Rechtsprechung
   BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht für minderjähriges Kind - Mehrbedarf für Alleinerziehende - kein Alleinvertretungsrecht des umgangsberechtigten Elternteils - Eintritt der Handlungsfähigkeit beim Kind

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Prozessfähigkeit; getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht für minderjähriges Kind; Mehrbedarf für Alleinerziehende; kein Alleinvertretungsrecht des umgangsberechtigten Elternteils; keine verfassungskonforme Er ...

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  • Bundessozialgericht

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht für minderjähriges Kind - Mehrbedarf für Alleinerziehende - kein Alleinvertretungsrecht des umgangsberechtigten Elternteils - Eintritt der Handlungsfähigkeit beim Kind

  • NWB SteuerXpert START

    SGB II § 21 Abs. 3

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht für minderjähriges Kind - Mehrbedarf für Alleinerziehende - kein Alleinvertretungsrecht des umgangsberechtigten Elternteils - keine verfassungskonforme Erweiterung des § 1687 Abs 1 S 4 BGB - Eintritt der Handlungsfähigkeit beim Kind

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Besuche der Kinder machen noch keinen "Alleinerziehenden"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Prozessfähigkeit von Kindern getrennt lebender Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht im sozialgerichtlichen Verfahren; Alleinvertretungsrecht des umgangsberechtigten Elternteils

Sonstiges (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV")

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 02.07.2009, Az.: B 14 AS 54/08 R (Grundsicherung für Arbeitsuchende)" von Dr. Miriam Hannes, original erschienen in: SGb 2010, 538 - 545.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Urteil des BSG vom 02.07.2009, Az.: B 14 AS 54/08 R (Sorgerecht und Vertretung für SGB II-Anträge bei sog. "temporäre" Bedarfsgemeinschaft)" von RiLSG Heinz Schäfer, original erschienen in: ZFE 2010, 34 - 36.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 104, 48
  • NJW 2010, 1306
  • NZS 2010, 512 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R  

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Der Vater der Kläger zu 2 bis 4 hat (anders als in dem Rechtsstreit B 14 AS 54/08 R: vgl Urteil des Senats vom 2. Juli 2009) die Prozessführung ausdrücklich genehmigt.
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R  

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Dieses gilt auch für eine Leistung für Mehrbedarf, die nach der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, Bestandteil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist (vgl BSG 2.7. 2009 - B 14 AS 54/08 R, SozR 4-1500 § 71 Nr. 2; Spellbrink in Eicher/ Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 19 RdNr 9).
  • SG Mainz, 05.04.2012 - S 3 AS 312/11  

    Sozialgeldanspruch bei temporärer Bedarfsgemeinschaft

    Das Gericht hat das Verfahren auf Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 26.09.2008 aufgrund des Revisionsverfahrens des Bundessozialgerichts, Az.: B 14 AS 54/08 R) zum Ruhen gebracht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts besteht eine temporäre Bedarfsgemeinschaft eines Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil grundsätzlich für jeden Kalendertag, an dem sich das Kind überwiegend dort aufhält; hierfür kann in der Regel ausschlaggebend sein, wo sich das Kind länger als zwölf Stunden, bezogen auf den Kalendertag aufhält (BSG, Urteil vom 02.07.2009, a.a.O.).

    Die Anrechnung von Kindergeld kommt nicht in Betracht, weil es sich hierbei nicht um Einkommen der Klägerinnen zu 3) und zu 4), sondern ihres kindergeldberechtigten Vaters handelt (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2009, a.a.O.).

    Zwar handelt es sich bei dem Unterhaltsvorschuss rechtlich um Einkommen der Klägerinnen zu 3) und zu 4) (vgl. § 1 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz; so auch BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R).

    Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 SGB II lagen nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R); dieser Anspruch wird von den Klägern auch selbst nicht mehr verfolgt.

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