerichtshof hat aber mit Urteil vom 10. September 1996 (- RS C-277/94 - EuroAS 1996, 168) entschieden, daß der genannte Beschluß in den Mitgliedstaaten keine unmittelbare Wirkung hat und für den einzelnen nicht das Recht begründet, sich vor den innerstaatlichen Gerichten darauf zu berufen, solange der Rat nicht die zur Durchführung dieses Beschlusses unerläßlichen ergänzenden Maßnahmen erlassen hat.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Die deutsche, die französische, die niederländische und die österreichische Regierung sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs tragen vor, zwar habe der Gerichtshof im Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-277/94 (Taflan-Met u. a., Slg. 1996, I-4085) nicht über die unmittelbare Wirkung des Artikels 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 zu entscheiden brauchen, dieses Urteilhabe jedoch, wie sich aus seiner Begründung ergebe, allgemeine Bedeutung.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil Taflan-Met u. a. (Randnrn. 21 und 22) entschieden hat, daß sich aus der Verbindlichkeit, die das Abkommen den Beschlüssen des Assoziationsrates EWGTürkei verleiht, ergibt, daß der Beschluß Nr. 3/80 am Tag seines Erlasses, d. h. am 19. September 1980, in Kraft getreten ist und die Vertragsparteien seither bindet.

    Zudem konnte das vorgenannte Urteil Taflan-Met u. a. bei vernünftiger Betrachtung Ungewißheit darüber entstehen lassen, ob sich der einzelne vor einem nationalen Gericht auf Artikel 3 Absatz 1 dieses Beschlusses berufen kann.

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 31/96 R

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen

    Der EuGH hat bereits in mehreren Entscheidungen seine Prüfungskompetenz iS von Art. 177 EGVtr bezüglich des EWG-Abk Türkei, des ZProt EWG-Abk Türkei sowie der EWGAssRBes 1/80 und 3/80 bejaht (vgl EuGH vom 30. September 1987 - 12/86 "Demirel" in EuGHE 1987, 3719; vom 14. November 1989 - 30/88 - "Griechische Republik" in EuGHE 1989, 3711; vom 20. September 1990 - C-192/89 - "Sevince" in EuGHE I 1990, 3461; vom 16. Dezember 1992 - C-237/91 - "Kus" in EuGHE I 1992, 6781; vom 10. September 1996 - C-277/94 - "Taflan-Met" in EuGHE I 1996, 4085 = SozR 3- 6935 Allg Nr. 2).

    Der EuGH hat zwar in seinem Urteil zur Rechtssache "Taflan-Met" ausgeführt, daß der EWGAssRBes 3/80 seiner Art nach dazu bestimmt sei, durch einen weiteren Rechtsakt ergänzt und in der Gemeinschaft durchgeführt zu werden (vgl EuGH SozR 3-6935 Allg Nr. 2 S 15), daraus kann nach Auffassung des vorlegenden Senats jedoch nicht zweifelsfrei der Schluß gezogen werden, daß Art. 3 Abs. 1 EWGAssRBes 3/80 im vorliegenden Fall nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl dazu Gutmann, EuZW 1997, 181, 182; Hailbronner, ZfSH/SGB 1997, 170 ff; Zuleeg, ZAR 1977, 171 f).

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