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   BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R   

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https://dejure.org/2008,3011
BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R (https://dejure.org/2008,3011)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R (https://dejure.org/2008,3011)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R (https://dejure.org/2008,3011)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von Abwesenheitspauschalen nach SGB XII zur Rückerstattung von Kostenbeiträgen - Bindungswirkung einer Verfügung - keine Umdeutung in eine Aufhebung eines Verwaltungsakts und gleichzeitige Leistungsablehnung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Sozialhilfe; stationäre Eingliederungshilfe; Ablehnung von Abwesenheitspauschalen nach SGB 12 zur Rückerstattung von Kostenbeiträgen; Bindungswirkung einer Verfügung; keine Erledigung durch Zeitablauf; Empfängerhorizont ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Abwesenheitspauschalen nach Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB XII) zur Rückerstattung von Kostenbeiträgen; Bindungswirkung einer Verfügung; Voraussetzungen einer Erledigung durch Zeitablauf aus Sicht des Empfängers; Umdeutung in eine Aufhebung eines ...

  • Judicialis

    SGG § 77; ; SGB XII § ... 35 Abs 1 S 1; ; SGB XII § 35 Abs 2 S 1; ; SGB XII § 54 Abs 2; ; BSHG § 43 Abs 1 S 2; ; BSHG § 85 Abs 1 S 1 Nr 3; ; SGB X § 39 Abs 2; ; SGB X § 43 Abs 1; ; SGB X § 43 Abs 2; ; SGB X § 43 Abs 3; ; SGB X § 45; ; SGB X § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 35; SGB XII § 41
    Ablehnung von Abwesenheitspauschalen nach SGB XII zur Rückerstattung von Kostenbeiträgen; Bindungswirkung einer Verfügung; Erledigung durch Zeitablauf - Empfängerhorizont; Umdeutung in eine Aufhebung eines Verwaltungsakts und gleichzeitige Leistungsablehnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

    Gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII beinhaltet dieser insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, die wegen der fehlenden Verweisung in § 42 SGB XII als Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht als solche der Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII, auch Grundsicherungsleistungsberechtigten gewährt werden können (vgl: Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 42 RdNr 18, Stand Ergänzungslieferung Februar 2010; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.10 RdNr 54 f, Stand Juni 2012; Scheider in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl 2010, § 42 SGB XII RdNr 18; wohl auch Behrend in juris PraxisKommentar SGB XII, § 27b SGB XII RdNr 15; vgl im Übrigen auch, bezogen auf das bis zum 31.12.2004 maßgebliche Grundsicherungsgesetz, BT-Drucks 14/5150 S 49 zu § 3 Nr. 1; angedeutet in BSG SozR 4-1500 § 77 Nr. 1 RdNr 21) .
  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 20/16 R

    Leistungen nach dem SGB III bzw. XII während eines Auslandsaufenthalts

    Mit dem Bescheid vom 27.3.2013 hat die Beklagte der Klägerin nach dem objektiven Empfängerhorizont (zu diesem Maßstab bei der Auslegung von Verwaltungsakten vgl zB BSG Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R - SozR 4-1500 § 77 Nr. 1 RdNr 15 und BSG Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 1 RdNr 14) nur für April 2013 Hilfe zum Lebensunterhalt bewilligt.
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers

    Dabei sind die Grundsätze des § 43 SGB X auch im gerichtlichen Verfahren anwendbar (so zuletzt BSG SozR 4-1500 § 77 Nr. 1) .
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