Rechtsprechung
   BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle - ausschließliche Zuständigkeit - abhängige Beschäftigung - Beitragspflicht - Beitragshöhe - Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers - Beiladung - Feststellungsklage - Fremdversicherungsträger - effektiver Rechtsschutz

  • NWB SteuerXpert START

    SGG § 75 Abs. 5; SGB IV § 28h Abs. 2 Satz 1; GG Art. 100, Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse für die Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • abc-recht.de (Kurzanmerkung)

    Generationenvertrag und Pflicht zur Einzahlung in Rentenkasse

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)  

  • BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 20/04 R  

    Rentenversicherung - Betreuungsaufwand für Kinder - keine Freistellung von

    Auf die Revision des Klägers hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 23. September 2003 (B 12 RA 3/02 R) die Urteile der Instanzgerichte geändert, die angegriffenen Bescheide aufgehoben und das Rechtsmittel im Übrigen zurückgewiesen.

    Die beklagte Krankenkasse hat sich, obwohl sich das Urteil des Senats vom 23. September 2003 in dem vorangegangenen Revisionsverfahren B 12 RA 3/02 R, auf das sich der Kläger bei seiner erneuten Antragstellung ausdrücklich berufen hat, praktisch allein mit der Zuständigkeit der Einzugsstelle und dem Inhalt der von ihr zu treffenden Entscheidungen befasst, darauf beschränkt, noch hinreichend deutlich dem Grunde nach die Belastung des Klägers mit Beiträgen festzustellen, dh seine Pflicht, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus seinem Arbeitsentgelt zu tragen.

    Zwar kann die Beklagte als Einzugsstelle auch gegenüber den Beziehern von Arbeitsentgelt Verwaltungsakte zur Höhe der von diesen zwar zu tragenden (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI), jedoch vom Arbeitgeber als alleinigem Schuldner zu zahlenden Beiträgen in einem einzelnen Versicherungszweig, hier der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 174 Abs. 1 SGB VI, § 28d Satz 1 SGB IV), erlassen (vgl bereits Urteil des Senats vom 23. September 2003, B 12 RA 3/02 R, SozR 4-2400 § 28h Nr. 1).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R  

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV -

    Einen abweichenden Rechtssatz hat der Senat auch nicht im Urteil vom 23.9.2003, B 12 RA 3/02 R (SozR 4-2400 § 28h Nr. 1) aufgestellt, in dem er Aufgaben und Zuständigkeit der Einzugsstellen eingehend erläutert hat.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R  

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Einen abweichenden Rechtssatz hat der Senat auch nicht im Urteil vom 23.9.2003, B 12 RA 3/02 R (BSG SozR 4-2400 § 28h Nr. 1) aufgestellt, in dem er Aufgaben und Zuständigkeit der Einzugsstellen eingehend erläutert hat.
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht