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   BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R   

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https://dejure.org/2003,1204
BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R (https://dejure.org/2003,1204)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R (https://dejure.org/2003,1204)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R (https://dejure.org/2003,1204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen nach Tod eines Ehegatten; Leistungen der Unfallversicherung bei Tod durch Arbeitsunfall; Unfall auf einem mit einer Tätigkeit zusammenhängenden Weg; Verursachung des Todes durch Wegeunfall im Rechtssinne; Operation auf Grund der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsausfüllende Kausalität - Tod eines Versicherten, der aus religiösen Gründen eine lebensnotwendige Bluttransfusion im Zusammenhang mit Heilbehandlung von Unfallfolgen ablehnt, ist nicht wesentliche Versicherungsfallfolge

  • Judicialis

    RVO § 548; ; RVO § 589

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterbliebenenleistungen bei Tod wegen Verweigerung einer Fremdbluttransfusion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.5.2004)

    Keine Unfallrente nach abgelehnter Bluttransfusion // Klage von Zeugen Jehovas abgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Die Drittwirkung der Grundrechte besteht darin, dass ihr objektiv-rechtlicher Gehalt, die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertentscheidung, bei der Anwendung des einfachen Rechts, insbesondere der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Ausfüllung von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen, zu beachten ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl stellvertretend BVerfGE 80, 81, 92 f mwN; zur Drittwirkung der Grundrechte bei der Auslegung von Generalklauseln und anderen wertungsoffenen Rechtsbegriffen des Privatrechts: BVerfGE 84, 192, 195 mwN).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Bei dem einheitlichen Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG handelt es sich um ein klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat (vgl BVerfGE 93, 1, 16 und 32, 98, 106; sa Starck in von Mangoldt/Klein/Starck, GG I, 4. Aufl 1999, Art. 4 RdNr 20; Mager in von Münch/Kunig, GGK I, 5. Aufl 2000, Art. 4 RdNr 39, 40, jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Anders als bei der für das Zivilrecht maßgebenden Adäquanztheorie (stellvertretend BGHZ 137, 11, 19 ff mwN) folgt daraus keine abstrakt-generalisierende Betrachtungsweise; vielmehr ist die Kausalitätsbewertung in der gesetzlichen Unfallversicherung vom ex-post-Standpunkt aus anhand individualisierender und konkretisierender Merkmale des jeweiligen Einzelfalles vorzunehmen.
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Hinweise dafür, dass V bei der Zustimmung zur Operation oder bei der Kundgabe seiner Ablehnung von Fremdbluttransfusionen in der Fähigkeit zur Willensbildung, etwa iS eines psychischen Traumas (vgl BSG, Urteil vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 1/98 R = USK 98172) beeinträchtigt gewesen wäre, sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Vielmehr wird nur das dem Betrieb zurechenbare verbotswidrige Verhalten eines Versicherten erfasst, nicht aber darüber hinausgehendes, in den eigenen Risikobereich des Versicherten fallendes Tun (vgl BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Ob die Verursachung des Todes eines Versicherten "durch" einen Arbeitsunfall festgestellt werden kann, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - letztlich danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Todes bildet (st Rspr des BSG; vgl stellvertretend BSGE 63, 277, 278 = SozR 2200 § 548 Nr. 91 mwN; Brackmann/Krasney, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 308 ff).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Die Drittwirkung der Grundrechte besteht darin, dass ihr objektiv-rechtlicher Gehalt, die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertentscheidung, bei der Anwendung des einfachen Rechts, insbesondere der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Ausfüllung von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen, zu beachten ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl stellvertretend BVerfGE 80, 81, 92 f mwN; zur Drittwirkung der Grundrechte bei der Auslegung von Generalklauseln und anderen wertungsoffenen Rechtsbegriffen des Privatrechts: BVerfGE 84, 192, 195 mwN).
  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Insofern kann sich die Gewährleistung von Freiheitsrechten wie der Religions- und Bekenntnisfreiheit auch auf das Bestehen von Sozialleistungsansprüchen auswirken (siehe etwa BSGE 61, 158, 161 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 30 S 139 ff und BVerfG NJW 1984, 912 zur Auslegung des Begriffs "wichtiger Grund" in § 119 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Bei dem einheitlichen Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG handelt es sich um ein klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat (vgl BVerfGE 93, 1, 16 und 32, 98, 106; sa Starck in von Mangoldt/Klein/Starck, GG I, 4. Aufl 1999, Art. 4 RdNr 20; Mager in von Münch/Kunig, GGK I, 5. Aufl 2000, Art. 4 RdNr 39, 40, jeweils mwN).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
    Da diese Operation nicht stattgefunden hätte und damit der Tod des V zu diesem Zeitpunkt (wahrscheinlich) nicht eingetreten wäre, wenn V den Unfall am 10. März 1994 nicht erlitten hätte, ist das Unfallgeschehen für den Tod des V in jedem Fall eine Ursache iS der naturwissenschaftlich-philosophischen Kausalität ("conditio sine qua non"; vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89

    Arbeitsunfall

  • BSG, 29.02.1968 - 2 RU 246/64

    Folgen des Arbeitsunfalls - Tod als Unfallfolge - Kausalzusammenhang -

  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (vgl BSGE 38, 127, 129 = SozR 2200 § 548 Nr. 4; BSG SozR 4-2200 § 589 Nr. 1).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    d) Schließlich wird das LSG, sofern es einen Verstoß gegen die soeben genannten Normen feststellen sollte, prüfen müssen, ob diese der Beklagten unmittelbar zurechenbar sind oder ob auch Verletzungen durch beauftragte Sachverständige, die ihrerseits nicht-hoheitlich und auch nicht als Beliehene handeln, zu Beweisverwertungsverboten führen (vgl BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 3/04 R - BSGE 94, 149 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2, RdNr 41 ff; s zur Drittwirkung der Grundrechte BVerfGE 80, 81, 92 f mwN; BVerfGE 84, 192, 195 mwN; vgl BSG Urteil vom 9.12.2003 - B 2 U 8/03 R - SozR 4-2200 § 589 Nr. 1 RdNr 26) .
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Dem steht die frühere Rechtsprechung des Senats, wonach die Verweigerung einer Bluttransfusion durch ein Mitglied der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als rechtlich wesentliche Ursache den Unfallversicherungsschutz ausschließt (BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 8/03 R - SozR 4-2200 § 589 Nr. 1), nicht entgegen.
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