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   BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89   

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https://dejure.org/1990,548
BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89 (https://dejure.org/1990,548)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1990 - 5 RJ 39/89 (https://dejure.org/1990,548)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 5 RJ 39/89 (https://dejure.org/1990,548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 100
  • NJW 1991, 2373
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 19/88

    Stationäre Entgiftungsbehandlung als medizinische Maßnahme zur Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Daß es Aufgabe des Rentenversicherungsträgers ist, dem Rentenversicherten, der in der Krankenversicherung nicht versichert ist, nicht nur die Entwöhnungsbehandlung, sondern auch die Entgiftung zu bezahlen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der §§ 1236 ff Reichsversicherungsordnung (RVO) gegeben sind, hat der Senat in dem Urteil vom 16. November 1989 (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23) bereits entschieden (ebenso Urteil des Senats vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 19/88).

    und 5. Dezember 1989 aaO fest.

  • BSG, 20.12.1957 - 3 RK 69/55
    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Für den Bereich der Sozialversicherung muß dies jedenfalls dann gelten, wenn der Geschäftsführer - wie hier der Kläger - kein Leistungsträger iS der §§ 102 ff SGB X ist, mithin ein Erstattungsanspruch nach diesen Vorschriften ausscheidet, der Geschäftsführer indes mit der Geschäftsführung gleichwohl eine Aufgabe eines sozialrechtlichen Leistungsträgers übernommen hat (vgl BSGE 6, 197; 15, 56).

    Gerade in der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtung eines sozialrechtlichen Leistungsträgers hat das BSG bereits in einer früheren Entscheidung einen Fall der §§ 679, 683 BGB - Erfüllung einer Verpflichtung im öffentlichen Interesse - gesehen und dabei betont, daß es keiner näheren Darlegung bedarf, daß die Erfüllung der durch Gesetz und Satzung den Krankenkassen auferlegten Pflichten im öffentlichen Interesse liegt (BSGE 6, 197, 201).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Die Grundsätze, die in diesen Bestimmungen des BGB ihren Niederschlag gefunden haben, gelten aber auch im öffentlichen Recht (BVerwG in BVerwGE 80, 170; NJW 1989, 922).

    Die Vorschriften des BGB über eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff BGB) sind im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden (BVerwG in BVerwGE 80, 170; NJW 1989, 922).

  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 91/77

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für Besucher eines Unfallverletzten durch die

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Der Wille, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wird vermutet, wenn es sich um ein auch-fremdes Geschäft handelt (BGHZ 65, 354, 358; NJW 1979, 598).
  • BGH, 24.10.1952 - V ZR 119/51

    Abgeltungsdarlehen. Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Die von Thomas vorgenommene Einschränkung ist von der höchstrichterlichen Rechtspr nicht übernommen worden, was Thomas auch erkennt, da er (aaO) ausdrücklich ein Urteil des BGH (BGHZ 7, 346, 355) nennt, das er ablehnt.
  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Der Wille, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wird vermutet, wenn es sich um ein auch-fremdes Geschäft handelt (BGHZ 65, 354, 358; NJW 1979, 598).
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Die Wahrung auch eigener Interessen schließt einen Fremdgeschäftsführungswillen nicht aus (BGH in BGHZ 63, 167, 169).
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Auch wenn der Geschäftsführer einem Dritten zur Besorgung verpflichtet ist oder dies irrtümlich annimmt, liegt Geschäftsführung ohne Auftrag für einen anderen vor, wenn der Geschäftsführer nicht lediglich im eigenen Interesse, nämlich in Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung, sondern auch willentlich im Interesse des anderen handelt (BGHZ 16, 12, 16).
  • BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89

    Stationäre Entgiftungsbehandlung als medizinische Leistung zur Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Daß es Aufgabe des Rentenversicherungsträgers ist, dem Rentenversicherten, der in der Krankenversicherung nicht versichert ist, nicht nur die Entwöhnungsbehandlung, sondern auch die Entgiftung zu bezahlen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der §§ 1236 ff Reichsversicherungsordnung (RVO) gegeben sind, hat der Senat in dem Urteil vom 16. November 1989 (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23) bereits entschieden (ebenso Urteil des Senats vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 19/88).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
    Die Bezahlung fremder Schulden zB ist typischerweise ein fremdes Geschäft (BGH in BB 1969, 194).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

    Der geltend gemachte Zahlungsanspruch lässt sich ferner nicht aus den Vorschriften über eine GoA gemäß §§ 677 ff BGB ableiten, die im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden sind (BSG vom 27.6.1990 - 5 RJ 39/89 - BSGE 67, 100, 101 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1, S 2 mwN) .
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Dabei kann offenbleiben, inwieweit dieses Rechtsinstitut neben den gesetzlichen Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff SGB X überhaupt Anwendung finden (vgl dazu: BSGE 67, 100 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 und BSG SozR 3-7610 § 683 Nr. 4) und inwieweit im Einzelnen die bürgerlichrechtlichen Bestimmungen der §§ 683 ff BGB bei der öffentlichrechtlichen GoA entsprechend angewendet werden können.
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

    Die Beklagte hat wegen der Durchführung der Abrechnungen für zahnärztliche Behandlungen bei Soldaten der Bundeswehr in der Zeit vom 1. Januar 1986 bis 30. Juni 1989 einen Anspruch aus öffentlich-rechtlicher GoA analog §§ 677 ff BGB (dazu allgemein BVerwGE 27, 314, 318; 48, 279, 285; 80, 170, 172; BGHZ 109, 354, 358; BSGE 67, 100, 101 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 S 2) dem Grunde nach.

    Ansprüche aus GoA kommen im Bereich des Sozialversicherungsrechts jedenfalls dann in Betracht, wenn der Geschäftsführer - hier die Beklagte - kein Leistungsträger iS der §§ 102 ff SGB X ist, ein Erstattungsanspruch nach diesen Vorschriften also ausscheidet, und der Geschäftsführer mit der Geschäftsführung die Aufgabe eines sozialrechtlichen Leistungsträgers übernommen hat (so BSGE 67, 100, 101 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 S 2 mwN).

    Zum einen darf die Erfüllung einer Pflicht im öffentlichen Interesse nicht zu eng ausgelegt werden (so schon BSGE 67, 100, 103 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 S 5).

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