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   BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R   

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BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R (https://dejure.org/2007,1775)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R (https://dejure.org/2007,1775)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 4/07 R (https://dejure.org/2007,1775)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

  • openjur.de

    Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe der einer psychologischen Psychotherapeutin im Verfahren vor dem Berufungsausschuss zu erstattenden Rechtsanwaltskosten; Bestehen eines Anspruchs auf eine gesonderte Gebühr für die Vertretung einer Psychotherapeutin im Hinblick auf eine Anordnung der ...

  • Judicialis

    SGB X § 63 Abs 1 S 1; ; SGG § 86a Abs 2 Nr 1; ; SGG § 86b Abs 1 S 1 Nr 1; ; RVG § 15 Abs 2 S 1; ; RVG § 17 Nr 1; ; SGB V § 96 Abs 4 S 2; ; SGB V § 97 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss; Höhe der Rechtsanwaltsgebühr; Anspruch auf eine zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 612 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R
    Rechtsgrundlage der Erstattungsforderung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin H., die der Kläger nach Abtretung durch H. im eigenen Namen geltend macht (§ 398 BGB), ist § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Diese Vorschrift findet trotz der teilweise rechtlich andersartigen Ausgestaltung des Verfahrens auch im vertragsärztlichen Zulassungswesen Anwendung (zuletzt BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 12).

    Der Kläger hat als unterlegener Beteiligter die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1., die sich am Verfahren beteiligt und auch einen Antrag gestellt hat (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl dazu BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R

    Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes -

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R
    Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit im Vorverfahren, die grundsätzlich erstattungsfähig sind, ergeben sich aus den Bestimmungen des anwaltlichen Gebührenrechts (BSG SozR 4-1930 § 6 Nr. 1 RdNr 6).
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R
    Die Anrufung des Berufungsausschusses hat nach § 96 Abs. 4 Satz 2 SGB V aufschiebende Wirkung, und der Berufungsausschuss kann nach § 97 Abs. 4 SGB V die sofortige Vollziehung seiner Entscheidung im öffentlichen Interesse anordnen (vgl näher BSGE 91, 253 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 1, jeweils RdNr 29).
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    b) Wann dieselbe Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne vorliegt, ist im RVG nicht abschließend geregelt (vgl BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R - SozR 4-1935 § 17 Nr. 1 RdNr 16) .

    Der Gesetzgeber hat die abschließende Klärung des Begriffs "derselben Angelegenheit" iS des § 7 Abs. 1 RVG sowie des § 15 Abs. 2 S 1 RVG der Rechtsprechung und dem Schrifttum überlassen (BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R - SozR 4-1935 § 17 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Ein Antrag nach § 86a Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) sei statthaft, löse aber kein eigenständiges Verfahren im Sinne des RVG aus (Hinweis auf BSG SozR 4-1935 § 17 Nr. 1).

    Systematische Besonderheiten, wie sie der 6. Senat des BSG für das Verfahren vor dem Berufungsausschuss nach § 97 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch herausgestellt hat (BSG SozR 4-1935 § 17 Nr. 1 RdNr 18 f) , sind im Anwendungsbereich des § 39 Nr. 1 SGB II gegenüber vergleichbaren verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, die dem Verwaltungsverfahrensgesetz und der VwGO unterfallen, nicht erkennbar.

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Ebenfalls strittig ist, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch den Berufungsausschuss gemäß § 97 Abs. 4 SGB V nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (so Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, aaO, § 44 Ärzte-ZV RdNr 18; vgl auch BSG SozR 4-1935 § 17 Nr. 1 RdNr 18) oder auch im überwiegenden Interesse eines Beteiligten in Betracht kommt (so Schallen, aaO, RdNr 1406; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 86a RdNr 23 unter Hinweis auf BVerfG , Beschluss vom 12.12.2001, 1 BvR 1571/00, NZS 2002, 368 = SozR 3-1500 § 97 Nr. 5 S 14; Clemens, aaO, S 336).
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