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   BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R   

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BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R (https://dejure.org/2003,994)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R (https://dejure.org/2003,994)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2003 - B 1 KR 36/01 R (https://dejure.org/2003,994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - Krankengeldbewilligung - Verwaltungsakt - Bestandskraft - Unanfechtbarkeit - Zugunstenverfahren - Zugunstenentscheidung - Rechtsbehelfsbelehrung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Neuberechnung von bezogenen Krankengeld unter Berücksichtigung so genannter Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld); Bemessung von entgeltbezogenen Lohnersatzleistungen; Rechtsstreit wegen unzureichender Sachverhaltsfeststellungen an die Tatsacheninstanz ...

  • Judicialis

    SGB V § 47a Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei falscher oder irreführender Auskunft der Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenversicherung: Teures Urteil des Bundessozialgerichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 39
  • NZS 2004, 135
  • NZS 2004, 390 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    In der Unzumutbarkeit der rechtzeitigen Vornahme einer fristgebundenen Handlung ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen immer ein Ereignis aus dem Bereich der höheren Gewalt zu erblicken, nach dessen Wegfall die unverzügliche Nachholung der unterbliebenen Handlung durch Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu ermöglichen ist (BVerfGE 71, 305, 347 = NJW 1986, 1483).

    Das gilt erst recht in Fällen höherer Gewalt oder bei anderen unabwendbaren Ereignissen (vgl nochmals BVerfGE 71, 305, 347 = NJW 1986, 1483).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    Unter höherer Gewalt wird deshalb nicht nur wie im Haftungsrecht ein von außen kommendes nicht beeinflussbares Ereignis (Krieg, Naturkatastrophe, Reaktorunfall, Epidemie o.ä; vgl BGHZ 17, 199, 201; 85, 50; 100, 185; 109, 224), sondern jedes Geschehen verstanden, das auch durch die größtmögliche, von dem Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung vernünftigerweise zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BSGE 8, 24, 30; BSG SozR Nr. 22 zu § 67 SGG; BVerwGE 105, 288, 300 mwN).

    Der darin zum Ausdruck gekommene Rechtsgedanke ist auf vergleichbare Konstellationen zu übertragen (vgl BSG SozR Nr. 22 zu § 67 SGG; BVerwG Buchholz 454.71 § 24 WoGG Nr. 2 S 8 f = NJW 1997, 2966, 2969; BVerwGE 105, 288, 300 = Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 11 S ; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 106 S 47; OVG Berlin NJW 1965, 1151).

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    Eine schützenswerte Vertrauensposition ergibt sich erst, wenn der Versicherte im Hinblick auf die Rücknahmemöglichkeit Dispositionen getroffen, also etwas ins Werk gesetzt hat, dem der Gesetzgeber nicht ohne weiteres nachträglich die Grundlage entziehen darf (vgl etwa BSGE 72, 148, 156 f = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1 S 9; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff zur Anwendung geänderter Prozesskostenvorschriften auf bereits laufende Verfahren; BVerfG NJW 1993, 1123 = DVBl 1992, 1531 zur Unzulässigkeit eines rückwirkenden Rechtsmittelausschlusses).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    Eine schützenswerte Vertrauensposition ergibt sich erst, wenn der Versicherte im Hinblick auf die Rücknahmemöglichkeit Dispositionen getroffen, also etwas ins Werk gesetzt hat, dem der Gesetzgeber nicht ohne weiteres nachträglich die Grundlage entziehen darf (vgl etwa BSGE 72, 148, 156 f = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1 S 9; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff zur Anwendung geänderter Prozesskostenvorschriften auf bereits laufende Verfahren; BVerfG NJW 1993, 1123 = DVBl 1992, 1531 zur Unzulässigkeit eines rückwirkenden Rechtsmittelausschlusses).
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R

    Korrektur bestandskräftiger Arbeitslosengeldbewilligungen - Übergangsvorschrift -

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    Da § 47a Abs. 2 Satz 2 SGB V kein Verfassungsrecht verletzt, braucht nicht erörtert zu werden, ob es eines ausdrücklichen Ausschlusses des Anspruchs aus § 44 Abs. 1 SGB X im Hinblick auf die Regelung in § 79 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) überhaupt bedurft hat (zur Frage des Verhältnisses zwischen § 44 Abs. 1 SGB X und § 79 Abs. 2 BVerfGG: BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 42 ff mwN) und wenn ja, ob der Ausschluss nicht allein deshalb als verfassungskonform bewertet werden müsste, weil das BVerfG selbst in seinen Hinweisen an den Gesetzgeber eine Berücksichtigung des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts ausdrücklich nur für Lohnersatzleistungen vorgeschrieben hat, über deren Gewährung zuvor noch nicht bestandskräftig entschieden war (in diesem Sinne: BSG, Urteil vom 25. März 2003 - B 7 AL 106/01 R - mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    Da § 47a Abs. 2 Satz 2 SGB V kein Verfassungsrecht verletzt, braucht nicht erörtert zu werden, ob es eines ausdrücklichen Ausschlusses des Anspruchs aus § 44 Abs. 1 SGB X im Hinblick auf die Regelung in § 79 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) überhaupt bedurft hat (zur Frage des Verhältnisses zwischen § 44 Abs. 1 SGB X und § 79 Abs. 2 BVerfGG: BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 42 ff mwN) und wenn ja, ob der Ausschluss nicht allein deshalb als verfassungskonform bewertet werden müsste, weil das BVerfG selbst in seinen Hinweisen an den Gesetzgeber eine Berücksichtigung des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts ausdrücklich nur für Lohnersatzleistungen vorgeschrieben hat, über deren Gewährung zuvor noch nicht bestandskräftig entschieden war (in diesem Sinne: BSG, Urteil vom 25. März 2003 - B 7 AL 106/01 R - mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    Eine schützenswerte Vertrauensposition ergibt sich erst, wenn der Versicherte im Hinblick auf die Rücknahmemöglichkeit Dispositionen getroffen, also etwas ins Werk gesetzt hat, dem der Gesetzgeber nicht ohne weiteres nachträglich die Grundlage entziehen darf (vgl etwa BSGE 72, 148, 156 f = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1 S 9; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff zur Anwendung geänderter Prozesskostenvorschriften auf bereits laufende Verfahren; BVerfG NJW 1993, 1123 = DVBl 1992, 1531 zur Unzulässigkeit eines rückwirkenden Rechtsmittelausschlusses).
  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    Er verbietet es dem Gesetzgeber und den Gerichten, den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701 = MDR 1999, 1456 mwN).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    Darauf gegründete Rechte oder rechtliche Interessen können gegebenenfalls wegen ihrer Bedeutung und ihres Gewichts im gleichen Maße schutzwürdig sein wie Besitzstände des materiellen Rechts (ausführlich zu dem gesamten Fragenkomplex: BVerfGE 63, 343, 353 ff).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte dies mit Beschluss vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6) als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber eine Änderung aufgegeben.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BGH, 23.11.1989 - VII ZR 60/89

    Kündigung einer von einer Schulklasse gebuchten Reise wegen des Reaktorunfalls in

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

  • OVG Berlin, 25.03.1965 - II B 59.64

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Lohnersatzleistungen

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Buchung einer Pauschalreise; Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 301/81

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Insbesondere ist die Anwendung des § 44 SGB X nicht durch spezielle Regelungen über das Krg ausgeschlossen (vgl dagegen zu § 47a Abs. 2 Satz 2 SGB V Senat, BSGE 91, 39, 45 f = SozR 4-1500 § 67 Nr. 1 S 7 f).
  • LSG Sachsen, 09.03.2006 - L 2 U 167/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Versäumen der Widerspruchsfrist

    Zwar habe das BSG entschieden, die gemeinsame Erklärung der Sozialpartner und Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 28.07.1998 sei geeignet gewesen, Versicherte, die davon Kenntnis erhielten, von der Einlegung eines an sich beabsichtigten Widerspruchs abzuhalten, so dass in diesen Fällen eine Wiedereinsetzung zu gewähren sei (Urteil des BSG vom 25.03.2003, Az.: B 1 KR 36/01 R).

    In anderer Weise erfolgt der Erlass eines Verwaltungsaktes beispielsweise - wie vorliegend - durch Zahlungsüberweisung (BSG, Urteil vom 25.03.2003, Az.: B 1 KR 36/01 R, zitiert nach JURIS; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103; BSG SozR 1300 § 50 Nr. 15; BSGE 64, 255, 259; Krasney, in: Kasseler Kommentar, Band II, Stand 3/2004, Rn. 11 zu § 33; Engelmann, in: von Wulffen, SGB X, 4. Aufl., Rn. 12 zu § 33).

    Darauf kommt es indess auch nicht an; denn ein solcher Ursachenzusammenhang ist zu seinen Gunsten zu unterstellen (BSG, Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.).

    Für das Ergebnis ist es nach der Entscheidung des BSG vom 25.03.2003 (a.a.O.) ohne Belang, dass die umstrittene Erklärung nicht von der Beigeladenen bzw. der Beklagten, sondern von den "Spitzenorganisationen der Sozialversicherung" stammt.

    Im vorliegenden Fall hat der Kläger - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.) - die versäumte Rechtshandlung in Übereinstimmung mit § 67 Abs. 2 Satz 3 SGG unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt.

    Die durch die Erklärung der Spitzenorganisation vom 28.07.1998 begründete Erwartung, ein Widerspruch sei nicht nötig, die Sozialversicherungsträger würden ihr Verhalten an der Beurteilung des BVerfG ausrichten und ggf. von sich aus zu Unrecht gezahlte Beiträge erstatten oder zu niedrig berechnete Leistungen nachzahlen, hat bis zur Bekanntgabe des Bescheides vom 12.05.2003 bestanden, mit dem die Beklagte die Neuberechnung des Verletztengeldes abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.).

    In der Unzumutbarkeit der rechtzeitigen Vornahme einer fristgebundenen Handlung ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen immer ein Ereignis aus dem Bereich der höheren Gewalt zu erblicken, nach dessen Wegfall die unverzügliche Nachholung der unterbliebenen Handlung durch die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu ermöglichen ist (BVerfGE 71, 305, 347; BSG, Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.).

    Dem vermag die Einzelrichterin des Senats gestützt auf die Entscheidung des BSG vom 25.03.2003 (a.a.O.) nicht zu folgen.

    Bei der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen gegen die Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist Wiedereinsetzung in denn vorigen Stand gewährt werden soll, ist das - wie das BSG bereits in seiner Entscheidung vom 25.03.2003 (a.a.O.) entschieden hat - anders.

    Versicherte, die wegen der Erklärung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen vom 28.07.1998 ihre Leistungsbescheide zunächst nicht angefochten, dies aber nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt haben, konnte und kann dieser Weg aus rechtsstaatlichen Gründen nicht verschlossen werden (BSG, Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.).

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 67 Abs. 1 SGG wegen eines Einwirkens der Beklagten auf die Leistungsempfänger, von einer Anfechtung der Bewilligungsbescheide abzusehen (vgl dazu BSG, Urteil vom 25. März 2003 - B 1 KR 36/01 R -, zur Regelung über das Krankengeld), stellt sich vorliegend nicht.
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