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   BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B   

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https://dejure.org/2007,18072
BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B (https://dejure.org/2007,18072)
BSG, Entscheidung vom 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B (https://dejure.org/2007,18072)
BSG, Entscheidung vom 28. November 2007 - B 11a/7a AL 34/07 B (https://dejure.org/2007,18072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehler im Tatbestand sowie in der Berechnung und Bitte um Zusendung des Urteils in berichtigter Form als wirksame Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 151 § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Wirksamkeit der Berufungseinlegung, Auslegung eines Berichtigungsbegehrens als Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B
    Bei der Auslegung ist zudem zu beachten, dass das Rechtsstaatsprinzip eine Anwendung des Verfahrensrechts verbietet, das den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsmittelinstanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (BVerfGE 77, 275, 284 m.w.N.; BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2).

    Dies trägt dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes Rechnung (vgl BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2) und entspricht im Übrigen auch dem in der Rechtsprechung des BGH, wonach mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen eine bedingte und damit unzulässige Berufung nur bei einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit in Betracht kommt (ua Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 -, FamRZ 2007, 1726).

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B
    Dies trägt dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes Rechnung (vgl BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2) und entspricht im Übrigen auch dem in der Rechtsprechung des BGH, wonach mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen eine bedingte und damit unzulässige Berufung nur bei einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit in Betracht kommt (ua Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 -, FamRZ 2007, 1726).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07

    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von

    Auszug aus BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B
    Dies trägt dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes Rechnung (vgl BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2) und entspricht im Übrigen auch dem in der Rechtsprechung des BGH, wonach mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen eine bedingte und damit unzulässige Berufung nur bei einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit in Betracht kommt (ua Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 -, FamRZ 2007, 1726).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B
    Bei der erneuten Verhandlung wird das LSG auch zu prüfen haben, ob - wovon es in seiner Entscheidung ausgeht - nur ein Anspruch der Klägerin auf höheres Alg für den Zeitraum vom 1. November 2000 bis 7. Januar 2001 Streitgegenstand ist oder ob es der Klägerin - wie vom SG ohne zeitliche Begrenzung des Anspruchs entschieden und im Schriftsatz vom 18. März 2003 von der Klägerin beantragt - um höhere Leistungen ab 1. November 2000 bis 7. Juli 2002 auf der Grundlage eines höheren Bemessungsentgelts geht (vgl zur Einbeziehung weiterer Leistungsbescheide: BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4).
  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 289/04 B

    Berufungseinlegung - unschädliche Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision" -

    Auszug aus BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B
    Als Prozesserklärung muss ein Rechtsmittel sinnvoll und unter Beachtung des Willens des Erklärenden ausgelegt werden, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 151 Nr. 2 RdNr. 7; BGH NJW 2002, 1352; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl, § 151 RdNr. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B
    Bei der Auslegung ist zudem zu beachten, dass das Rechtsstaatsprinzip eine Anwendung des Verfahrensrechts verbietet, das den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsmittelinstanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (BVerfGE 77, 275, 284 m.w.N.; BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2).
  • BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98

    Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens durch widersprüchliches Verhalten des

    Auszug aus BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B
    Da somit von einer die Berufungsfrist und die übrigen formellen Voraussetzungen (ua Unterschrift der Klägerin) wahrenden Rechtsmitteleinlegung auszugehen ist, kann offen bleiben, ob bei anderer Auslegung des Schreibens vom 30. Dezember 2002 eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht gekommen wäre (vgl zum Gebot des fairen Verfahrens BVerfG NJW 2004, 2149 [BVerfG 15.04.2004 - 1 BvR 622/98]; BSG AP Nr. 1 zu § 57 ArbGG 1979).
  • BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01

    Einlegung der Berufung unter einer Bedingung

    Auszug aus BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B
    Als Prozesserklärung muss ein Rechtsmittel sinnvoll und unter Beachtung des Willens des Erklärenden ausgelegt werden, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 151 Nr. 2 RdNr. 7; BGH NJW 2002, 1352; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl, § 151 RdNr. 11 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand -

    Prozesshandlungen - so auch die Einlegung eines Rechtsmittels - sind entsprechend dem in § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgedanken unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden, wie er nach den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen verstanden werden musste, auszulegen (vgl. Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 158 Nr. 2; BSG SozR 4-1500 § 151 Nr. 3).
  • LSG Hamburg, 27.01.2022 - L 4 AS 99/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger

    Dafür sind das gesamte klägerische Vorbringen und alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, und es ist davon auszugehen, dass die Kläger eine möglichst weitgehende Verwirklichung ihres Begehrens anstreben (vgl. BSG, Beschluss vom 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B).
  • LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Dafür sind das gesamte klägerische Vorbringen und alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, und es ist davon auszugehen, dass die Kläger eine möglichst weitgehende Verwirklichung ihres Begehrens anstreben (vgl. grundlegend BSG, Beschluss vom 28. November 2007 - B 11a/7a AL 34/07 B - SozR 4-1500 § 151 Nr. 3 = juris Rdnr. 13).
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